Selbstverständlich hattest Du das vorher verloren, brav als Verlust gemeldet und bezahlt....und dann wiedergefunden.
Sonst hättest Du ja Bundeseigentum eingetauscht, pöser Pupe!
Da würde sich wohl schnell einer finden, der Dir das hier unter Inbeweisstellung seiner moralischen Überlegenheit und grandiosen Rechtskunde mit Fundstelle vorhalten würde
Gibt ja auch welche, die über hier in D mit Schutzanspruch eingetragene Geschmacksmuster und Geltendmachung von Schutzansprüchen viel besser Bescheid wissen als der nächstbeste Markenrechtsanwalt und dann moralisch entrüstet sind, wenn man was zeigt, was einer ihnen zufällig bekannten Form zu ähnlich ist - man muß dann nicht wissen, ob das hier geschützt ist....:)