Hallo Zusammen,
wie wird eigentlich die Klingenlänge gemessen? Nur scharfer Teil oder bis Griffschale? Und wenn das Messer keine Griffschale hat?
Danke.
Hallo Zusammen,
wie wird eigentlich die Klingenlänge gemessen? Nur scharfer Teil oder bis Griffschale? Und wenn das Messer keine Griffschale hat?
Danke.
Wie so viele andere Dinge hat der Gesetzgeber das ungeregelt gelassen. Soviel zum Bestimmtheitsgebot einschränkender Normen. Sind Schalen drauf, wird üblicherweise bis Vorderkante der Schalen gemessen, NICHT nur Schneidenlänge.
Bei unbeschalten Messern (Ganzstahl) vertrete ich die Auffassung, daß der Teil zu messen ist, der funktional die Klinge bildet, während der gesamte funktional den Griff bildende Teil nicht gemessen werden dürfte. Ein Messer besteht ja nicht AUSSCHLIESSLICH aus Klinge. Das hieße allerdings, z.B. auch eine vor einem Parierelement liegende Schor oder Fingermulde als Klinge mitzumessen, da sie ja bei beschalten Messern auch funktional zur Klinge gerechnet wird.
Vermutlich werden die Ordnungsbehörden zuweilen ihre "Schärfe" und "Sachkenntnis" dadurch beweisen wollen, daß sie sich auf tiefsinnige Diskussionen einlassen, wie denn beispielsweise bei gebogenen Messern oder eben den angesprochenen Ganzstahlmessern gemessen werden "muß".
Wenn Du sicher gehen willst, miß von der Klingenspitze bis zur Griffschale oder -wicklung. Ist die nicht vorhanden wie z. Bsp. beim CR "Professional Soldier", nimm das (angedeutete) Parierelement zum Messen her. Ich hatte im April '08 Streß mit Beamten der bayrischen Schleierfahndung :knueppel: wegen meines CR Mk III (baugleich mit dem Mk VI), und die hatten die Klingenlänge bis zum Parierelement gemessen (im Nachhinein ging jedoch alles gut für mich aus ...).
Grüße,
Church
Ich hatte im April '08 Streß mit Beamten der bayrischen Schleierfahndung wegen meines CR Mk III (baugleich mit dem Mk VI), und die hatten die Klingenlänge bis zum Parierelement gemessen
erzähl doch mal ein wenig. sicher interessant für uns zu lesen, wie argumentiert wurde.
Eine Argumentation ist die "Eindringtiefe".
erzähl doch mal ein wenig. sicher interessant für uns zu lesen, wie argumentiert wurde.
Also, ich arbeite für die DB AG, bin aber nicht bei selbiger angestellt. Mein Job besteht darin, sogenannte Versicherte, die in Zugpausen während des laufenden Verkehrs - also wenn gerade keine Züge/Fahrten auf der betroffenen Strecke unterwegs sind - Instandhaltungsmaßnahmen und andere Tätigkeiten (z. Bsp. Vegetationsarbeiten, etc.) durchführen, vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb - eben herannahende Züge/Fahrten - zu warnen. Das mal vorweg, und - toi toi toi! - es ist bisher noch niemals jemand während meiner Schichten zu Schaden gekommen.
