Bogen wegschließen

  • Hallo,


    dieses Video hat mich zu der Frage geführt, ob man seinen Bogen auch wegschließen muss oder nicht. Ich konnte bisher nichts eindeutiges dazu finden. Da ich noch ein frischer Jungjäger bin, wäre es gut sowas zu wissen, falls da mal ein Bogen ins Haus kommen soll.
    Wie seht das bzw. handhabt ihr das?
    Genau genommen gilt dies ja sogar für unsere Messer denen man die Eigenschaft "Hieb- und Stichwaffe" unterstellen kann, oder?


    Gruß

  • Ich habe dieses Jahr auf einer Bogenmesse die selbe Frage einem Beamten gestellt.


    Der Beamte hat das verneint. Du MUSST nicht. Bögen sollten auch generell abgespannt gelagert werden was den spontanen Einsatz zudem erschwert.


    Wie das für dich als Jäger ist weiß ich nicht. Wahrscheinlich nicht anders.


    Ich habe meinen Bogen in einem Sack auf dem Schrank. Sehne in der Bogentasche und die Pfeile stehen in einem Köcher im Keller.

    Anti-InnerCircle-User

    Einmal editiert, zuletzt von Kopfgeist ()

  • Ich habe da auch im Kopf das Bögen anders eingestuft sind als Armbrüste. Bögen sind den Schusswaffen NICHT gleichgestellt. So war das zumindest immer.


    Armbrust muss verschlossen sein dafür.

  • ein Bogen ist immer noch ein Sportgerät, den darf man lagen wie man will, rumtragen, mit spazieren gehen ....
    ... und schiessen, wenn man sicherstellt, dass niemand gefährdet wird.

    Gruß Stefan

  • danke für die Antworten.


    Dass Bögen keine Waffe im Sinne des WaffG sind, ist mir bekannt. Aber gilt dies nicht auch für Airsoft Dinger bis 7,5 Joule (oder wars die andere Grenze mit 0,5 Joule? )? Diese sollen ja laut Video bzw. den Kommentaren darunter, auch weggeschlossen werden.
    Hab halt wenig Lust, meine Zuverlässigkeit zu verlieren bzw. zu gefährden, nur weil ich dann und wann mal auf Zielscheiben schießen möchte mit einem Bogen.


    Gruß

  • Bögen sollten auch generell abgespannt gelagert werden was den spontanen Einsatz zudem erschwert.


    Compounds werden nie abgespannt.
    Auch viele Macher von Custom-Bögen und extrem hochpreisige Firmen wie Black Widow empfehlen glasbelegte Bögen nicht abzuspannen (vor allem Recurves) wenn sie halbwegs regelmäßig (alle paar Wochen) benutzt werden. Die Gefahr das bei einem Recurve beim Aufspannen was kaputt geht, ist bedeutend größer als das sie durch das aufgespannte Lagern Schaden nehmen. Ein guter Freund und sehr angesehener Bogenbauer hat Bögen seit deutlich über 5 Jahren immer aufgespannt außer er musste die Sehne wechseln. Die Bögen haben keinerlei Schäden genommen, die Zugkraft und die Geschwindigkeit bei Schüssen durch den Chrono sind gleich geblieben.
    Allerdings hatte er schon einige Bögen von Kunden in der Werkstatt wo beim Aufspannen die Recurves umgeschlagen sind...


    Zum TO: Ich habe beim Erstellen des Sicherheitskonzeptes unseres 3D-Parcours im Verein sehr intensiv mitgearbeitet und habe mich mit dieser Thematik auseinander gesetzt.
    Bögen fallen nicht unter das Waffengesetz und müssen auch nicht weggeschlossen werden.
    Solltest du Jagdspitzen haben könnten die eventuell ein Problem machen, da wir die auf unserem Gelände aber strikt verboten haben (selbst das Mitführen) bin ich da nicht wirklich im Bilde…

  • Bogen = Sportgerät = keine Waffe = keine Aufbewahrungsrichtlinien


    Airsoft über 0,5 J bis 7,5 J = Waffe = Aufbewahrungsrichtlinien


    Luftgewehr bis 7,5 J = Waffe = usw.
    Bei Waffen frei ab 18 muss aber nur der Zugang für Unbefugte unmöglich sein, es gibt keine besonderen Anforderungen der Schrankklassen oder dergleichen.


