Hi Leute
Was schreibt eigentlich der Gesetzgeber vor in punkto Armbrust,Erwerb,Führen etc...
Ist das so noch aktuell?
Der Handel mit Armbrüsten bzw. deren Herstellung ist gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 4 Waffengesetz erlaubnisfrei. Ebenso ist der Erwerb und Besitz von Armbrüsten gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.10 Waffengesetz erlaubnisfrei.
Gemäß § 2 Abs. 1 WaffG i.V.m. § 34 Abs. 1 WaffG ist von daher die einzige Voraussetzung für den Erwerb das vollendete 18. Lebensjahr, welches der Händler effektiv zu kontrollieren hat.
Das Führen der Armbrust in der Öffentlichkeit ist für Volljährige ohne weitere Beschränkungen erlaubt (vgl. § 2 Abs. 2 i.V.m Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 3.2 WaffG).
Danke für Eure Infos