Zum Ereignis selber:
Ich war in der Nähe von Rosenheim auf einer Baustelle und bin dann nach Absprache mit einem sogenannten Technisch Berechtigten/Bauüberwacher auf eine andere Baustelle (Übersee am Chiemsee) gefahren, um dort ein Tyfon - ein mit Kohlendioxid (Druckgasflasche) betriebenes Signalhorn, mind. 130 db(A) in einem Meter Abstand von selbigen - zu holen, welches wir am darauffolgenden Tag benötigten. Dabei sind mir von der Autobahn bis zum Schrankenwärter in Übersee zwei Beamte von der bayrischen Schleierfahndung gefolgt. Als ich zu eben jenem Schrankenwärter wollte - bei dem war das Tyfon samt Flasche eingelagert -, bauten sich die beiden vor meiner Fahrertür auf und zogen ihr Prozedere ab: Ausweis, Fahrzeug- und Führerschein zur Kontrolle. Ich bin leider seit '06 in Bayern wegen eines Verstoßes gegen das WaffG (Führen einer Schreckschußwaffe ohne kl. Waffenschein, aber das ist eine andere Geschichte...) halt aktenkundig, und so witterten die beiden Gefahr in Verzug und durchsuchten mein Auto. :hmmm: Dabei fanden sie in meinem verschlossenen Rucksack (Reißverschluß komplett zu) mein besagtes Chris Reeve MkIII Messer. Sie fragten mich, was ich damit will, und ich erklärte ihnen, daß ich es halt manchmal benötige, um kleinere Sträucher und Äste, die mir un/oder anderen Kollegen die uneingeschränkte Sicht auf die Bahnstrecke nehmen, weg zu schneiden bzw. zu hacken. Na ja, sie konnten auch nicht wirklich verstehen, welcher Art mein Job ist, und selbst mein Hinweis, doch ihre Kollegen von der Bundespolizei/Bahnschutz zu befragen, konnte die Sache nicht entschärfen. Der eine Beamte, der später wortführende, meinte mit Blick auf das CR Messer und auf meine Begründung, warum ich ausgerechnet dieses und keine Machete dafür benutzen würde, daß man doch dafür besser letztere hernehme. Ich sagte zu ihm, die Machete könne er ja gerne nehmen, aber er solle erstmal mindestens 400 m am Gleis mit einem komplett montierten Tyfon (Tyfon+Flasche, in dem Fall Leergewicht der Flasche knapp 23 kg) auf der Schulter entlanglaufen. In seinen Augen war meine Argumentation nicht schlüssig genug. Der wortführende Beamte fragte mich nach der Klingenlänge, und ich nannte ihm halt die amerikanische Angabe (5,5") in der Hoffnung, das würde genügen und er würde ablassen, aber der Gute nahm eben selber Maß von der Klingenlänge - von der Klingenspitze bis zum Parierelement - und beging seinen ersten Fauxpas, als er mich einer Straftat (!) bezichtigen wollte, weil ja die Klingenlänge über das legale Maß hinaus ginge. Ich hab widersprochen und ihn berichtigt (nix Straftat, "nur" Ordnungswidrigkeit...). Trotzdem haben sie mir das Messer trotz Protestes meinerseits erstmal abgenommen. :knueppel: Vier Stunden später, als ich schon wieder kurz vor meinem Heimatort war, bekam ich einen Anruf von dem Beamten, und er meinte, sie würden wegen der damals noch unsicheren Rechtslage (allgemein anerkannter Zweck und so) und "... wir können Ihnen nicht wirklich nachweisen, daß Sie das Messer nicht wirklich für Ihre Arbeit benötigen." (O-Ton des Beamten) noch einmal Gnade vor Recht ergehen lassen und mir das Messer zurückgeben. Zwei Tage später habe ich es mir auf ihrer Dienststelle wieder abholen dürfen - ich hatte eh in der Gegend wieder zu tun. Aber die Krönung des Ganzen - der zweite Fauxpas - bei der Abholung war seine Frage, warum das Messer eigentlich so scharf sei. :rofl: Ich mußte mir echt das Lachen verkneifen und hab ihm schließlich erklärt, daß die meisten Schnittverletzungen daherrühren, weil man auf stumpfe Klingen mehr Druck ausüben müsse und dadurch eben die Kontrolle über sie verliere und sich so schneidet. Klang für ihn einleuchtend... :tellem:
Alles in allem war es mir eine Lehre, und ich hab mich nach einem kleineren Messer umgesehen und auch gefunden: ein paar Wochen später wurde in der Bucht ein Busse Combat Basic 4 angeschwemmt...
Mein Anwalt hatte mir schon nach der Geschichte mit der Schreckschußpistole gesagt, daß die normalerweise gar nicht das Recht dazu hatten, mir die Waffe abzunehmen, weil ein Privatwagen wie eine Wohnung anzusehen sei und die Beamten somit nicht ohne Genehmigung hätten agieren dürfen. Das wußte ich damals ('06) nicht, und das hat mich insgesamt 2169 Euro einschließlich Auslagen und Gebühren gekostet. Meine Proteste bei der Sache mit dem Messer zwei Jahre später halfen im ersten Moment auch nichts; der wortführende Beamte meinte sogar, ich wisse ja gar nicht, was "die" alles dürften und mein Anwalt solle sich besser informieren. Wir sind aber immer noch der Meinung, daß die Beamten der bayrischen Schleierfahndung sich in vielen Dingen ganz schön weit aus dem Fenster hängen; sie sollten besser aufpassen, daß sie nicht aus selbigem abstürzen. :hmmm: Immerhin darf ja auch kein Beamter einfach so in meine Wohnung eindringen und schauen, ob ich nicht irgendwo gegen irgendwelches geltendes Recht verstoße, oder?!?!?
