Colonel Blades importieren ?

  • Hallo und guten Tag,
    hat hier jemand Erfahrung damit ob ich mir so ein Messer in den USA einfach bestellen kann. Ich frage wegen des Imports, ist evtl. ein Problem wegen Waffenrecht? Es ist aus meiner Sicht recht eindeutig als Stichwaffe konzipiert und dann auch noch für verdecktes Tragen. Ich sehe kein Problem wegen des einseitigen Schliffs und der Klingenlänge.


    Es geht um dieses hier.


    Danke für eine Antwort. :)

  • Hallo,


    Würde meiner Meinung nach als Faustmesser durchgehen.
    Wenn du kein Jäger bist wäre es für dich Verboten. Es könnten
    beim Zoll Probleme für dich entstehen.


    Gruß Sascha

    Gruß Sascha

  • Schließe mich den Vorrednern an; kenne die Messer von YouTube, lass im Wunderland unbedingt die Finger davon.
    An die tollen TDIs musste ich da auch schon denken....


    Gruß Rainer

  • Existiert für das Messer ein FB ? Nein ?


    Abgewinkelt ist es, ja. Aber wird das jetzt schon unisono umgelegt und verglichen mit identisch geknickten Derivaten? Äpfel mit Birnen also?


    Hat schon jemand den „Knickwinkel“ nachgemessen und mit den TDI‘s abgeglichen? Les‘ ich hier (noch) nicht.


    Wo wird denn nun festgelegt, wieviel „Knick“ erlaubt ist ?


    Jetzt wirds langsam lächerlich, sich vom Wiesbadener Kasperltheater jedes nach deren Ansicht „zu viel abgewinkelte“ Schneidwerkzeug amtlich verbieten zu lassen.
    Grade so nach Lust und Laune, wie so oft ohne logisch nachvollziehbaren Grund.


    Mit knapp 7 cm Klingenlänge, nur zu bedauern.


    Wir haben wirklich keine anderen Sorgen in unserm Land...

  • Hatamoto ja natürlich hast Du nicht ganz Unrecht; es darf auch jeder selbst entscheiden was er sich importiert; genau wie das Risiko abwägen gegen den Erfolg...
    Ich vermag auch juristisch nicht zu bewerten, wie es um Gegenstände ohne FB und deren Erwerb steht.
    Ja wir haben andere Probleme in Zitat "unserem Land" (ganz schön optimistische Formulierung übrigens; und genau da gehe ich auch nicht weiter denn hier geht's nicht um Politik und erst recht nicht um die tatsächliche juristische Situation.


    Ich mein vielleicht ist besten Fall das Geld, Porto, Messer und Bussgeld weg; keine Ahnung. Vielleicht gefährdet man auch seine WBK o.ä. ? Wer weiß.


    Wie gesagt bestellen dauf jeder wie er meint; es wurde nach der Meinung im Forum zu einem fragwürdigen gefragt, nun ja...


    Und glaub mir; ich bin bestimmt kein Spießer. Aber jemand der sich bewusst ist wo er lebt...

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Ja der Winkel ist schon schwierig und der Zweck des Messers ist für den der es erkennt ziemlich eindeutig als Waffen zu identifizieren. Ich finde es trotzdem gut. Und danke für den Tip dies als Jagdmesser zu kennzeichnen, das könnte mir beim Zoll falls dieser nachschaut evtl. den Arsch retten.

  • Wie sollte das dir den A... retten ?
    Selbst wenn du Jäger bist dürfte das zu längeren Diskussionen führen, da das Messer kein klassisches Skinner Messer ist. Sollte jemand zu dem Schluss kommen, dass die damals, aus meiner Sicht fälschliche Einschätzung zum TDI auch hier Anwendung finden hast du sicher viel Streß.

  • Bin mir da nun nicht im klaren drüber.... Aber wieso sollte er Stress bekommen, wenn der Zoll das Messer dann behält? Er, also der Käufer, ist ja nicht dafür da diese (schwachsinnige) Entscheidung zu treffen? Solange es keinen FB gibt... Was sollte da Stress geben? Maximal dürfte doch die Konsequenz sein, dass Messer + Geld futsch sind?

  • Ganz so einfach ist es nicht, sollte der Zoll auf den Gedanken kommen es wäre ein Faustmesser, analog zur Falschen Entscheidung zum TDI, hätte er erst mal den Vorwurf ein verbotenes Messer einführen zu wollen, das ist eine Straftat, alles weitere würde dann im folgenden Prozeß entschieden werden. Alles natürlich Konjunktiv. Als WBK Besitzer führt so etwas schnell zum Entzug einer solchen.


    Hier
    Jetzt hamma den Salat: Zoll: HAK = Faustmesser
    Ist nachzulesen wie es ablaufen kann (wieder konjunktiv)

    Einmal editiert, zuletzt von balinzwerg ()

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