dann nenne doch bitte einen berechtigten Tragegrund, weil SV ist in Deutschland kein sozialadäquater Grund und bei zweischneidigen Gegenständen baucht man da gar nicht erst kommen
der Dolch im Handschuhfach oder halt die Kralle hier sind nicht wirklich legal
und zum Blumenschneiden ist das Messer doch nicht gemacht