Dienstliche Veranstaltungen (Bundeswehr) künftig ohne phöse Einhandmesser...

  • Es geht ja grade darum das von Reservisten auch WÄHREND dienstlicher Veranstaltungen keine mehr geführt werden sollen, wenn es nach dieser Mail geht.


    Das man ausserhalb davon dem normalen Gesetz unterliegt ist doch völlig klar ;)


    Echt? :surprise: :D
    Eine dienstliche Veranstaltung, ohne Einberufung, bedeutet das der Reservist ein Zivilist wie jeder andere ist. Das kann zum Beispiel eine Verabschiedung eines aktiven Kameraden sein oder von mir aus das monatliche Grillen einer Reservisten Kameradschaft.... Klingt komisch ist aber so. Erst mit einer Einberufung, zur Wehrübung, wird der Resi wieder "Soldat". Und das meine ich nicht abwertend.
    Nur, Freund Bigbike, wenn du dir die Beiträge ansiehst wirst du feststellen das hier der Tenor entstanden ist, Soldaten dürften keine feststehenden Messer oder Einhänder mehr tragen.

    Einmal editiert, zuletzt von Frank180671 ()

  • Oh Mann - sag spinnen die jetzt alle?



    Bald werden sie euch auch noch die Zahnstocher wegnehmen



    Und sowas habt ihr gewählt... :hmmm: :bibber: ;)

    Einmal editiert, zuletzt von mirtin ()

  • Das bezieht sich jetzt auf Reservisten:


    Dienstliche Veranstaltungen sind ja tatsächtlich in den allerseltensten Fällen Veranstaltungen bei denen der Kampfanzug getragen wird und bei denen Man ins "Gelände" geht. Das dürfte nur auf Marschveranstaltungen zutreffen. Für Reserveübungen wird man ja einberufen.


    Die meisten dienstlichen Veranstaltungen finden im Dienstanzug statt. Offiziere feiern besondere Dinge auch schon mal im Smoking.


    So kann ich den Rat des Reservistenverbandes das "Einhandmesser" zu Hause zu lassen schon nachvollziehen.


    Auch wenn ich das so nicht schön finde.

    No blades! No bows! Leave your weapons here...

  • Was eine dienstliche Veranstaltung ist, wird ausdrücklich geregelt:



    § 81 Soldatengesetz
    (1) Dienstliche Veranstaltungen sind dienstliche
    Vorhaben der Streitkräfte insbesondere zur militärischen Aus-, Fort-
    und Weiterbildung, zu denen Personen mit ihrem Einverständnis zugezogen
    werden können.

    (2) Zu dienstlichen
    Veranstaltungen können Personen, die dienstfähig sind und das 65.
    Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch das Bundesministerium der
    Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle zugezogen werden.
    Während der Wehrdienstleistung stehen sie in einem Wehrdienstverhältnis.


    Es geht also gerade nicht um Grillabende oder Kameradenverabschiedung. Das kann eine VVag mit UTE sein, also eine Verbandsveranstaltung mit Uniformtrageerlaubnis. Dann habe ich als Teilnehmer zwar die Uniform an, bin aber nicht in einem Wehrdienstverhältnis. Dann unterfalle ich dem WaffG, weil ich als Zivilist zu behandeln bin.


    Eine dienstliche Veranstaltung hingegen beinhaltet eine Zuziehung als Äquivalent des Einberufungsbescheides. Während der Dauer der Dienstlichen Veranstaltung stehe ich als Teilnehmer im Wehrdienstverhältnis und bin Soldat mit Rechten und Pflichten nach dem Soldatengesetz. UND es gilt die Regelung des § 55 WaffG. Dann kümmert mich als Teilnehmer das WaffG nicht, solange ich im Dienst bin.


    @ The Joker: Ich nehme auch noch an dienstlichen Veranstaltungen teil. Aber meine werden zu 99% im Flecktarn absolviert. Wettkämpfe, Schießen etc.



    Nachtrag: Selbst auf der Internetseite des VdRBW wird richtig erklärt, was das besondere an einer DVag ist:
    Wir organisieren ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm.
    Veranstaltungen und Vorhaben der Sicherheitspolitischen Arbeit, der
    Förderung militärischer Fähigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit werden
    entweder von uns selbst als Verbandsveranstaltung (VVag) oder in der
    Verantwortung der Bundeswehr als Dienstliche Veranstaltung
    (DVag) durchgeführt.


