Import Protech Strider

  • Das kommt darauf an welches Modell und in welchem Land du wohnst.


    In D sind alle Springmesser die über 85mm Klingenlänge haben, nicht seitlich öffnen sowie Zweischneidig sind, verbotene Gegenstände. Das sollten die Eckpunkte sein. Kannst du aber im Paragraph 42 des Waffengetzes nachlesen.


    In Österreich sollte es keine Probleme geben, hier, sowie in der Schweiz kenn ich mich aber nur übersichtlich aus.


    Grüße,


    Elric

  • Je nachdem wie der US Händler verschickt wirst du zu 90% zu deiner Zollstelle müssen.
    Die Rechnung würde ich dann ausdrucken und mitnehmen manchmal liegt die nicht bei.


    Aber wieso unbedingt USA, es gibt doch auch EU-Händler z.B. TFG

    Benchmade,ZeroTolerance,PohlForce,Hinderer,Spyderco,Hogue,Flytanium,SwissBianco

  • Bei so einem Teil könnte es Sinn machen, den Auszug aus dem Waffengesetz mit zu nehmen.

    In der Gülle schwimmt die größte Scheiße immer oben.

  • Das SNG ist mit 3,5 Zoll angegeben, was 8,89cm entspricht. Somit sollte es in Deutschland verboten sein.

    In der Gülle schwimmt die größte Scheiße immer oben.

  • Das SNG ist mit 3,5 Zoll angegeben, was 8,89cm entspricht. Somit sollte es in Deutschland verboten sein.

    Kann sein das ich das falsch verstehe, aber beim PT SnG ist die Klingenlänge doch egal, weil es so und so verboten ist zwecks Springmesser laut 42a 2.1.1. Oder steh ich grad komplett auf dem Schlauch?

    If you fall, i'll be here
    --Ground

  • aus den USA 8,5 % "Messersteuer" und 19% Mwst zum ursprünglichen Preis dazuzurechnen.


    Meiner Erinnerung nach für Zoll "ursprünglicher Preis" = Messerpreis inkl. Versandkosten. 8|
    Website des Zoll müsste Aufschluss geben. Am Mobilgerät grad blöd zu googeln.

    Die TF Sucht ist zu Ende!

    Einmal editiert, zuletzt von columbo ()

  • Kann sein das ich das falsch verstehe, aber beim PT SnG ist die Klingenlänge doch egal, weil es so und so verboten ist zwecks Springmesser laut 42a 2.1.1. Oder steh ich grad komplett auf dem Schlauch?


    Klingenlänge unter 8,5cm, Klinge darf nur einseitig geschliffen sein und muss seitlich aus dem Heft kommen. Das sind die Regeln für Springmesser. Wird eine dieser Regeln verletzt, ist das Messer verboten. Das hat aber nichts mit 42a zu tun. Es gibt aber auch Springmesser die diese 3 Regeln erfüllen und nicht verriegeln im geöffneten Zustand. Die dürfte dann nicht mal unter 42a fallen.

    In der Gülle schwimmt die größte Scheiße immer oben.

    Einmal editiert, zuletzt von Solution ()

  • Kann sein das ich es überlesen hab, aber wo steht das mit den 8,5cm?


    // edit
    Streichen. Hab nur in Anlage 1 nachgelesen und Anlage 2 nicht gesehen.

    If you fall, i'll be here
    --Ground

    Einmal editiert, zuletzt von strcat ()

  • Leute - get your facts straight. :thumbdown:


    Import hat mit Paragraph 42/42a nix zu tun.


    Klingenlänge höchstens (nicht "weniger als") 8.5cm; nicht zweitseitig geschliffen, nur seitlich öffnend = legaler Besitz und Erwerb ab 18J.
    Dazu zählt auch der Import. Hier wäre ich aber vorsichtig mit Springern, die eine KL im Grenzbereich haben, da nicht alle Herstelle ihre KL gleich messen und es afaik in D keinen verbindlichen Standard zur KL-Messung gibt.


    Darüber hinaus:
    ProTech -- >wende dich an ToolsForGents, die haben einen direkten Draht zum Hersteller und importieren direkt von denen. Können dir auch einzelne Modelle bestellen, ich hatte dort vor einer Weile mal angefragt.
    Alle anderen Marken --> ich kenne nur einen Shop, der Springer nach D verschickt: pvk.vegas. Das habe ich auch schon erfolgreich gemacht.


    Ob du zum Zoll musst, ist Glückssache. Ist die Wertangabe gefaket, sodass keine EUSt anfallen würde, rutscht es manchmal durch und du bekommst es einfach so.
    Aber stell dich im Zweifelsfall auf ein nettes Gespräch mit den Zollis ein ;(

  • Deswegen sagte ich ja, die Klinge ist überall mit 3,5 Zoll angegeben, was 8,89cm entspricht. Ich würde mir so ein Messer nicht bestellen.

    In der Gülle schwimmt die größte Scheiße immer oben.

  • Hier wäre ich aber vorsichtig mit Springern, die eine KL im Grenzbereich haben, da nicht alle Hersteller ihre KL gleich messen und es afaik in D keinen verbindlichen Standard zur KL-Messung gibt.


    Rein rechtlich schon, die Klingenlänge von Springmessern ist in Anlage 2 zu §2 Abs. 2-4 WaffG (Waffenliste) definiert:


    "Hiervon ausgenommen [gemeint ist das Verbot] sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist (...)"


    Also im Zweifelsfall Gesamtlänge offen minus Gesamtlänge geschlossen. Was übrigbleibt, ist die Klingenlänge.


    Ob das jeder Hersteller so mißt, ist eine andere Frage; wir tun es jedenfalls.

    Marc Götzmann
    Produktmanager
    UMAREX GmbH & Co. KG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!