Bestellungen in der Schweiz! Was ist mit Zoll???

  • Das Thema hier ja mittlerweile etwas verwaist ... ich will's aber "missbrauchen" für eine Frage (obwohl ich weiss, dass Zoll-Fragen + Themen nicht gerne gesehen sind :nailbite: ) für eine Frage im indirekten Zusammenhang (aber zumindest zu 50% passend zum Thema) ... villeicht kennt sich ja jemand damit aus ? :


    Soweit mir bekannt sind Waren-Lieferungen aus der Schweiz -> EU tatsächlich zollpflichtig :
    Zumindest hat dies Klötzli bei einer Direkt-Anfrage behauptet ... bei Bestellung ab Werk + Lieferung nach Luxemburg : Verzollung (beim Luxemburger Zoll nach Postversand)


    Wie schaut es aber aus, wenn ich als Luxemburger in die Schweiz fahren würde :
    Ist ja nicht sehr weit ... tolles Urlaubsland und ich müsste um dorthin zu gelangen durch Deutschland fahren.
    Wenn ich dann vor Ort z.B. bei Klötzli ein Messer kaufen würde (um persönlich nach Luxemburg mitzubringen) :
    Müsste ich dies als Luxemburger dann an der deutschen Grenze verzollen (wobei ich ja kein Deutscher wäre ... sondern als Ausländer nur auf Durchreise) ?
    Falls nicht : In Luxemburg würde ja das Zollamt nicht tätig, da zwischen Luxemburg <-> Deutschland keine Zollgrenze besteht (innerhalb EU)


    Bin gespannt, ob da jemand sich auskennt ?
    Freundliche Grüsse,
    Serge

    ??? Messer ???      :crazy: :love: :crazy:        !!! JA : Ich will !!!

  • Zoll fällt beim erstmaligen Verbringen der Ware in die EU an, in deinem Fall beim Grenzübertritt Schweiz nach Deutschland. Dies gilt auch beim persönlichen Reiseverkehr, allerdings gelten hier andere Freibeträge => IIRC 300 €, bei Flug- und Seereise 430 €.

  • Danke für die Info :
    Aber was um alles in der Welt bedeutet "IIRC" ? (wobei Seereise Schweiz -> Deutschland ja weniger in Frage käme)
    In meinem Fall wäre es eine Reise mit PKW ... also persönlich damit per Auto über die Grenze Schweiz -> Deutschland.
    Komisch finde ich dann schon, dass ich als Luxemburger Zoll an das deutsche Zollamt entrichten müsste ... da ich ja ohnehin nach Luxemburg (gemeldete Adresse) weiterreisen würde ... zumal ja die MWSteuer in Deutschland auch noch höher ausfällt als dies in Luxemburg der Fall wäre ...
    (Eigentlich also dann günstiger, wenn ich mir Einkäufe aus der Schweiz vor Abreise dann selber per Post nach Hause schicken würde ...)


    Würde widder Erwarten nicht verzollt :
    Müsste ich als Bringschuld dann in Deutschland verzollen ... oder würde dann auch Luxemburg das Gewissen reinwaschen können ...?


    Freundliche Grüsse,
    Serge

    ??? Messer ???      :crazy: :love: :crazy:        !!! JA : Ich will !!!

  • Moin, "IIRC" steht für „If I Recall bzw. Remember Correctly. Ist doch eigentlich recht simpel, mit dem Eu Zoll.
    Die erste passierte Grenze zählt. Also bezahlst Du an den deutschen Fiskus, wenn Du diese Grenze überschreitest.


    Klar kannst Du dir auch selbst ein Päcken schicken, dann bezahlst Du EU-Zoll in Luxemburg, weil das die Empfangsadresse ist.
    Kommt aber aufs selbe heraus, als wenn Klötzli es Dir schickt. :) Du kannst beim selbst versenden eines Pakets, von
    Schweiz nach Luxemburg, natürlich auch äh ... etwas kreativer sein. ;) Nein, das erläutere ich jetzt nicht näher.

    Gruß Daniel

    2 Mal editiert, zuletzt von Nanook ()

  • Ich weiß leider nicht, wie die Freigrenzen in L aussehen, aber in D sind es im Postversand nur 22 €. Von daher fährt man beim persönlichen Abholen deutlich günstiger, wenn der Wert nicht über 300 € liegt. Aber Vorsicht: Die Freigrenze gilt für alle gekauften Sachen pro Person, also nicht für jedes Messer einzeln... :rolleyes:


    Du kannst es ja dann in L noch nachverzollen lassen, wenn du meinst, dabei günstiger zu fahren und die D bezahlten Abgaben verrechnen lassen.

  • Pardon, aber Häh ? Wenn er tatsächlich zur "Kasse" gebeten wird, in Deutschland bzw. an der Grenze zur Schweiz,
    sind alle Abgaben bezahlt. Immer die erste Grenze in die Eu !!! Luxemburg ist ebenfalls Teil der EU, wie Dir sicher
    bekannt sein dürfte. Wenn er nen "Sightseeing", also eine Rundreise durch die EU machen will, könnte ich noch einen
    Umweg über Belgien und Frankreich, so quasi als Kompromiss empfehlen. :whistling: ;)


    Achso und von wegen Wert nicht über 300 €, Stichworte : Schweiz, Klötzli, Messer :D Ich hab schon beim Wort Schweiz meine Zweifel,
    an einem Wert unter 300 Euro. Beim Schlagwort Klötzli, wird dann doch schnell eine Gewissheit draus, das es wohl sehr viel mehr sein wird ....

