Rechtliche Situation Bushcraft/Outdoor (Österreich)

  • Liebe Freunde,
    ich hoffe das ist im richtigen Bereich -
    ich hab schon länger nichts mehr draußen gemacht und ich plane (nach einigen Anregungen, wobei das Forum hier nicht ganz unschuldig ist ;) ) kommendes Frühjahr wiedermal 1-2 Tage im Wald zu verbringen, vielleicht sogar eine Burgruine in der Gegend hier zu besuchen.
    Dabei ist mir aufgefallen...dass....ich....(Achtung jetzt kommts :S )...mir eigentlich nie Gedanken gemacht habe wie rechtlich "in Ordnung" das eigentlich ist.
    Jetzt komm ich mir reichlich blöd vor, da wir vor Jahren ja auch einfach irgendwo an Seeufern Lagerfeuer gemacht oder einfach in schönen Wäldern oder diversen Burgruinen campiert haben ohne uns auch nur mal die Frage zu stellen wie abgesichert das ganze ist. (Ich werd nicht jünger... :D )


    Da ich aber so ein Gefühl hab, dass mich hier jemand aufklären kann, hier meine Fragen:
    Darf ich einfach so in einem Wald ein Tarp aufziehen und ein bisschen an Hölzern schnitzen?
    Muss ich einen Besitzer ausfindig machen und um Erlaubnis fragen? (Stell ich mir bei vielen Wäldern unheimlich schwer vor, bei Burgen nicht weniger)
    Wie sieht das mit öffentlichen Burgruinen aus?
    Darf ich überhaupt Feuer machen? (es gibt ja Burgen an denen Feuerstellen sichtbar sind)


    Der Grund warum ich hier Frage, ist auch weil das meiste was ich an Informationen aus dem Internet finde, sich meist nur auf Deutschland bezieht und hier ja doch einige Österreicher aktiv sind. :thumbup:


    liebe Grüße



    PS: ich meine hier auch wirklich "öffentlich zugängliche" Wälder...keine Zäune und keine Verbotsschilder ;)

    Für Terra!

  • Also mal schnell aus dem Bauch raus: nein - nicht soooo einfach :(
    Ich sehe da Konflikte mit mehreren Materien wie zB Forstgesetz, Jagdgesetz, Zivilrecht (Besitzstörung!) etc
    Google mal "Wald- und Wegefreiheit" - hier ein paar Links, die Dir vielleicht weiterhelfen (das RIS ist a bissi umständlich - mit Übung findet man aber fast alles)


    http://www.ris.bka.gv.at/Land/
    http://www.naturfreunde.at/ser…erten/berg-frei-weg-frei/
    http://vavoe.at/wp-content/upl…echtbroschuere_OK_WEB.pdf
    http://www.wildurb.at/blog/i-d…der-urb-und-das-wegerecht
    http://www.bmlfuw.gv.at/forst/…ten_wald/feuerimwald.html
    http://www.jusline.at/40_Feuer…Cnden_im_Wald_ForstG.html


    Mit dem Zelten oder Übernachten alleine sehe ich keine großen Probleme, das ist eigentlich am Berg normal. Mit dem Feuer für die Gulaschsuppe schon. Außer in ausgewiesenen Schutz/Biwakhütten. Aber ich glaube, dass wird Dich nicht so interessieren :D .


    Hier ein Link zu erwanderbaren Burgen und Ruinen.
    http://www.wandern.com/land/at…kultur/burgen-ruinen.html


    Grundsätzlich würde ich immer Kontakt zum Besitzer eines Waldes oder Gemäuers aufnehem und fragen. Mehr als "Nein" kann eh niemand sagen.

  • Ich kann mich auch dunkel daran erinnern das ein Tarp nicht als Zelt gilt, hat ja keinen Boden. Die alte Weisheit: wo kein Kläger, da kein Richter ist grade in unseren oft kleinen Gebieten mit hohem Risiko verbunden. Bin schon oft mit Menschen in Kontakt gekommen wo ich dachte das da weit und breit kein Schwein ist.

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