diebstahl mit klappmesser

  • es gehört schon ganz schön viel "gehirnschmalz" dazu, über sowas 17 (!) seiten schreiben zu können. :surprise:


    verrückte welt. :whistling: ;(

    Jörg

  • Imo wird die Entscheidung durchaus dem Einzelfall gerecht - und die Richter haben in ihrer grundsätzlichen Kritik an der Formulierung der Norm und der Uneindeutigkeit und Unterschiedlichkeit diverser Entscheidungen und Abhandlungen in der Literatur auch klar eingegrenzt, daß sie sich zu einer umfassenderen, allgemeineren Definition als der einer Einzelfallentscheidung aufgrund dieser Unzulänglichkeiten außerstande sehen.


    Stellen wir uns den Tatablauf vor: Der Täter hantiert unmittelbar BEI der Tatbegehung mit einem größeren Messer. Wie wäre denn der Eskalationsverlauf zu befürchten gewesen, wenn er dabei ertappt worden wäre? Hier die strafschärfende Norm anzuwenden, erscheint mir durchaus geboten.


    Bemerkenswert auch die Differenzierung, der Täter habe das Messer eben NICHT allein zu sozialadäquaten Zwecken mitgeführt, sondern zur Einbindung als Tatmittel in die Begehung einer Straftat. Soviel Augenmaß würde ich mir von Politikern wünschen, finde es aber nicht...

  • ich finds unpassend aus einem einfachen ladendiebstahl, bei dem sich der täter eines werkzeugs beholfen hat als diebstahl mit waffe auszulegen. ich stells mir im gegensatz zu micha eher so vor: alki mitte vierzig, bekommt bei der kleinsten berührung schmerzen wenn er nüchtern ist, geht in seinen ortsansässigen supermarkt und klaut sich whiskey. die etiketten entfernt er mit dem ollen taschenmesser (mit längerer klinge, was auch immer eine "längere" klinge ist. in usa über 3 zoll), evtl mit nichtmal vollständig aufgeklappter klinge. ich wohne seit ich 12 bin an oder in der nähe von sozialen brennpunkten wie mans so schön nennt, das in der nähe von hamburg und in dortmund, und überall hab ich menschen sehen können die in dieses bild passen könnten.

  • Meine gewohnte Umgebung entspricht Deiner. Nach der Beschreibung der Tat kann ich mir durchaus auch den von Dir beschriebenen Täter vorstellen, aber auch nen Fixer auf Beschaffungs-Tour, auch der in jämmerlichem Zustand und - ohne jede Ironie - meines Mitgefühls gewiß.
    Aber es bleibt hier die eigentliche Tatbegehung mit dem Messer in der Hand, in einem Laden während der Öffnungszeiten, mit anwesenden Verkäuferinnen und Publikum. Beide Tätergruppen reagieren u.U. nicht immer rational beim Ertapptwerden, die Anzahl von Angriffen auf Verkaufspersonal oder Ladendetektive steigt seit Jahren.


    Das Gericht hat deutlich gemacht, daß es nicht auf eine konkrete Anwendungsabsicht zur Gewaltbegehung abstellt, es darauf aber auch nicht ankommt. Es hat weiter angemerkt, daß der Täter das Werkzeug bereits in seine NICHT sozialadäquate Tatplanung einbezogen hatte und man hier auch nicht von einem zufälligen und zusammenhanglosen oder sonstigen sozialadäquaten Mitführen ausgehen kann. Der Täter hat vorsätzlich zumindest eine Situation durch die Einbindung des Messers in seinen Tatplan herbeigeführt, die - durchaus auch ohne konkrete Absicht - ein erhöhtes Eskalationspotential birgt. Genau DAS will die Schärfungsnorm zusätzlich bestrafen - und das ist hier mit 6 Monaten für drei Taten doch wohl auch in nicht übertriebener Weise geschehen.


    Mal ganz "unwissenschaftlich": Stell Dir vor, Deine Frau ist Verkäuferin in so einem Laden und erzählt Dir von Ladendiebstählen. Sie erzählt von armen Schweinen, die sich ihre nächste Pulle unter die Jacke schieben. Verboten, okay. Und sie erzählt Dir von einem, der gestern im Laden war und mit einem größeren Messer die Sicherungslabel von den Flaschen abhebeln wollte. Wirst Du Dir da NICHT denken: Was wär gewesen, wenn meine Frau den gerade beim Klauen ertappt hätte? Sie war in Gefahr, Gottseidank ist ihr nichts passiert!


    Hier die Strafe in angemessenem Rahmen zu erhöhen, erscheint mir daher durchaus richtig, auch wenn der Täter vielleicht ohnehin zu den Verlierern der Gesellschaft zählt und man ihm ansonsten eher helfen sollte.

  • Micha ich kann dir nicht widersprechen. dennoch fehlen uns in dem fall doch ein paar fakten um den fall bewerten zu können. will sagen: in dem was ich geschrieben habe bin ich vom harmlosen alki ausgegangen, du bei dem was du geschrieben hast vom schlimmeren (schlimmsten) fall eines junkies auf turkey.


    dennoch find ichs gut daß du für beide mitleid übrig hast.

  • Ein harmlosen Alki der im Laden mit nem Messer steht und an der Ware rumpullt gibt es für mich nicht. :rolleyes:


    Gebe Micha da vollkommen recht.

  • selbst wenn der Täter gedankenversunken mit dem Messer an der Ware herumgeschabt hätte, so hätte ich als zufälliger Kunde in dem Gesamtbild eine unterschwellige Drohung gesehen (Täterausdruck: Ich klaue aber seht her ich hab ein Messer in der Hand) und entsprechend reagiert.
    Michas Definition finde ich sehr zutreffend.

  • Wenn ich Definitionen von potentiell gefährlichen Gegenständen lese wie: "... grundsätzlich beliebige Gegenstände, ohne dass es auf deren objektive Gefährlichkeit ankommt...".
    In keiner Weise wird differenziert, ob ein solcher Gegenstand eingesetzt oder sein Einsatz auch nur angedacht war.
    Es genügt die bloße Tatsache es mit sich geführt zu haben.


    Also mir ist beim Durchlesen dieses Pamphletes äußerst unwohl! :thumbdown:


    Gruß Thomas

    "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

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