Zur Abwechslung mal ne 42a Frage

  • Die zutreffenste Anwort ist wohl "Kann sein". Auf der sicheren Seite ist man letzendlich nur mit einem Messer für das es einen Feststellungsbescheid gibt oder es ein "einschneidiges" Fixed mit einer Klingenlänge unter 12cm ist.

    If you fall, i'll be here
    --Ground

  • Hatamoto trifft´s voll und formuliert das auch gut.


    Interessant auch zu beobachten, dass immer wieder Gründe gesucht werden, warum etwas verboten sein könnte. Der 42a ist ja kein reiner Verbotsparagraf.
    Er lässt ja auch Gründe zu, unter denen auch nciht 42a konforme Messer geführt werden können. Die werden recht selten diskutiert, es hört sich immer an als
    wären diese Messer generell verboten.


    Liegt aber auch zum Teil daran, dass bei Kontrollen in Unwissenheit erstml alles angezeigt wird.

    Mir langt's, dass i woaß, dass i kannt, wenn i woin dad.

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