Da ich vor kurzem ein Messer fertiggestellt habe (Länge über alles 22,5 cm) und es als EDC verwende, hat mich ein kürzlich erschienen Beitrag zum Thema verdecktes, bzw. offenes Tragen legaler Messer interessiert.
Ich meine dazu, dass es schon etwas unpassend ist, ein legales Messer in der Scheide am Gürtel in der Öffentlichkeit zu führen, wenn es nicht grad ein Messerchen von 7 cm Klingenlänge und einer Grifflänge von 6 cm ist.
Für mein "Crow'' habe ich mir - dies Thema aufgreifend - zum Tragen eine Gürteltasche gemacht, die über zwei Gürtelschlaufen verfügt und in zwei Positionen getragen werden kann.
Einmal in der Art eines Pistolenholsters hoch am Gürtel, wobei die Tasche vom Arm verdeckt wird.
Zum zweiten etwas tiefer am Gürtel, wobei fast ein Drittel der Tasche einfach in der Hosentasche verschwindet.
Da das Messer dank einer Überwurf-Attrappe komplett umschlossen ist, entsteht nicht sofort der Eindruck, dass es sich bei dem Inhalt der Tasche um ein Messer handeln müsse - allerdings werde ich auch diese Gürteltasche höchstens auf der Baustelle offen tragen, da der Eindruck entstehen könnte, es befände sich ein Teleskop-Stick drin - Die sind bekanntlich als Hiebwaffe eingestuft.
Auf der Innenseite ist die Folie mit einem Fließ belegt.