    Gruß Daniel

    Einmal editiert, zuletzt von Nanook ()

  • Natürlich muss er zunächst in D verzollen, aber er kann sich das nochmal in L nachverzollen lassen, wenn es für ihn günstiger kommt. Z.B. kann man sich ja auch die MwSt. beim Einkauf im Ausland erstatten lassen und dafür dann hier erneut verzollen. Sonst wäre es ja ungerecht, je nachdem welchen Reiseverlauf er nimmt, über D oder A oder I oder ...

  • Als Schweizer würde ich sagen: Drauf geschissen :rolleyes: . Mal nicht nach Navi fahren und ab mit dem "User ;) " aus der Heimat über die grüne Grenze. Wenn man dich fragt ehrlich sein, falls wie im letzten Satz geschrieben keiner da ist der dich fragen kann...................

    In God We Trust, All Others We Monitor

  • @Buckshot
    Nana, wenn das nur nicht der griechische Finanzminister liest! Der könnte den Deutschen glatt die Freundschaft aufkündigen, wenn sowas öfter durchgeht.
    :pray:

  • Danke mal für die weiterführenden Infos !!
    Als Faszit übernehme ich mal ... da alleine schon ein Besuch im Klötzli-Werk eine Reise wert sein sollte ... und zudem man das (oder höchstens 2 ... finanzbedingt) Klötzli dann gezielter auswählen kann was dann letztendlich in die Sammlung soll.


    Also bei nächstem Urlaub in der Schweiz oder aber in der Nähe (Österreich ?) mal schnell Abstecher zu Klötzli und dann an der 1ten EU-Grenze warten was passiert ... freundlich verzollen falls verlangt ... eine nachträgliche Verzollung in Luxemburg würde ich gegebebenfalls wohl "überspringen" ... da wir keine Grenze zu einem Nicht-Eu-Staat haben (EU-Binnenstaat) und der Zoll hier wohl eher verblüfft wäre über solches Anliegen als dass er das als Normal betrachten würde.


    Danke nochmals + Freundliche Grüsse,
    Serge

    ??? Messer ???      :crazy: :love: :crazy:        !!! JA : Ich will !!!

  • Äh, du hast das was falsch verstanden: :hmmm:


    Du musst von dir aus an der Grenze deine Waren anmelden. :rolleyes: Spät. wenn du danach gefragt wirst, ob du was zu verzollen hättest. Sonst wird´s teuerer... :kroesus:


    Und dank Schleierfahndung können sie dich in ganz Deutschland beim Schmuggelverdacht anhalten und kontrollieren, v.a. mit ausländischen Kennzeichen... 8o

  • Schon klar dass ich bereits bei Sicht eines Zoll-Beamten an der Grenze Schweiz -> Deutschland Meldung machen würde ... aber wenn niemand anwesend wäre : Eher nicht.

    Und dank Schleierfahndung können sie dich in ganz Deutschland beim Schmuggelverdacht anhalten und kontrollieren, v.a. mit ausländischen Kennzeichen...


    Das denke ich aber eher nicht ... zumal ich als Ausländer ja noch nicht mal wüsste, wohin ich mich wenden müsste wenn ich freiwillig ein Zollamt anlaufen wollte.
    Bei einer Schleierfahndung kann ich mir nicht vorstellen, als Luxemburger (und EU-Bürger) "mitten in Deutschland" nachträglich belangt werden könnte ... zumal ich ja dann bereits in der EU bin, und mir noch nicht mal mehr nachweisbar wäre, die EU überhaupt verlassen zu haben.
    (Das Klötzli könnte schon seit länger in meinem Besitz sein ... und ich hätte es nur mit dabei bei einer Reise innerhalb der EU ... einen Nachweis innerhalb EU bräuchte ich da gesichert nicht ... wenn ich nicht gerade bei einer Einreise in die EU von ausserhalb direkt an der Grenze gezwackt worden wäre ...


    Freundliche Grüsse,
    Serge

    ??? Messer ???      :crazy: :love: :crazy:        !!! JA : Ich will !!!

  • Wenn du meinst... :rolleyes:


    Selbst Deutsche werden im Zuge der Schleierfahndung kontrolliert. Und wenn du das Messer inkl. Verpackung niegelnagelneu dabei hast und vll. sogar die Originalrechnung aus der Schweiz... :rolleyes:


    Letzlich ist das Steuerhinterziehung und damit eine Straftat.


    Und jeder ist seines Glückes Schmied und hat es selber in der Hand, ob er sich strafbar machen will.


    Ob man letzlich vll. nicht erwischt wird, ist eine andere Sache.


    Und die Steuerschuld verjährt nicht, so mussten bereits manche am Zoll nachträglich für ein älteres Laptop Abgaben zahlen, die ihr Laptop in USA gekauft hatten und die Verzollung nicht nachweisen konnten, d.h. bei jedem Grenzübertritt außerhalb EU und Wiedereinreise besteht erneut die Gefahr der Verzollung. Von einer evtl. Garantieleistung und den Problemen damit ganz zu schweigen.

  • Zitat

    Letzlich ist das Steuerhinterziehung und damit eine Straftat.


    Hydrou hat es trefflich formuliert wir müssen das auch nicht weiter vertiefen deshalb ist hier zu. [threadclosed][/threadclosed]

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