Einhand ohne Arretierung oder Andersrum?

  • Zweihand?


    http://www.youtube.com/watch?v=1UkOUpslrUM&feature=related


    Die Klingenwurzel ist ja schon für Einhand ausgelegt. Wenigstens ist ein Nagelhau vorhanden. Beim 1er ist das nichtmal mehr der Fall und die Wurzel ist noch länger: http://www.youtube.com/watch?v=hP6Uq-AW1Uo

    Diskutiere nicht mit Idioten! Zuerst ziehen sie dich auf ihr Niveau und dann schlagen sie dich mit Erfahrung.

    Einmal editiert, zuletzt von Valdez ()

  • Ja ja, das ist halt so ne Sache. Das Ding ist glaub ich schon als Zweihänder ausgelegt, Aber wenn du halt an einen übereifrigen Gesetzeshüter gerätst...


    Im MF hat mal einer erzählt daß ihm ein Polizist sein BM 710 mit demontiertem Öffnungspin abgenommen hat weil er es mit Gummihandschuhen einhändig öffnen konnte. Ich mein mit Gummihandschuhen bring ich jedes Messer mit einer Hand auf. Mal abgesehn von einem SAK.



    Gruss Patrick

    Gott liebt die Infanterie

  • also das kleine exskellibur geht auf jeden als zweihänder durch. nagelhieb, die NICHT überstehende klingenwurzel... die is nämlich nur geriffelt.


    n bm mit axislock is eigentlich immer mit einer hand zu öffenen, der is einfach zu leichtgängig. bis auf das 710 von kanif:D

  • also ich führe jetzt eigendlich immer ein SAK mit großer klinge und arretierung oder ein leatherman supertool.
    beides zweihändig, robust und bewährt.
    aber bei dem zhema hab ich auch ne frage, wenn ich bei meinem rat-folder den pin entferne, ist er dann legal? oder liegt das im ermessen des schutzmannes?

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