Gesetzesänderung für thermischen Spaß

  • Ab 1. März 2017 git ein komplettes Verbot für Rauchen und Feuer aller Art im Wald.
    Zeitraum: 1. März bis 31. Oktober.


    Eure Hecken dürft Ihr übrigens vom 1. März bis 30. September auch nicht mehr schneiden.


    Die entsprechenden Texte dürfen sich Interessierte gern selbst raussuchen.


    Ein Link zum lokalen Vertreter des Qualitätsjounalismus:
    HAZ vom 28.02.2017



    Bis denne!
    Frank

    Wozu braucht man das?

    2 Mal editiert, zuletzt von Frank () aus folgendem Grund: Link ergänzt.

  • Was ist denn neu daran?


    Rauchen und offenes Feuer im Wald wird meines Wissens in den jeweiligen Landesgesetzen (Landeswaldgesetz bzw. Landesforstgesetz) und eventuell in Landesverordnungen zum Brandschutz in Wäldern geregelt.
    Bsp. Schleswig-Holstein: Landesverordnung zum Brandschutz der Wälder, Moore und Heiden vom 31.01.2013
    § 2


    (1) Das Anzünden und Mitführen von Feuer oder offenem Licht sowie der Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen ist in Wäldern, auf Mooren und Heiden sowie in einem Abstand von weniger als 100 Meter von solchen Flächen verboten.


    (2) Das Rauchen im Freien ist in Wäldern, auf Mooren und Heiden sowie auf den diese Flächen berührenden oder durchlaufenden öffentlichen und privaten Straßen und Wegen, mit Ausnahme der Bundesfernstraßen, in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober verboten.
    ... (der Rest der Vorschrift interessiert hier erstmal nicht)


    Heckenschneiden:
    Primäre Regelung im Bundesnaturschutzgesetz, hier § 39 BNatSchG
    (5) Es ist verboten,
    1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird,
    2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
    3. Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden,
    4. ständig wasserführende Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen zu räumen, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird.


    Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für... jetzt kommen die Ausnahmen.


    Daneben gibt es in einigen Bundesländern im dortigen Landesnaturschutzgesetz wieder zusätzliche Regelungen.



    Aktennotiz für mich: Nach der Arbeit nicht mehr in Gesetze schauen ;)

  • So isses, Mobile Infanterie.


    Ich krieg da immer nen Hals, wenn ich die auch so coolen Bushcrafter mit ihrem Hobo im Wald ne Dose Ravioli warm machen sehe. Dann werden sie noch pissig, wenn man sie nett darauf hinweist.

  • Wird einerseits überbewertet. ist andererseits bekannt und obendrein comedy pur...


    Rauchen im Wald ist so oder so ein NoGo, denkt mal an den letzten Herbst, als ein Touri irgendwo im Süden im Spätsommer/Frühherbst einen Waldbrand ausserhalb dieser gesetzlichen Termine verursacht hat... Nutzt also auch nichts, wenn man davor oder danach am unpassenden mit Feuer spielt, teuer wird es sowieso...


    Gruß Andreas

    Warst Du gerade auf einem Erbsenzählerseminar? Nein, dafür bin ich nicht zuständig, ich spalte ihre Haare!


  • Ich krieg da immer nen Hals, wenn ich die auch so coolen Bushcrafter mit ihrem Hobo im Wald ne Dose Ravioli warm machen sehe. Dann werden sie noch pissig, wenn man sie nett darauf hinweist.


    Unfreundliche Menschen mag ich auch nicht. Erst einmal höflich zu bleiben, dass gehört zu einer guten Kinderstube einfach dazu.
    Die o.a. Regelungen sind allerdings fernab jedweder Realität. Ich bin gerne Draußen und ganzjährig im Wald unterwegs. Natürlich schleppe ich da auch mal einen Hobo, oder meine Kelly Kettle Trekker mit in den Wald um mir einen Tee zu kochen, oder etwas zum Essen warm zu machen. Wichtig ist doch vielmehr, dass man die "Feuerstelle" sorgfältig vorbereitet und die eventuell verbleibende Glut sicher entsorgt. Das ist für mich selbstverständlich und eine Grundvoraussetzung.


    Feuer in jedweder Form lasse ich mir aber nicht verbieten, genausowenig wie einen gelegentlichen Overnighter im Wald.
    Man muss sich ja auch nicht immer 100%ig an die Gesetzgebung halten (Tempolimits im Straßenverkehr, Paragraph 42a), kann aber dennoch ein verantwortungsbewusster, netter Kerl sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!