Wer kennt das ?? Böker Applegate EDC

  • Gefällt mir zwar wirklich gut, aber ich finde es, auch wenn legal, nicht allzu praktisch.
    Der Dolch schimmert halt noch immer durch... Und ich denke, bei einer Kontrolle wäre es vermutlich erst mal weg ;)

  • ChriBo: exact so sehe ich das .
    Es wirkt unter Umständen auf den Kontrolierenden : Ätsch : guck mal was ich habe...Und Du kannst mir gaaaar nix (glaub´ich)
    Hauptsache Schäble und co sehen das Ding nicht sonst gibts ne Klingenkürzung in unser allem Lieblingsparagraphen...


    Abgesehen davon gehöre wir TFler ´eh zu den wenigen die die 12cm grenze kennen, hassen und...beachten. :cursing:
    Ottonormalkleinkrimineller nimmt da lieber was billigeres.

    Ich geh´nur noch chinesisch essen. Steakhouse ? neee, zu gefährlich, da hamse Messer und so......

  • Habe das Messer schon im neuen Katalog gesehen; aber mir geht's auch so: Der Dolch ist zu offensichtlich.
    Die Klingenform gefällt mir gut. Noch besser hätte es mir gefallen wenn man es mit dem Griff vom Grabendolch kombiniert hätte.
    Dann würde es immerhin einfacher als Alltagsmesser durchgehen. Und nicht als weiterer Versuch sich an irgendwelche Vorgaben anzupassen. (wie das "Curting" :rolleyes: mit dem man dieser Person ja eher noch ein Denkmal gesetzt hat)

  • Ich hab's leider auch noch nicht in der Hand gehabt.
    Ein sehr gelungener Kompromiss, über den Sinn der Klingengeometrie bin ich geteilter Meinung!


    Schöner Zwitter, aber kein Dolch(Waffe).


    Eins ist Fakt: Es unterliegt nicht dem Führungsverbot. Bei Kontakt mit der Polizei und deren "Rechtsunsicherheit" auf Entscheidungshilfe durch Dritte(Funk u.Kollegen) bestehen. Ein durchschnittliche Polizeibeamter ist mit der momentanen Gesetzeslage, verständlicher Weise leicht überfordert.
    Sollte ein Staatsdiener unbelehrbar rüberkommen, bleibt die Aufklärung über den "Straaftatbestand: Verfolgung Unschuldiger". Im Recht deutlich schwerwiegender gegenüber dem einer Ordnungswiedrigkeit beim führen eines entsprechenden Messers.


    Es bedarf keiner unterwürfigen Handlungen bei Einhaltung der Gesetze.
    Das gleiche haben schon die großen Schützenverbände probiert und dabei auf ihr Recht zum Teil verzichtet um geschmeidige Abläufe bei Genehmigungsverfahren mit den Behörden zu erwirken. Solche Deals sind nicht notwendig und rechtlich bedenklich, mit einem leichten Geschmack von Huldigung und Korruption.
    In unserem Rechtssystem ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.
    Es gibt tausende von Messern die aufgrund der Bauart oder Größe zum führen in der Öffentlichkeit nicht geeignet sind, wenn kein annerkannter Grund vorliegt. Und Hunderte die nicht dem Führungsverbot unterliegen und diese sind rechtlich unbedenklich zum führen geeignet. Egal durch welche Details.
    Fundiertes Wissen schützt vor Strafe. Vorraussetzung ist "sozialadäquates" Verhalten.


    Unser Selbstbewußtsein zum führen von Messern basiert auf Fakten und oft auf Notwendigkeiten, nicht auf überflüssige Provokation.


    Wir haben hier immer noch einen angemessenen Spielraum. Das ist in vielen Ländern ganz anders und nur in wenigen Ländern besser.


    Gruß, Robert

    ~ Böker ~ Chris Reeve ~ Extrema Ratio ~ GD Skulls ~ Hinderer ~ Kershaw ~ Lionsteel ~ Medford ~ Nextorch ~

    ~ Pohl Force ~ Tasmanian Tiger ~ Zero Tolerance ~
    u.v.m.



  • @S&RT:Vielen Dank , Sauber geschrieben, "sozialadäquates Verhalten" ist genau de Punkt der uns unterscheiden sollte.
    Sehr angenehm sowas fundiertes lesen zu können,
    Nen schönes Wochenende noch

    Ich geh´nur noch chinesisch essen. Steakhouse ? neee, zu gefährlich, da hamse Messer und so......

