Also, zunächst ging es ja einfach nur um ein kleines Beil, das man möglichst vielseitig mit sich führen kann. Es sollte sich in Daypacks und ggf. auch "am Mann" mitführen lassen, letzteres ggf. auch "diskret".
Und es sollte noch als Beil fungieren können, ggf. auch in etwas veränderter Anwendungsweise, und sollte keine HuS-Waffe sein.
Das ist eigentlich keine so unübersichtliche Anforderung, und ich verstehe auch überhaupt nicht, was es daran zu "meckern" gibt.
Was das Mitführen beim Wandern angeht, gibt es da auch wenig zu diskutieren: Jeder wird hoffentlich entscheiden dürfen - im Rahmen geltenden Rechts - ob er das so etwas in den Rucksack oder an den Gürtel packen will, wenns in den Wald geht.
Was das Recht angeht: Schaut mal in den Rechtsverschärfungs-Thread - DAS ist es, was sie auf uns loslassen wollen. Es ist NICHT so, daß ich das wünsche oder kampflos hinnehme, aber ggf. obsiege ich eben nicht. Zudem gibt es bereits jetzt auch schon viele Länder - auch welche, in denen man schön wandern kann - die Messer sehr restriktiv einschränken, ggf. aber das Mitführen anderer WERKZEUGE nicht so einschränken.
Jetzt dürft Ihr sehr gern entscheiden, ob Euch dann ggf. im Kontrollfall eben Auffindungen egal sind. Ich kann nur sagen, daß an so etwas z.B. für Waffenbesitzer schon einige Folgen hängen können, im Ausland kann so ein Verstoß auch so teuer wie unangenehm werden. Auch das ist nicht neu.
Wie gesagt, meinen Segen habt Ihr, Euch an alte oder neue Regeln zu halten, ich würde nicht einmal behaupten wollen, daß ich mich absehbar IMMER daran halten werde, wie man ja auch realistisch nicht sagen kann, ob man nicht doch irgendwannn mal zu schnell fährt...
Aber ich werde mich jetzt nicht dafür rechtfertigen, daß ich Wege suche, ein geeignetes Werkzeug mitzuführen und mich dabei eben im Rahmen jetzt oder später geltenden Rechts zu bewegen. Persönllich habe ich da übrigens durchaus im Hinterkopf, in bestimmten privaten Situationen ggf. aufgrund meines mainstreamfernen Aussehens manche Anzeigensammler "neugierig" zu machen, hier oder anderswo. Aber das ist ein Einzelschicksal. Den Ausführungen in dem von Elric verlinkten Schreiben glaube ich übrigens kein Wort...
Roman: In "Verbotszonen" wird so ein alternatives Mitführen eines Beilchens dann nicht funktionieren, wenn der Verbotsumfang der Zone auch solche Werkzeuge umfaßt, auf diese Formel kann man das da vorläufig zurückführen.
Insbesondere im normalen Bereich, meinetwegen beim Wandern oder sonstwo rural unterwegs, gilt aber in unserer FDGO noch immer, daß erlaubt ist, was nicht verboten ist. Derzeit ist vom WaffG das Führen von HuS-Waffen sowie das bestimmter Messer verbotsähnlich eingeschränkt. NICHT das Mitführen anderer Werkzeuge, die weder Messer noch HuS-Waffen sind.
Deine persönliche Meinung, wo solche Werkzeuge etwas oder nichts zu suchen haben, ist für mich ebensowenig bindend wie - noch - die von Pistorius & Co., anders wird das, wenn sie es in ein Gesetz gießen.
Sollte das also z.B. dazu führen, daß man in einem Kontrollfall draußen einem Anzeigensammler "eine lange Nase" zeigt, weil er gern ein Messer gefunden und ein Fleißkärtchen erwroben hätte und dann doch nur ein nicht verbotenes Werkzeug findet, nehme ich das nicht nur gleichgültig hin, sondern mit einer gewissen Freude, mir diesen kleinen Freiraum zumindest vorläufig wenigstens noch erhalten zu haben. Ich kenne übrigens vom Arbeiten her und aus ein paar Jahren Steuerrechts-Verwaltungsstudium durchaus viele Fälle, in denen Menschen reich werden oder noch reicher, indem sie sich in Bereichen bewegen, die vom Gesetz eben n i c h t umfaßt sind. Böse Zweifler unken, in manchen Fällen habe man diese Lücken vielleicht zu genau diesem Zweck geschaffen....sei es drum.
Jedenfalls hätte ich kein schlechtes Gewissen, den Kontrolleur dann eben auf die Rechtslage hinzuweisen. Ob das Mitführen "sinnvoll" oder "notwendig" ist, will ich ja gerade NICHT irgendwem erklären müssen und muß es tatsächlich in diesen Fällen bislang auch nicht.
Wenn ich also auf einer späteren Wandertour nur ein kleines Messer, schlimmstenfalls so ein angedachtes Kastratenmesser,mitführe und dafür eben so ein Beilchen auch noch, habe ich keinerlei schlechtes Gewissen, weder wegen des Mitführens noch wegen der Tatsache, daß man mir dann hoffentlich "nichts kann". Wenn der sich dann ärgert, ist das sein Problem, mich wird das eher freuen.
Ich hab bislang nicht vor, so etwas wirklich ständig als EDC mitzuführen, also z.B. einschließlich des urbanen Bereichs außerhalb "Verbotszonen" - aber ein schlechtes Gewissen hätte ich auch dann nicht, denn sonst müßte ich jetzt schon eins haben; denn das Mitführen meines Juchten Rover "versteht" so ein Hystero-Sheeple ebenso wenig....
Dein Hosentaschen-Beilchen ist hübsch, aber wenn man es dann so "juristisch sportlich" sieht wie die Leute, die im Antrefffall monatelang darüber nachgrübeln, ob und wie sie einem dafür vielleicht doch noch einen einschenken können, kommt bei dieser ultrakleinen Abmessung ggf. das Problem auf, daß man sinnvolle Werkzeuganwendungen kaum erklären kann und dann doch der Drive hineinkommt, der Gegenstand sei von vornherein als HuS-Schlagwaffe zweckbestimmt....Trotzdem finde ich ihn "Campingbeilchen" hübsch