Grüße,
Church
Es läßt mich mittlerweile kalt, wenn es um den Transport meiner Klingen >12 cm Klingenlänge von meinem Zuhause zum Ort des "sozial adäquaten Gebrauchs" geht; ich hab mir dafür mal auf die Schnelle eine abschließbare Kiste (mit Schnappverschlüssen und Vorhängeschloß) gebaut, so in der Art der klassischen Munitionskisten.
Hab damit auch schon wieder super Erlebnisse mit bayrischen Beamten gehabt, das hälste echt im Kopp nich' aus: :tellem: kam letztes Jahr ('09) im Juli vom MF-Outdoortreffen bei Kanji zurück, und kurz vor Landshut wurde ich mal wieder herausgewunken. Da ich ja - wie oben schon geschildert - in Bayern wegen unerlaubten Waffenbesitzes immer noch aktenkundig bin, wollten die Beamten auch dieses Mal wieder mein Auto (eigentlich das Auto meiner Lebensgefährtin) wegen "Gefahr in Verzug" durchsuchen. Ich hab auch dieses Mal wieder dagegen protestiert, aber auch wieder erfolglos... :knueppel: Na ja, dann haben die die abgeschlossene Kiste gesehen und gleich nachgefragt, was da drin sei, daß die Kiste abgeschlossen sein müßte. Ich hab daraufhin nur "Waffengesetz" gesagt, und ich konnte gar nicht so schnell gucken, wie schnell die ihre Hände an ihren Holstern hatten. :bibber: Daraufhin hab ich hinzugefügt, daß da nur Messern mit längeren Klingen als die erlaubten 12 cm seien, und die atmeten sichtlich auf. Einer der beiden wollte aber gleich die Messer sehen, woraufhin ich mich erstmal rückversichert hab, daß sie mir nicht daraus einen Strick drehen, wenn ich ihnen die Messer zeigen würde. Sie sicherten mir "Straffreiheit" zu und bestaunten schließlich meine paar mitgeführten Klingen (CR Project II, Mk III, Shadow IV; Busse NMSFNO, Combat Basic 4; Franziska). Sie meinten, die Kiste erfülle ganz und gar den Zweck eines abgeschlossenen Behältnisses, und das hat mir als Aussage völlig gereicht. Hinterher schüttelten sie aber auch ihre Köpfe wegen der Verschärfung des WaffG und ließen mich ziehen.
Ich bin inzwischen davon überzeugt, daß ich hauptsächlich wegen der ortsfremden Nummernschilder (UM-..., der Wagen ist auf die Mutter meiner LAG zugelassen) und der dunklen Scheiben an unserem Corsa angehalten werde.
Grüße,
Church
Wieso muss ich immer an einen "Comic" denken, wenn ich sowas lese? Als wäre dieses "Gesetzfurunkel" nicht schon als Übel an sich groß genug, muss man sich noch der Willkür einiger Beamten beugen die sich der Rechtslage selber nicht im klaren sind.
Ich musste letztes Jahr als Monteur in einem hochsensiblen Bereich eines Flughafen arbeiten. An der "Schleuse" wurde ich auch gebeten Messer u.ä. Gegenstände vor der Kontrolle abzugeben. Das war dann auch ein kleiner Karton mit 4 Messern und einem Tool und die Blicke sprachen Bände...
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ich find das auch immer wieder lustig wie wenig manche Polizisten und "Artverwandte" über sowas wissen.....
Wenn ein Gärtner ne Eiche nicht von ner Birke unterscheiden kann dann sagich auch "Beruf verfehlt", oder?!
Ich kann mich trotz meines jungen Alters noch an ein ereignis mitte/ende der 90iger erinnern, Die Gesamte Familie flog von Frankfurt aus nach PuertoPlata (DomRep) kleiner Junge mit riesigem Victorinox am Gürtel (ich) lief einfach durch die Kontrolle und die Beamten machten noch scherze "wat wohl der kleine Man mit dem Großen Messer will" aufgrund dieses
Erlebnisses hab ichs dann auf dem Rückflug auch im Handgepäck mitgenommen.... allerdings im Rucksack.... ein Dominikanischer Sicherheitsbeamter (wie auch immer die da heißen) nahm mir das Messer dann ab. Später gab man das einer Stuardess, die es mir dann kopfschüttelnt wieder gab.