  • Erstmal zu dem Messer:


    Ich finde grundsätzlich das AF-Design (das neue) sehr gelungen, daher gefällt mir auch dieses Messer. Allerdings finde ich auch, dass das Gesamterscheinungsbild regelrecht nach einer Dolchklinge verlangt. Die rechtliche Problematik ist uns aber ja allen bekannt.


    Sollte ein Staatsdiener unbelehrbar rüberkommen, bleibt die Aufklärung über den "Straaftatbestand: Verfolgung Unschuldiger". Im Recht deutlich schwerwiegender gegenüber dem einer Ordnungswiedrigkeit beim führen eines entsprechenden Messers.

    Das sind genau die "Belehrungen", die ich tunlichst unterlassen würde!


    Zunächst mal trift dieser Straftatbestand nämlich objektiv gesehen überhaupt nicht zu:

    Zitat

    § 344 Verfolgung Unschuldiger


    (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren [...] berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt,...

    Auf die rechtliche Definition der Absicht verzichte ich mal, aber die Hinweise eines Betroffenen reichen für das Tatbestandsmerkmal "wissentlich" sicher nicht aus. Wäre bestimmt nicht das erste Mal, dass Polizeibeamte Schutzbehauptungen zu hören kriegen... :laber:


    Weiterhin ist die Beurteilung, ob es sich bei einem Gegenstand um eine Hieb- oder Stoßwaffe gem. § 42 a WaffG oftmals gar nicht so einfach. Insofern dürfte eine Sicherstellung zur waffenrechtlichen Prüfung und ggf. Würdigung in den meisten Fällen durchaus rechtlich zu begründen sein. Nebenbei gesagt, nicht nur Messer mit Dolchklingen werden als Waffe eingestuft. Bei meinem letzten Waffenrechtsseminar (07/09) wurden z. B. auch Tantos (wegen ihrer auf Penetrationsfähigkeit ausgelegten Spitze) grundsätzlich mal unter den Waffen subsumiert.


    Und meine ganz persönliche Meinung:


    Wie man in den Wald hinein ruft... Niemand muss eine "unterwürfige" Haltung einnehmen. Der Vorwurf jedoch, ein Polizeibeamter, der - das unterstelle ich einfach mal - seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt, würde wissentlich einen Unschuldigen verfolgen und damit eine Straftat begehen, dürfte dessen Entscheidung, seinen Ermessensspielraum auszunutzen, nicht unbedingt zu meinen Gunsten ausfallen lassen.


    Ich persönlich würde dem Beamten durchaus in einem vernünftig geführten Gespräch meine Sicht der Rechtslage schildern. Wenn dieser jedoch tatsächlich so unbelehrbar sein sollte, dass er sich nicht meiner Meinung anschließt und partout das Messer sicherstellen will, so würde ich ggf. Widerspruch einlegen und die Maßnahme erst mal hinnehmen. Wenn das Messer nicht dem Führungsverbot unterliegt, dann muss ich lediglich ein paar Tage drauf verzichten. (Die meisten Leute hier dürften adäquaten Ersatz haben.) Sollte ich doch eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, dann muss ich auch die Testikel haben, die entsprechende Sanktion zu akzeptieren.


    Aber jetzt BTT!


    Sagte ich schon, dass mir das AF-Design gefällt? ;)

    #9: Never go anywhere without a knife!


    Ich bin gegen Gewalt aber für Gegengewalt.

  • also was die belehrung über tatbestand angeht hast du völlig recht, das ist nur unnötige provokation, die auf seiten des beamten sicherlich auslöst "der spinnt doch, dem zeig ichs" , oder so ähnlich....


    ABER, was mich jetz echt wundert, wie scheisse is denn unser gesetz, wenn tantos auch als waffe gelten.....wenn dem so ist, dann wird das doch in der praxis heissen das jedes messer (erstmal) weg ist, was halbwegs taktisch aussieht, würde ich mal stark vermuten?
    ich bin bisher davon ausgegangen, fixed unter 12cm klinge& einschneidig, auch an "ungünstigen" stellen gemessen die 12, wäre GRUNDSÄTZLICH legal zu führen.....


    wenn es da irgenwelche diskussionspunkte noch gibt , das irgewelche klingenformen, oder auch das ganze messer irgenwie nach waffen AUSSEHEN als solche eingestuft werden dann hört der spass aber echt auf 8| X(

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Scheiden.

  • Ist zwar OT, aber wenn´s stört, kann ein Mod das ja abspalten:


    Dem Führungsverbot nach § 42 a WaffG unterliegen neben den Anscheinswaffen, den Einhandmessern und Fixed über 12 cm Klingenlänge auch Hieb- und Stoßwaffen. Diese wiederum sind per Definition "Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen".


