Sorry, kam vielleicht mißverständlich. Wollte ausdrücken, daß es scheinbar doch Situationen gibt (s. Griechenland), wo man selbst als passiver Außenstehender (=unbescholtener Bürger) von den "Vollzugsmaßnahmen" betroffen wird. Wenn das Tränengas dort z.B., wie geschehen, in Hotels und Häuser zieht, oder in die U-Bahn, muß man als dann letztlich Betroffener nicht gerade an der Front gestanden haben. Kann ja aber auch nicht sein, daß man sich monatelang im Keller verkriechen soll.
Ich fände es jedenfalls fair, sich gegen solcherlei Willkürangriffe auf Leben und Gesundheit passiv schützen zu können, daher meine Frage. Wenn da die Rechtslage so etwas verbietet (wobei hier immer von der Teilnahme an Versammlungen gesprochen wird, aber das muß letztlich gar nicht geschehen, um trotzdem betroffen zu sein, s.o.), okay, dann muß man sich wohl wieder einmal beugen, dann will ich nix gesagt haben. War mir jedoch unklar, daher danke für die Aufklärung. Aus meinem persönlichen Schutzbedürfnis heraus würde ich jedoch aus den genannten Gründen nicht gleich von "Bewaffnung" reden, das möchte ich bitte zur Kenntnis genommen haben, in die falsche Ecke lasse ich mich nicht willkürlich drängen, @ Tony.
Aber für mich sieht ein tatsächlicher gesellschaftlicher Ausnahmezustand halt so aus wie gerade in besagtem Lande, deswegen fand ich die Frage für den Thread hier nicht ganz ungeeignet.