Frage zur gesetzeslage bzg Tools

  • Mal ne Frage weil ich raffs nichmer. Gilt für mein Leatherman Wave eigentlich auch n Trageverbot oder darf ich dass immer noch ohne Angabe von gründen mit mir führen wie zum Beispiel feststehende Messer mit einer Klingenlänge von unter 12cm etc.


    mfg


    Hellboy

  • für Muttis Tools gibts imho noch keinen Feststellungsbescheid vom BKA


    es gab im MF mal einen Schriftwechsel veröffentlich in dem das BKA keine Notwendigkeit für einen Festellungsbescheid bei Multitools sieht

    click


    ich habe da aber leider andere Erfahrungen machen müssen, mir wollte man meinen Leatherman wegnehmen... der gute Mann hatte aber augenscheinlich nicht die leiseste Ahnung, da er mir auch noch mein Cimex wegnehmen wollte und er samt seiner Kollegen schwer gepanzert und bewaffnet war


    Engelszungen waren das Lösungswort, alles andere hätte nichts gebracht

    Lasse Dich nie für eine Agenda gegen jemanden einspannen, der Dir nie ein Leid getan hat.

  • Ich hab ein paar Bekannte der Landespolizei gefragt - die Meinungen waren unterschiedlich, obwohl jeder letzten Endes auf einen gemeinesamen Nenner gekommen ist...


    "Das ist zwar ein 'Tool', besitzt aber eine einhändig zu öffnende Klinge welche verriegelt."


  • ... "Das ist zwar ein 'Tool', besitzt aber eine einhändig zu öffnende Klinge welche verriegelt."


    Demnach wäre man ja mit einem Multitool dessen Klinge sich nicht einhändig öffnen lässt, wie z.B. beim Vic Swisstool, sicher besser dran.


    So wie es ist also leider alles ohne Gewähr, endgültige Rechtssicherheit würde wohl nur ein Feststellungsbescheid sowie entsprechender Richterspruch bringen...

    Gruß jokerman

  • Danke erstmal für eure Bemühungen.


    Die Logik der Gesetze sprechen wir besser erst garnichtmehr an sonst stehn hier wieder xtausend Beiträge darüber wie sinnlos es sei etc. wie in so ziehmlich jedem Thread zu dem Thema^^


    Naja aber denk trotzdem mal dass bei nem Tool trotzdem nicht gleich n Aufstand gemacht wird solang man dem Beamten gegenüber sich normal und freundlich verhält. Ich bin sowieso allgemein der Meinung dass sowas viel ausmacht bei so ner Gesetzeslage, bei der es ja eigentlich auch nur um ne andere Version von "legal reason" wie in manch andren Ländern handelt.


    mfg


    Hellboy

  • Demnach wäre man ja mit einem Multitool dessen Klinge sich nicht einhändig öffnen lässt, wie z.B. beim Vic Swisstool, sicher besser dran.


    Definitv!
    Es gibt ja genügend Multitools, deren Klinge einen Nagelhau haben :)

  • Für mich fallen die alle unter Hieb und Stichwaffe. --->link :D
    und wenn man das Vic halb aufklappt mit einer Klinge draußen haben wir die 90° des Faustdolches :D :D




    ;)

  • Naja aber denk trotzdem mal dass bei nem Tool trotzdem nicht gleich n Aufstand gemacht wird solang man dem Beamten gegenüber sich normal und freundlich verhält. Ich bin sowieso allgemein der Meinung dass sowas viel ausmacht bei so ner Gesetzeslage, bei der es ja eigentlich auch nur um ne andere Version von "legal reason" wie in manch andren Ländern handelt.

    Ich schliesse mich da der Meinung von Hellboy an. Hier im Forum gibt es eine Menge Leute, die sich, sei es nun Hobby- oder Berufsmässig, mit dem Thema befassen. Mehr als es der Durchschnittspolizist macht. Und hier herrscht alles andere als eine einheitliche Meinung. Man sollte immer bedenken, dass die Streifenbeamten auch nur Menschen sind, die sich ausser mit Druck von oben und aussen auch noch mit Gesetzen herumschlagen müssen, deren Auslegung selbst in hochdotierten Juristenkreisen nicht eindeutig sind. Daher besitzen die Jungs und Mädels nicht immer die nötige Handlungssicherheit, wenn es um solch strittige Fragen geht.