    Maßgeblich für diese Einstufung ist nicht unbedingt das Aussehen sondern der Wille des Herstellers. Ein Baseballschläger z. B. eignet sich hervorragend dazu, durch Hieb oder Stoß Verletzungen beizubringen. Es wurde jedoch als Sportgerät produziert und stellt somit keine Hieb- oder Stoßwaffe dar.


    Bei Messern geht man davon aus, dass bestimmte Klingenarten sich nicht (oder weniger) als Werkzeug aber hauptsächlich als Waffe eignen. Hierzu zählen z. B. Tantos (Spitze auf Penetrationsfähigkeit ausgelegt) oder auch Dolche (zweischneidig, bei einem Werkzeug reicht i. d. R. eine Schneide). Wobei das allerdings nicht das einzige Kriterium ist; bei meinem Seminar habe ich dem Dozenten mein SARD Recurve Tanto gezeigt. Seine erste Reaktion war "Tanto = Waffe". Als ich ihm dann die anderen Funktionen (Teilsägeschneide, Glasbrecher, Drahtschneider, Handfessel- / Gurtschneider) zeigte und ihm erläuterte, dass es als Werkzeug und Rettungsmesser speziell für Polizisten vertrieben wird, akzeptierte er auch die Werkzeugeigenschaft. (Ist natürlich trotzdem ein Einhandmesser, aber das ist ein anderes Thema.)


    Da der Wille des Herstellers entscheidend ist, wird u. a. auch geprüft, wie ein Gegenstand beworben wird. Wird ein Messer also als "Kampfmesser" angepriesen, werde ich Probleme damit haben, es bei der waffenrechtlichen Prüfung den entsprechenden Personen als Werkzeug zu verkaufen. Im Umkehrschluss heißt es allerdings nicht, dass ein Werbeauftritt im Internet aus einem Dolch ein Brotmesser macht.

    Zitat

    Nr. 1.1.3 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz (WaffVwV)
    Für die Zweckbestimmung maßgebend ist der Wille des Herstellers, soweit er in der Bauart der Waffe zum Ausdruck kommt. Eine abweichende Erklärung des Herstellers über den Verwendungszweck ist unbeachtlich.

    Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben.

    #9: Never go anywhere without a knife!


    Ich bin gegen Gewalt aber für Gegengewalt.

    Einmal editiert, zuletzt von bagheera ()

  • Stimmt, selbst wenn man z. B. beim RBB das Daumenrad abschrauben würde, was zur Folge hat, dass das Messer nicht mehr einhändig festgestellt werden kann, so wird das Messer mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem als "Kampfmesser" bezeichnet werden, da es vom Hersteller ja als eben solches konstruiert wurde. Aber BTT:


    Ich halte das AF EDC für den Alltag weniger geeignet. Maßgeblich dafür verantwortlich ist die 12cm lange Klinge. Ungeachtet aller Waffenrechtsdiskussionen ist so etwas für den normalen Alltag des Normalverbraucherotto's viel zu lang.

    Busse - Harsey - Hinderer


  • Ein "Daumenrad" hat nichts mit der Frage ob Waffe oder Werzeug zu tun. :rolleyes:

  • Ich kenne das AF EDC, denn ich habe es!!!


    Der Micartagriff liegt so toll in der Hand, wie beim AF 5.5 oder bei der AF Smatchet (mit Micatagriff).


    Die Klinge ist stabil gebaut und daher kein Schneitteufel.


    Das Messer steckt fest in einer robusten schwarz-grünen Lederscheide, wie bei den Damastsondermodellen (als Zubehör) vor einigen Jahren.


    Da es 205g wiegt ,ist es an der Hüfte spühbar, vorallem wenn man sonst keine großen Messer trägt.

    Wasser ist weich und schwach, doch vermag es den härtesten Fels auszuhöhlen.
    Das Schwache überwindet das Starke und das Weiche überwindet das Harte.

  • Ein "Daumenrad" hat nichts mit der Frage ob Waffe oder Werzeug zu tun. :rolleyes:

    Nein, selbstverständlich nicht. Aber ich habe in meinem Post bereits erklärt, inwiefern das Rad die Führbarkeit einschränkt.
    Und das Messer wurde vom Hersteller explizit als Waffe konzipiert.
    Aber wir sollten jetzt nicht wieder in eine Waffenrechtsdiskussion geraten sondern uns wieder dem AF widmen.
    Wenn Böker die Klinge ca. 3cm kleiner machen und den Griff etwas verschmälern würde, dann wäre es als EDC gleich sehr viel interessanter.

    Busse - Harsey - Hinderer


  • diese Diskussion ist ja schon so ein tränenreicher Akt wie auf irgendeinem Juristenstelldichein.


