Da es hier auch den einen oder anderen interessieren könnte, grade im sierra313 gelesen:
ZitatAlles anzeigenHallo,
die oberste Führung des VdRBw teilt mit, dass:
"dass das Führen eines Einhandmessers ( ggfs zur Uniform) eine mit Bußgeld
bewährte Ordnungswidrigkeit
nach Waffengesetz § 42a darstellt.
Für Soldaten der Bundeswehr gelten in ganz bestimmten Fällen gesetzliche
Ausnahmen,
die allerdings im Rahmen der freiwilligen Reservistenarbeit keine Relevanz
haben.
Allen Reservisten und Mitgliedern ist deshalb anzuraten, derartige Messer
weder bei dienstlichen Veranstaltung
noch bei Veranstaltungen sowie privat zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
Somit sind dvags kein vom Gesetzgeber vorgesehener Ausnahmefall- und es gilt nur für die Einhandmesser und nicht für feststehende über 12 cm.
Was läßt sich im Umkehrschluß über davgs sagen- kein sozial akzeptabler Zeitvertreib? Kein Brauchtum? Sondern?
Gibt es gar, das ließe sich folgern, ein automatisches Bußgeld extra für dvags- neue Ausführungsbestimmungen?
Spekulieren ließe sich darüber ob der Verband Beauftragte wählen sollte, die den Ordnungsbehörden entsprechende Kameraden melden. Sicher sinnvoll.
Könnte noch mehr schreiben aber es regt mich wirklich auf.
kursiv geschriebenes stammt vom Autor des Posts.
Ich frage mich welche Weichflöte im Reservistenverband da liebkind machen will.
Wenn eine dienstliche Veranstaltung (womöglich mit infanteristischen Inhalten) kein anerkannter Grund zum führen eines Einhandmessers ist, was zur Hölle ist es dann? :pissed:
Picknicken-> check
Wandern-> check
Geländeübung der deutschen Bundeswehr -> Nein, also das ging zu weit!