    Als frischer Jungjäger sollte deine Waffensachkunde doch auch noch frisch sein, oder? ;)

    It is useless for the sheep to pass resolutions in favour of vegetarianism, while the wolf remains of a different opinion.

    W. R. Inge

  • Hab halt wenig Lust, meine Zuverlässigkeit zu verlieren bzw. zu gefährden

    Da würde ich mir eher Gedanken drüber machen welche Messer ich mit mir rumschleppe.

    Ohne Ziel ist jeder Schuss ein Treffer.
    Es gibt Tage da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig.

  • Bei Waffen frei ab 18 muss aber nur der Zugang für Unbefugte unmöglich sein, es gibt keine besonderen Anforderungen der Schrankklassen oder dergleichen.


    So weiß ich das auch; besonders schöne Stolperfalle:
    Es muss in etwas verschlossen sein das NICHT zum betreten durch Menschen gedacht ist. Also reicht keine abgeschlossene Besenkammer leider.


    Gute Faustregel was weg geschlossen werden muss: Alles was unter 42a fällt.

  • Es muss in etwas verschlossen sein das NICHT zum betreten durch Menschen gedacht ist. Also reicht keine abgeschlossene Besenkammer leider.


    Hast du dafür die Quelle?

    It is useless for the sheep to pass resolutions in favour of vegetarianism, while the wolf remains of a different opinion.

    W. R. Inge

  • Benathar Nein leider habe ich grad keine Quelle.
    Aber es war definitiv mehr als nur ein Forenbeitrag o.ä. denn gleich darauf verschwand alles in diversen verschließbaren Behältnissen.
    Und sowas mache ich nicht "einfach so".

  • Hier steht's nachzulesen


    https://www.waffenrecht.de/auf…7-waffengesetz-aenderung/


    Zitat

    Welche Änderungen ergeben sich für die Aufbewahrung von Blankwaffen und erlaubnisfreien Waffen?


    Für Blankwaffen und andere erlaubnisfreie Waffen, wie etwa Luftdruckgewehre, ergeben sich keine Änderungen. Allerdings stellt der Gesetzgeber deutlicher als zuvor klar, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder einem abschließbaren Raum – etwa Besenkammer – erfolgen. Auch eine abschließbare Wandvorrichtung – etwa für Degen oder Schwert – ist geeignet. Eine Armbrust muss verschlossen gelagert werden, ein Bogen hingegen ist laut Waffenrecht keine Waffe.


    Verschlossen und zudem ungeladen müssen Gas- und Signalwaffen gelagert werden.

  • Ok, danke, so war auch mein Kenntnisstand, daher war ich gerade etwas überrascht über Greiders Beitrag. Ich habe ein paar mehr Sachen, die zwar frei, aber vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden müssen und habe daher auf die Lösung auf dem Bild zurückgegriffen. Die Tür ist automatisch zu und nur durch Zahlenkombination zu öffnen. Für die Aufbewahrung von Luftdruckwaffen, Blankwaffen und Armbrüsten übrigens...

  • Danke balinzwerg.
    Hm... aber es darf doch kein Schlagstock beispielsweise mehr im Flur hängen, hier Stichwort Zufallsfund durch Polizeibeamte die wegen was anderem geklingelt hatten?


    Gut das muss jetzt einem anderen abgeschlossenen Raum im Haus nicht widersprechen; ich hatte halt irgendwann die Beschreibung "...nicht zum betreten durch Personen gedacht" aufgeschnappt.


    Würde Vieles erleichtern wie Benathar richtig beschreibt im Sinne eines abgeschlossenen Raumes.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!