Entwarnung für Bayern (1.4.2008)

  • Laut dem Editorial des MM (August/September) und dem Oberamtsrat und
    Fachmann für Waffenrecht (Seite 12) ist jeder Zweck ein sozialadäquater Zweck (bis auf SV).
    Zudem soll es dementsprechende Anweisungen vom Innenministerium in München
    geben. Wollen wir hoffen, dass auch andere Bundesländer zur Einsicht gelangen.



    Ansonsten empfehle ich ein Auswandern in den Freistaat Bayern! ^^

  • Rechtsverbindlich ist es nicht, aber auch nicht bedeutungslos, auch außerhalb von Bayern:


    Wenn strittig ist, ob ein Zweck "allgemein anerkannt" bzw. "sozialadäquat" ist, hat man vorher immer vor dem Problem gestanden, daß die vom Anwender geäußerte Meinung darüber eine Einzelmeinung war und es kaum Möglichkeiten gab darzulegen, daß diese Einzelmeinung von einer genügend großen Anzahl anderer Leute geteilt wird (..."das mag ja für SIE selbstverständlich sein, dabei ein Messer mitzuschleppen, Sie Waffennarr, aber die Bevölkerung sieht das natürlich gaaaaanz anders"....als ob sich diese Leute jemals daran scheren würden, was "die Bevölkerung" denn so denkt und sieht...). Jedenfalls kann man in einer strittigen Situation nun darauf verweisen, daß man selbst das Mitführen für sozial adäquat angesehen hat, diese Auffassung sogar der Auffassung einer Landesregierung entspricht und die eigene Landesregierung - ggf. trotz Nachfrage - versäumt hat klarzustellen, was sie denn so über sozialangemessenes Messertragen denkt. Die Lebenssituation, kulturelle Verwurzelung und Einbindung in Sozial- und Rechtsnormen ist ja in Bayern nicht signifikant anders als in BW oder Hessen....


    In puncto "hinreichender Bestimmtheit" von Eingriffsnormen erhöht das im Rechtsstreit jedenfalls die Chancen des Anwenders und gibt zudem gute Argumente bereits im Verwaltungsverfahren. Die Verwaltungsbehörde prüft ja durchaus im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens erst mal die Prozeßrisiken und wäre ggf. dann eher geneigt, es bei klugem Vorbringen nicht zum Verlieren eines "Musterprozesses" kommen zu lassen...

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