Nein, nicht die Freigabe/Bekanntmachung von Daten ist der Haken. Ein offizielles Dokument ist das mögliche Problem. Versicherungen vergessen nie, das kann ein Papier sein, was vor 30 Jahren mal eingereicht wurde und schon längst vergessen ist oder auch nicht mehr zutreffende Angaben beinhaltet. Wenn die zahlen sollen, kommt das plötzlich zum Vorschein... Vllt. trifft das für gesetzlich Versicherte aber auch in der Form nicht zu. Als Privatversicherter habe ich da in letzter Zeit einige Einschläge vernommen, die mich beinahe (ver)zweifeln lassen...
Zumindest klappen mir immer öfter die Messer in der Tasche auf, wenn ich Post von denen bekomme...
An ein selbstgemachtes Teil, was die wichtigsten oder relevantesten Angaben enthält, hatte ich auch schon gedacht. Da die Angaben im Notfall ja sowieso durch die Fachleute überprüft werden, sollte es ausreichen. Die müssen sich durch diese Überprüfungen vor allem gegen mögliche Klagen absichern. Mit solchen individuellen Hinweisen soll ihnen ja auch nur ihre Tätigkeit zum eigenen Nutzen erleichtert werden. Die mediznischen Fachbegriffe, die international gebräuchlich sind, sollte man finden können.
Gruß Andreas