    Dienstliche Veranstaltungen dauern in der
    Regel bis zu drei Tagen. Besonders in der Förderung militärischer
    Fähigkeiten, etwa beim Schießen mit Waffen der Bundeswehr, ist der
    Status Soldat unumgänglich. Während der Dauer der DVag ist der
    zugezogene Reservist Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Er trägt
    die Uniform der Bundeswehr und hat Anspruch auf freie Unterkunft,
    Verpflegung und Erstattung der Fahrkosten.


    Die Veranstaltungen
    des Verbandes, Kameradschaftsabende, Vorstandssitzungen,
    Besichtigungen, Wahlen, etc. finden ausschließlich verbandsintern
    statt, also als VVag. Der teilnehmende Reservist behält hier seinen
    zivilen Status.



    Um zum Ursprungspost zurückzukommen:
    Während einer dienstlichen Veranstaltung ist der Reservist wie ein aktiver Soldat einzustufen. Das WaffG findet dann keine Anwendung. Die Unterscheidung des VdRBW zwischen Soldaten und Reservisten während einer DVag ist somit falsch.

  • Es geht also gerade nicht um Grillabende oder Kameradenverabschiedung. Das kann eine VVag mit UTE sein, also eine Verbandsveranstaltung mit Uniformtrageerlaubnis. Dann habe ich als Teilnehmer zwar die Uniform an, bin aber nicht in einem Wehrdienstverhältnis. Dann unterfalle ich dem WaffG, weil ich als Zivilist zu behandeln bin.


    Eine dienstliche Veranstaltung hingegen beinhaltet eine Zuziehung als Äquivalent des Einberufungsbescheides. Während der Dauer der Dienstlichen Veranstaltung stehe ich als Teilnehmer im Wehrdienstverhältnis und bin Soldat mit Rechten und Pflichten nach dem Soldatengesetz. UND es gilt die Regelung des § 55 WaffG. Dann kümmert mich als Teilnehmer das WaffG nicht, solange ich im Dienst bin.


    Das ist das was ich sage. Habe das übrigens heute Nachmittag prüfen lassen. Intranet sei dank........

  • @Mobile Infantrie


    Dei letzte Aussage deckt sich zu 100% mit dem Prüfergebniss des Rechtberater des WBK1 Küste. Also, Innerhalb des Dienst (DVag) ja, ausserhalb des Dienstes (Wag) nein.
    Ich denke der VdRBW wollte da nur ein wenig Aufmerksamkeit und Beifall bei seinen Mitgliedern kassieren. Zum Glück stellen sich für mich als Aktiver solch Fragen nicht.


    Gruß Frank

  • Sonst heißt es ja immer Zwei Juristen-drei Meinungen. :)


    Der VdrBW hat sicherlich dadurch Aufmerksamkeit bei seinen Mitgliedern erlangt, aber bestimmt keinen Beifall. Die Verbreitung gefährlichen Halbwissens und falscher Ratschläge begrüße ich nicht gerade.

  • Inzwischen gibt es eine Klärung des Sachverhaltes:



    zitiert aus:
    http://www.sierra-313.de/commu…hp?postid=95692#post95692

    2 Mal editiert, zuletzt von JAG ()

  • endlich mal eine klare aussage, die auch für die soldaten eine rechtssicherheit bringt ! :thumbup:


    Am 08. Dezember 2008 wurde durch SKUKdo ABCAbw/SchAufg II 2
    Arbeitsschutz bekannt gegeben, dass das Taschenmesser, Einhandöffnung
    der Fa. Victorinox (PlNr. 7340 ? 01042) einen Konstruktionsmangel beim
    Schließen der Klinge aufweist


    weiß jemand was für ein konstruktionsmangel das sein soll ???? ?( 8|

    Jörg

  • hab da was gefunden:


    Quelle: http://www.verband-der-reservi…darmstadt/nachrichten.php


    Klingt nach etwas schwacher Rückenfeder. Allerdings sehe ich als Benutzer ja, ob die Klinge komplett eingeklappt ist oder nicht. Möchte gar nicht wissen, welche Warnhinweise es dann erst bei einem Liner-Lock geben könnte. ;)

  • Ha, den Thread kannte ichnicht. Aber ich habe mal auf eine Ausnahmeregelung wie bei uns in Ö getippt. Und ichlag richtig. Bei uns ist es der §47, bei Euch der §55.