Is schon lustig wie sich die Zeiten ändern, oder?
Zum Thema, also da ich da auch nur gehört habe das es dazu immer noch keine Verordnung gibt ist man da wohl mal wieder sprichwörtlich in Gottes Händen.
Obwohl bei solchen Unklarheiten eigentlich nur die dafür zuständige Stelle des BKA ein rechtsgültiges Statement abgeben darf... glaube das hab ich vor Jahren mal im MF.net gelesen... Stimmt das?
Ich mache hier in BS bei Fahrzeugkontrollen immer die Erfahrung das die Beamten die Übliche Frage nach "Verbandskasten und Warndreieck" stellen obwohl Sie eigentlich sagen sollten "Darf ich mal in Ihren Kofferraum schauen". Seit dem hab ich beides vorne unterm Befahrersitz... Eine Zivilstreife hat mich nachts mal danach gefragt und ich griff unter den Vordersitz und voila... dann sagte der Beamte "öfnnen Sie bitte mal ihren Kofferraum" darauf dann Ich: "Rufen Sie dann schon mal meinen Anwalt an" letzter Satz der Aktion kam darauf hin von Ihm: "Dann wünsch ich noch ne angenehme Weiterfahrt"
... dann sagte der Beamte "öfnnen Sie bitte mal ihren Kofferraum" darauf dann Ich: "Rufen Sie dann schon mal meinen Anwalt an" letzter Satz der Aktion kam darauf hin von Ihm: "Dann wünsch ich noch ne angenehme Weiterfahrt"
Servus!
Das ist ja mal lustig :lmfao: Den muss ich mir merken. Danke dafür!
Eine Eiche ist aber immer eine Eiche, schon seit Millionen von Jahren. Und Buchen bleiben auch immer gleich.
Dass der Gesetzgeber ein Eurem Land so hirnrissige, unklare Gesetze macht, ist aber nicht die Schuld der Beamten, die langsam bei den ganzen Verschlimmbesserungen nicht mehr durchsehen können.
Wenn du wüsstest, was da täglich an Gesetzes- und Vorschriftenmaterial, Verlautbarungen, Updates, Änderungen auf den Polizeiinspektionen reinschneit - eine Woche Urlaub und du bist veraltet.
Und lasst Euch bitte gesagt sein, dass in diesem Forum viele Beamte mitlesen, weil sie Mitglieder sind. Es gibt hier kein "Wir gegen Die". Also bitte mäßigt Euren Tonfall.
Die "dem Bullen hab ichs gezeigt" Sache ist genau so öde wie "wieviel und was genau hab ich gestern gesoffen" oder die diskussion über das Fußballmatch letzte Woche.
Ich wollte damit auch niemanden Angreifen. Ich bin ganz froh das es Polizisten gibt.
Aber auch bei der Angelegenheit ist das wie immer, es gibt solche und solche....
Ich finde immer man kann egal was es ist, normal und höflich Angelegenheiten regeln.
Ich hab auch Verständnis für die Beamten, es sind ja auch Polizisten, keine Richter etc. und bei dem was die alles Wissen müssen kann ein Polizist ja auch schlecht mit ner Sammlung Gesetzestexte auf Streife gehen.
Ich wollte nur mal einige Erlebnisse loswerden... mir liegt fern Polizisten oder Angehörige der Sicherheitsorgane allgemein anzugreifen. Sollte sich jemand angegriffen gefühlt haben war dies nicht meine Absicht.
Die Polizei (unter anderem) ist ja auch dafür dar uns und unsere Rechte zu schützen.
Ich hab nur halt schon negative wie auch positive Erlebnisse in dieser Hinsicht gehabt...
Aber als Frage an die mitlesenden Polizisten:
Was sagt ihr denn zu dem Thema mit der Klingenlänge und was würdet Ihr empfehlen wie ich mit dem mich Kontrollierenden Beamten umgehen soll, wenn mir klar ist, dass er unrecht hat?
Ohne das die Situation eskaliert.
Das wäre wirklich mal interessant, was die Beamten hier im Forum dazu zu sagen hätten. Würde mich auch mal interessieren. Ich kenne ja: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber wer schützt mich vor unwissenden Beamten? Manchmal muß man doch auch einfach mal die Kirche im Dorf lassen, und den gesunden Menschenverstand entscheiden lassen, oder?