    Ich fahre jetzt im Sommer seit dreißig Jahren Streife. Alle Messer die ich bis heute sichergestellt oder beschlagnahmt habe waren bezugnehmend auf Straftaten die sich im Vorfeld ereigneten.
    Einfach so habe ich noch nie einen Bürger nach verbotenen Gegenständen oder sonstwas durchsucht, ich finde es langsam schon devot was sich manche abhalten nur weil irgendwelche selbst der Wirklichkeit längst entstiegene Politiker irgendein Gesetz beschließen.


    Das hält keinen Straftäter davon ab mit einem verbotenen Gegenstand oder einem nicht erlaubten Messer ein Vergehen oder Verbrechen zu begehen.


    Wenn ich der Meinung bin daß ich ein Messer mitnehmen will daß eine längere Klinge als 12 cm hat, dann nehme ich es mit. Solange wie sechzehnjährige Schnösel mit einem Balisong, das eindeutig ein verbotener Gegenstand ist, auf Partys gehen trage ich ein 10Zoll Bowie im Wald ohne irgendeinen Gewissensbiss.
    Da ja auch hier das Führen von Balisongs schon versucht wird plausibel zu erklären, mache ich mir keine Gedanken, vielleicht habe ich das mitgeführte Bowie ja unterwegs gefunden und trage es ein bißchen spazieren, oder ich gehöre einer Sekte an die nur mit großen schweren Messern ihr Essen zubereiten darf und damit die Klingen nicht entweiht werden müssen sie immer am Mann bleiben.


    Was Tantos mit geschrägten Meißelspitzen betrifft, sie sind total überbewertet, sie stechen nicht besser oder schlechter als sonst ein auf Stich ausgelegtes Messer, ein Ausbeinmesser sticht allemal besser.


    Ansonsten würde ich dieses Messer von Böker enfach so nicht sicherstellen, ein angeschliffener Schraubendreher würde bei mir mehr Verdacht erwecken.


    Achso, S&RT, ich bin übrigens einer dieser durchschnittlichen Polizeibeamten die mit der Gesetzeslage leicht überfordert sind. Ich weiß, wenn man das Staatsexamen in Jura in der Tasche hat ist es leicht auch den durchschnittlichen Polizeibeamten herunter zu blicken, aber trotzdem fühlte ich mich irgendwie nicht rechtsunsicher in den letzten Jahrzehnten. Wenn es Zweifel gab habe ich einfach mit dem uns alle zur Verfügung stehenden normalen Menschenverstand entschieden, das war nicht immer ganz richtig, aber meist auch nicht immer ganz falsch.


    Zumindest sah kein Staatsanwalt bis heute die Veranlassung ein Verfahren wegen -Verfolgung Unschuldiger- gegen mich zu eröffnen. Wenn mich jemand während meiner Arbeit auf diesen Tatbestand hinweist bin ich ihm allerdings sehr dankbar, lockert das doch das Gespräch erheblich auf und bringt ein bißchen Humor in meinen oft nicht lustigen Dienst.


    Viele Grüße
    Roman

    panta rhei

  • Roman, ich danke Dir! Du sprichst mir aus dem Herzen!!! :clap:


    Und das Applegate EDC ist auf dem Weg zu mir.


    Hab ich schon erzählt, dass ich das große Glück hatte, Mr. Applegate auf der IWA kennen zu lernen?! ;)

  • So kenne ich das auch, wobei es natürlich auch intressant ist mal zu hören... ;)


    Zur Klinge vom Applegate EDC kann ich nichts sagen aber der Griff ist meiner Meinung nach einsame Spitze, der liegt wunderbar in der Hand :thumbup:

  • Das BA EDC finde ich optisch gelungen. Mal sehen ob ich irgendwann mal eins in die Finger bekomme.



    OT:
    Wie sieht die rechtliche Lage beim "KA-Bar TDI Law Enforcement Knife" aus ? ?(
    Bin mir hier wirklich mittlerweile unsicher. Klingenlänge ist ja deutlich unter 12cm, aber es wird als Verteidigungsmesser beworben.


    Habe es die letzte Zeit am Gürtel getragen und es für mich ein schönes EDC als Büro-Mensch. Es trägt kaum auf und unter dem Pulli nicht sichtbar.


    Grüße


    Treffer

    #0259 Titan
    Kopportunist #0259

  • Ich hätte das jetzt nicht gewußt mit dem TDI, aber wenn es so ist würde es dadurch bestimmt aber das wollen wir ja nicht vertiefen und das Thema ist ja auch Applegate EDC ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!