servus
gerade entdeckt https://www.youtube.com/watch?v=Y1JQP1WhHPo
gefällt mir sehr gut. kommt auf die wunschliste
nikko
jani song
-
-
Tu Felix Austria...
-
-
Ist das wirklich verboten?
Laut deutschem Waffengesetz sind verboten: "Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser)"
Fällt mir schwer das Messer darunter zu subsumieren. Aber okay, wahrscheinlich ist es so.
-
kommt auf die wunschliste
Servus Nikko,kann ich gut verstehen. Ich habe eines und bereue es nicht
Gibt es übrigens hier recht günstig https://www.lamnia.com/de/p/10…spyderco-jani-song-messer
Grüße
amethyst -
Servus,
Ist das wirklich verboten?
Fällt wohl und einhändig zu öffnen mit Arretierung.
Ansonsten ein recht spannendes Konzept.
MfG, IronDice
-
Servus,
Fällt wohl und einhändig zu öffnen mit Arretierung.
Ansonsten ein recht spannendes Konzept.
MfG, IronDice
Die Funktionsweise ist wohl ähnlich wie bei einem Balisong, nur das die Griffe im 00 Grad versetzt drehen. Soweit ich weiß, ist das Teil in Deutschland ein verblendet Gegenstand.
-
Der Messerfreund in mir gibt dir recht aber der (rechtstheoretische) Jurist in mir sieht kein zweigeteilten schwenkbaren Griffe. Eigentlich ist es ein Einhandmesser aber kein Balisong.
Naja, als Deutscher lässt man wohl wirklich besser die Finger davon bis das BKA das genau so sieht.
-
Moin.
Ich sehe hier ein Einhandmesser ohne automatische Verriegelung. Sollte also nichtmal 42a beschränkt sein. Ist doch ohne die manuelle Sicherung nur eine Art "Friktion-Folder".Ich wäre aber vor dem Kauf an einer Aussage vom BKA interessiert. Ich musste ja damals schon gute Balisongs entsorgen/verkaufen.
Das ärgert mich bis heute.
Gruß
Ugorr -
Ohne hier in dem Bereich zusehr in Rechtliche Diskussionen überzugehen.
Diese Ausführungen stammen aus einem Urteil des VG Wiesbaden zum Paradox von Cold Steel, bei dem auch die Unterscheidungen zum Triple Action aufgezeigt wurde, welches laut dem BKA kein Butterfly Messer ist.ZitatGleiches gilt für das Triple Action Messer (Feststellungsbescheid vom 07.08.2006). Hier ist zwar eine Schleuderbewegung zum einhändigen Öffnen des Messers möglich. Jedoch ist bei diesem Messer nur ein Teil des Griffes um ca. 90 Grad schwenkbar, um die Klinge aus dem Griffstück herauszulassen. Insoweit fällt dieses Messer nicht unter die Begrifflichkeit „zweigeteilte schwenkbare Griffe“, da nur ein Griffstück schwenkbar ist. Gerade dies zeigt, dass es auf die Schleuderbewegung nach dem Gesetz nicht ankommt.
Rn. 33Man könnte argumentieren, dass hier ja nur der Innenliegende Teil des Griffes bewegt wird. Dagegen spricht aber die Identische Anbringungen der Klingenachse an dem Griff (war ein weiteres Unterscheidungsmerkmal beim Triple Action)
Also ganz eindeutig ist das ganze nicht, da müssen wir wohl wieder mal auf einen Feststellungsbescheid warten.Hier noch der Link zum kompletten Urteil
-
Wie lange gibt es das Messer eigentlich schon? Mir war es schon mal vor einer Weile aufgefallen, aber ich hatte es mit dem Gedanken, ist ja eh verboten, keiner größeren Aufmerksamkeit gewidmet.
-
Ich meine das wäre Anfang 2015 erschienen. Sicher bin ich mir nicht.
Ohne hier in dem Bereich zusehr in Rechtliche Diskussionen überzugehen.
Diese Ausführungen stammen aus einem Urteil des VG Wiesbaden zum Paradox von Cold Steel, bei dem auch die Unterscheidungen zum Triple Action aufgezeigt wurde, welches laut dem BKA kein Butterfly Messer ist.Man könnte argumentieren, dass hier ja nur der Innenliegende Teil des Griffes bewegt wird. Dagegen spricht aber die Identische Anbringungen der Klingenachse an dem Griff (war ein weiteres Unterscheidungsmerkmal beim Triple Action)
Also ganz eindeutig ist das ganze nicht, da müssen wir wohl wieder mal auf einen Feststellungsbescheid warten.Hier noch der Link zum kompletten Urteil
Danke!
Das Urteil kann ich vollkommen nachvollziehen. Das Paradox hat " zweigeteilte, schwenkbare Griffe". Das Jani Song hat einen Griff.
Ich denke einen FB werden wir wohl nicht bekommen. Insofern kann man leider keinem raten das Messer zu erwerben.
-
Zitat
Sowohl das Triple-Action als auch das Paradox haben " zweigeteilte, schwenkbare Griffe"
beim Tripple Action welches kein verbotener Gegenstand ist, ist es anders festgelegt worden,
hier sieht das BKA nur einen Teil des Griffes als Schwenkbar an, dies und der Umstand dass die Klinge anders als bei einem Butterflymesser aretiert ist, führte damals zu dieser Unterscheidung. -
Ja. Wollte erst was anderes schreiben und habe es dann versaut.
Aber genau. Das Paradox würde doch jeder als Butterflymesser beschreiben. Dass das dann durch einen Mechanismus zum Zweihandmesser gemacht wird ändert nichts daran dass es ein Butterfly ist.
-
Es ist ja eigentlich nicht mal neu gabs schon 2007 von Master of Defence und Blackhawk Knives
http://www.tactical-life.com/t…es/balisong-breakthrough/
https://www.youtube.com/watch?v=E671ED7lLPoWirklich großen Anklang fand es wohl nicht jetzt versucht es Sypderco eben noch mal.
Bis auf den Namen "Jani Song" sehe ich aber kein Grund das Messer mit einem Bali Song zu vergleichen. -
Hab ich eben entdeckt im Price Guide 2017
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!