Gruß
Torsten
Das ist ja genau das Problem.
Auch unter polizisten gibt es Leute, die Waffen eigentlich nicht mögen oder zumindest damit nicht warm werden. Auch Polizist ist ein ob, der in erster Linie einen Lebensunterhalt sichert.
Dieses Faktum und die schwammig formulierten Gesetze kumulieren. Tolerance stacking nennt der Anglophile das. Und so wie eine 1/100mm ungenaue Bohrung und ein 2/100mm zu dünner washer eine Wackelklinge ergeben, so ergibt die Kombination aus Desinteresse an der Materie und ungenau formuliertem Gesetz ungute Geschichten.
Dann gibst du noch eine Prise Charakter dazu - Unsicherheit, Angst, Überheblichkeit... und du hast perfekte vermurkste Amtshandlungen.
Ich finde es auch immer wieder traurig wie rechtliche Begrifflichkeiten durcheinander geworfen werden.
Wenn ein Rechtsanwalt ein Auto mit einer Wohnung gleichsetzt ziehen sich mir die Zehennägel hoch.
Der Wohnungsbegriff ist im Grundgesetz geschützt. In speziellen Fällen (Wohnmobil o.ä. ist das vielleicht der Fall)
Das zeigt mir dass auch Rechtsanwälte (wenn der Ausspruch wirklich so gemacht wurde.) nicht in allen Bereichen firm sind.
Im Rahmen des Grenzübergreifenden Verkehrs ist auch eine Verdachtsunabhängige Kontrolle von Fahrzeugen und damit auch die Durchsuchung von Personen und Sachen möglich ohne "GEfahr im VErzuge" Und das sind fast alle Autobahen und Verkehrsstraßen im Grenznahen Bereich. (Ist in dem Länderbestimmenden Polizeigesetz geregelt und kann von Bundesland zu Bundesland variieren.
Ich finde solche Stammtischdiskussionen übrigens unterirdisch. Und so Aussprüche wie "xxxx" ist eine Frechheit und gehört meines Erachtens gerügt. (Ist schon traurig dass das Niveau so absinkt hier)
(Diejenige die sich zu solchen Aussprüchen hinreisen sollen auch mal bedenken dass wir hier über Schilderungen einzelner sprechen deren Wahrheitsgehalt wir in keiner Weise überprüfen können.)
Sorry das musste mal raus
Zurück zum Thema wenn der Gestzgeber etwas konkreter und sorgfältiger bei der Ausfertigung der Gesetze gewesen wäre, hätte er den Beamten das Leben erleichtert. Er spricht halt nicht von der Schneide eines Messers, sondern von der Klinge. Also meiner Ansicht nach (nicht zu verallgemeinern) Die nackte Klinge bis zu einem Papierelement oder Griff.
"Leck mich fett die Bullen"
ich möchte den verfasser bitten doch seinen text kurzfistig zu editieren bevor die forumsexekutive hier zur tat schreitet. :loser
hast recht balinzwerg
@ Beisser
täglich trage ich mein spyderco bei mir, im outddorbereich auch gern mein fox trakker mit über 13 cm klingenlänge.
ich habe mir bzgl. der gesetzeslage bislang wenig sorgen gemacht, heißt es doch:
"Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu.
Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür
beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten
Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von
Messern weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention
dagegen, ein Messer zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen."
ich denke, dass das waffengesetz bzgl. der einhandmesser grundsätzlich in dieser Form gestrickt wurde, um gegen offensichtlich agressive individuen präventiv und rechtlich einwandfrei vorgehen zu können.
gruss
ralf
ich denke, dass das waffengesetz bzgl. der einhandmesser grundsätzlich in dieser Form gestrickt wurde, um gegen offensichtlich agressive individuen präventiv und rechtlich einwandfrei vorgehen zu können.
So ist zumindest die offizielle Begründung. Was daraus wird, haben wir ja zumindest in Ansätzen inzwischen schon erlebt...
Und die verunsichterten Kollegen nehmen Reservisten, die von der Übung heimfahren die Einhand-SAKs weg. :bibber: Da hätte schon ein wenig genauer gearbeitet gehört. was man alles reininterpretieren kann, das kann man auch rausinterpretieren.
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