    Daher verhalte ich mich immer nach dem Grundsatz, dass man alles auf vernünftigem ruhigen Niveau im Gespräch klären kann. Letztendlich ist es auch nur eine Art Verkaufsgespräch. Ich will mein Produkt " Ich darf das Gerät an mir tragen" an den Kunden bringen, der eigentlich anderer Meinung ist. Da zählen Argumente und kein aufbrausendes Auftreten. Sonst hält es der Kunde/Beamte wie er es gelernt hat: Im Zweifel ist er König und hat erst mal Recht... Und dieses Produkt wird er dann dem Gegenüber verkaufen. Ob dieser will oder nicht.


    Meine einfachste Argumentation: Der Hersteller nennt das Gerät "Tool". Tool ist englisch und bedeutet Werkzeug. Wäre es eine Waffe, würde es "Weapon" heissen... ;)

    pain makes believer

  • Also nichts gegen Beamte, aber dieser Satz es sind auch nur Menschen kotzt mich so an.
    Sicher sind es Menschen, aber sind für Recht und Ordnung da, also sollten sie doch die meisten Gesetze grob kennen. Ich bin auch nur ein Mensch, nur wenn ich etwas anstelle heißt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Also soll ich alle Gesetze kennen und der Polizist nicht???


    Oder dieser eine Satz "Dabei ist von dem Niveau eines waffenrechtlichen Laien auszugehen". Hallo??? Aber Pistolen dürfen sie tragen.



    Zum Glück wurde ich noch nie kontrolliert auf dem Besitz von Messern und ich hoffe es bleibt so. Und es freut mich das es bei den Beamten auch ausnahmen gibt.

    Gruß Michael www.sartools.de powered by S&RT

  • Heine nichts gegen deine Meinung aber befasse dich mal mit den deutschen Gesetzen und dann reden wir weiter.
    In der Ausbildung bekommt der deutsche Polizeibeamte, neben den üblichen Gesetzen auch so wichtige wie die Weinbergschnecken Sammel Verordnung und auch verschiedene Abfall Wasserschutz und ähnliche Verordnungen vermittelt. Dazu Verkehrsrechte Strafrechte Strafverfahrensrechte Polizeigesetze Waffenrechte Ausländerrecht Asylverfahrensgesetze Meldegesetze und. und. und.
    Und dann nimm eine Vorschrift die neu ist und bei der es noch keine Höchstrichterliche Entscheidungen gibt und auch keine Durchführungsvorschriften für die durchsetzende Beamte. Dass es da unterschiedliche Bewertungen der Vorschrift gibt ist doch völlig normal.
    Letztlich hat der Gesetzesgeber da nicht zu ende gedacht und lässt den Nutzer (Messerträger) aber auch die exekutive allein.


    Auch deine Ausführungen zum Thema Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ist auf Stammtischniveau. Es gibt auch im Strafgesetz einen Irrtum der wenn unvermeidbar zur Straffreiheit führt.
    Die Aussagen über die du dich aufregst sind natürlich keine Entschuldigung für Unwissen bei einschreitende Beamte, das sollte nicht vorkommen.
    Die Welt ist aber nicht schwarz und weiß und für jeden Bürger der sich ungerecht behandelt fühlt bleibt ja immer noch der Klageweg offen dann wird auch entschieden ob rechtens oder nicht rechtens gehandelt wird.
    Sorry für die Entfernung vom Ursprungsthema.

  • Wie der Zufall es will, habe ich eben ein Kaffeekränzchen mit zwei befreundeten Polizisten abgehalten. Der eine mit Studium zum Kommissar, der andere mit Plattfüßen ;-). Ich nutzte die Gelegenheit und stellte die hiesige Threadfrage. Beide sind einheitlich meiner Meinung. Es sei in ihren Augen im Grunde nichts gegen ein sichtbar am Gürtel getragenes Tool einzuwenden. Aber letztendlich läge es einerseits am Auftreten des Bürgers und andererseits im Ermessensspielraum des Beamten.

    pain makes believer

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