Welche Stärke bei Falscher Schneide

  • Hallo Zusammen,


    ich bau momentan ein Messer, dass auf dem Klingenrücken eine Falsche Schneide haben soll.
    Jetzt meine Frage- Wieviel Material würdet Ihr stehen lassen, damit die Falsche Schneide nicht als zweite Schneide gewertet wird?
    Momentan bin ich bei ca 2mm ich würde aber gerne noch etwas weniger haben.
    Hier noch ein paar Bilder zur Verdeutlichung.
    image.jpg image.jpg image.jpg
    Was meint Ihr?


    Danke schonmal für Eure Hilfe


    Gruß CedricP

    Einmal editiert, zuletzt von CedricP ()

  • Wenn du weniger haben willst, dann mach weniger.... Bei einem mm ist sicherlich noch klar ersichtlich das man damit so schnell nichts schneiden kann.....

    Mfg Andreas




    Ist das Spiel vorbei, landen Bauer und König in der selben Kiste.

  • Ich würde sie so dünn machen, daß man sie im Notfall schnell scharfschleifen kann. :D


    So 1 mm rum. Alles was drüber ist, sieht auch irgendwie plump aus.

  • Ich würde hier den geplanten Einsatzzweck berücksichtigen, und das Aussehen von „Oben“ vernachlässigen!!!
    Teilweise habe ich fast auf 0 geschliffen und dann nur abgezogen.
    Andererseits sind über 1,5mm stehen geblieben.
    Kommt hald immer drauf an was man damit machen möchte!!!

    Have you my go-stop over-meadow’d?.

  • Der erste Grund für die falsche Schneide war natürlich die Optik, außerdem konnte ich damit Gewicht sparen.
    Wie oben schon beschrieben, soll das Messer auf jeden Fall legal führbar sein deshalb werde ich mich wohl bei 1mm rum einpendeln.
    Vielleicht ein bissl mehr.
    Mir ging es bei meiner Anfrage nicht um die Optik, sondern nur darum, zu wissen welche Stärke bei einer Kontrolle als illegal erachtet werden könnte.

  • Keiner kann wirklich sagen, was noch Legal und was Ilegal ist, wie es heute bei uns aussieht. Ich denke, 1 mm dürfte schon ganz gut hin kommen, aber Garantie darauf wird Dir keiner geben können. Zumal es "Nutzer" gibt, welche Ihre Messer so weit abarbeiten, das 1mm schon als scharf bezeichnet werden kann. Hatte am Wochenende 2 solche Teile in der Behandlung und ich muss sagen, es erstaunt mich immer wieder mit was die Leutchen rumlaufen und sich dann wundern, dass sie damit nicht vernünftig arbeiten können.


    Wobei ich mich frage, ob es bei dieser bauchigen Klingenform und dem nur recht kurzen Anschliff überhaupt ein rechtliches Problem gäbe, ein Dolch wird es ja damit nicht?


    P.S.: ist mir gestern noch auf auf dem Ansitz eingefallen, man könnte sich ja an eingeführte Modelle orientieren, dann hätte man eine entsprechende Argumentationshilfe wenn es zum Äußersten käme!

    Einmal editiert, zuletzt von KastorDJT ()

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