    Allerdings gilt ein Vic bei uns nicht als unters Waffengesetz fallend. Sollte es dochmal so weit kommen (und die Hölle zufrieren), dann gilt immer noch die Ausnahme für Dienstwaffen.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • von loewe ausm mf
    http://www.messerforum.net/showthread.php?t=76053



    Hab folgenden Text erhalten und will ihn euch nicht vorenthalten.


    BETREFF: INFORMATION FUER DIE TRUPPE


    HIER: MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX-


    BEZUG:
    1. SCHREIBEN INNENMINISTERIUM SCHLESWIG-HOLSTEIN VOM 04.06.2009
    2. ZDV 37/10, KAP. 1, ANL. 4 UND 5
    3. FSCHR BMVG - FUE S I 3 - TRAGEN DES FELDANZUGS, TARNDRUCK AUSSER DIENST UND AUSSERHALB UMSCHLOSSENER MILITAERISCHER ANLAGEN - VOM 22.10.1997|


    GEMAESS PARAGRAPH 42A ABS. 1 NR. 3 WAFFENGESETZ (WAFFG) IST DAS FUEHREN VON SOG. EINHANDMESSERN, ZU DENEN AUCH DAS BW-EINHANDMESSER –VICTORINOX GEHOERT, GRUNDSAETZLICH VERBOTEN
    DAS MITFUEHREN DES BW-EINHANDMESSERS -VICTORINOX- IST LEDIGLICH ZUR DIENSTLICHEN NUTZUNG DURCH SOLDATINNEN UND SOLDATEN DER BUNDESWEHR GESTATTET. ES GREIFT DIE BEFREIUNG DES PARAGRAPH 55 ABS. 1 NR. 2 WAFFG, WONACH DAS WAFFG AUF DIE BEDIENSTETEN DER BUNDESWEHR NICHT ANZUWENDEN IST, SOWEIT SIE DIENSTLICH TAETIG WERDEN. DER DIENSTLICHE ZUSAMMENHANG IST GEMAESS ZDV 37/10 AUCH DANN GEGEBEN, WENN DER FELDANZUG, TARNDRUCK, AUSSERHALB MILITAERISCHER LIEGENSCHAFTEN GETRAGEN WERDEN DARF.DA DAS BW-EINHANDMESSER GEMAESS ZDV 37/10 - ANZUGORDNUNG FUER DIE SOLDATEN DER BUNDESWEHR - IM FELDANZUG MITZUFUEHREN IST, DARF DIESES DURCH HEERESUNIFORM-UND LUFTWAFFENUNIFORMTRAEGER, IN DEN NACHFOLGEND ABSCHLIESSEND AUFGEZAEHLTEN FAELLEN MITGEFUEHRT WERDEN: AUF DEM WEG VOM UND ZUM DIENST (DIENSTORT/WOHNORT/WOCHENENDHEIMFAHRT),AUF DEM WEG ZWISCHEN MILITAERISCHEN LIEGENSCHAFTEN IM STANDORTBEREICH,FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN AUF DEM WEG VOM UND ZUM DIENST,. FUER DIE ERLEDIGUNG PRIVATER ANGELEGENHEITEN WAEHREND DER DIENSTZEIT, DIE DER ZUSTAENDIGE VORGESETZTE GENEHMIGT HAT.
    VERSTOESSE GEGEN DAS FUEHRUNGSVERBOT KOENNEN ALS ORDNUNGSWIDRIGKEIT MIT BIS ZU 10000 EURO GELDBUSSE GEAHNDET WERDEN.
    ICH BITTE DIE SOLDATINNEN UND SOLDATEN IN GEEIGNETER WEISE ZU UNTERRICHTEN.
    IM AUFTRAG
    GEZ G.



    So viel zum Thema Soldaten
    Gruß Loewe


    unglaublich !!!
    GEMAESS PARAGRAPH 42A ABS. 1 NR. 3 WAFFENGESETZ (WAFFG) IST DAS FUEHREN VON SOG. EINHANDMESSERN, ZU DENEN AUCH DAS BW-EINHANDMESSER –VICTORINOX GEHOERT, GRUNDSAETZLICH VERBOTEN
    :bibber: :surprise:
    :liar: soviel zu bökers aussage ( körting ) legal reason ... :smfu:


    ciao
    tom

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