Leatherman Wave+ 2H - Die 42a konforme Lachnummer?

  • Selbstverständlich gibt es eine Gegenseite zu unserer (?) Position der Bewahrung unserer Freiheiten.


    Die ganzen unsinnigen Verschärfungen sind ja nicht vom Himmel gefallen, und stets gab es auch im administrativen Bereich gaaaanz tollen Support für jede neue Verbotsidee.


    Noch eine Erinnerung an Herrn Tölle von der Berliner Polizei, der ernsthaft mit einem Eickhorn PRT8, damals immerhin offizielles Einsatz-Rettungsmesser seines Nachbar-Kommandos Brandenburg, vor dem Bundestags-Innenausschuss herumhantierte und die weniger sachkundigen Mitglieder natürlich ganz absichtslos fragte, wer denn so ein böses Einhandmesser für friedliche Zwecke mitführe?


    Noch eine Erinnerung an GdP-Funktionäre, zuuufällig mit Herrn Pistorius als Landes-Dienstherrn, die begeistert dem Plan möglichst verbreiteter "Waffen"-Verbotszonen zustimmten, obwohl schon der Begriff eine Täuschung ist und Verwaltungsgerichte die Umsetzung zuweilen doch stark anzweifeln.


    Noch eine Erinnerung an Bundespolizisten vor Tischen entweder voller eh schon verbotener Gegenstände oder voller Alltagsgegenstände ohne Waffeneigenschaft?


    Noch eine Erinnerung an Journaille als willfährige Erfüllungsgehilfen der Verbotsfreunde mit Bildern voller OTFs und Balisongs und Push Dagger als "Argument" dafür, dem unbescholtenen Bürger jetzt noch unbedingt auch das Mitführen eines Mercators endlich verbieten zu müssen?


    NATÜRLICH ist das eine ideologische und argumentative Gegenseite, was denn sonst?

  • Noch ne kluge Einlassung:


    Leatherman Rebar sollte doch wirklich 42a-konform sein, da innenliegende Klinge. Aus diesem Grund habe ich mir auch das aktuell vergriffene Bond geholt - Klinge innenliegend und das Tool recht kompakt.


    Kannst du deines noch zurückschicken und ggf. tauschen gegen Rebar?

  • Kannst du deines noch zurückschicken und ggf. tauschen gegen Rebar?


    Danke für den Tip. Das Rebar kommt aber für mich aus verschiedenen Gründen nicht in Frage. Z.B. fehlt die Schere die für mich immer mit zur Grundausstattung gehört.


    Beste Grüße
    Michael a.k.a. mikio

    "Regel #51 - Manchmal hast Du unrecht." ~ Leroy Jethro Gibbs.

  • Mal so ganz dumm am Rande nachgefragt, weil ich mich seit Jahren nicht mehr ernsthaft damit befasst habe:
    War da nicht mal was von wegen Verriegelung, bzw. Mechanismus, der nach dem Öffnen das Einklappen verhindert ? Ist da eine weitere Verschärfung der Messerbeschränkungen unbemerkt an mir vorbei gegangen?


    Das Teil lässt sich mit einer Hand/einem Finger öffnen und ohne Entriegelung mit einem Fingerdruck auf den Rücken wieder einklappen - soweit ich mich erinnere, ist das ein simpler Klappmessermechanismus ohne alles, ein slipjoint. In Leathermans nicht der erste... Dann wären mittlerweile auch das UKPK und einfach Löwenmesser verboten, bzw. nicht mehr 42a konform...


    Wie eingangs geschrieben, ich habe mich jahrelang mit anderen Dingen befasst. Falls da etwas "nachgeschärft" wurde (ha - böser Wortwirt... :S ), ist das komplett an mir vorbeigerauscht...
    e: allein deshalb würde ich mir dieses Modell nach dem kurzen clip wohl eher nicht zulegen, weil es mir zu gefährlich ist, beim "Not-Werkeln" die eigenen Finger zu amputieren, sofern die Leathermanklingen immer noch so rasierscharf aus der Box kommen, wie das PST vor zig Jahren...

    Warst Du gerade auf einem Erbsenzählerseminar? Nein, dafür bin ich nicht zuständig, ich spalte ihre Haare!

    Einmal editiert, zuletzt von saerdnA ()

  • Sorry für die Frage.. aber ist schon mal jemand echt kontrolliert wurden?


    Ich nehme kein Messer mit wo die Wahrscheinlichkeit besteht, Ärger zu bekommen. (Fußgängerpassagen, Szeneviertel usw.)


    Und wenn ich in die Natur gehe, sitzt das Messer am Gürtel und sollte es zu einer Verkehrskontrolle kommen, sage ich doch dem Kontrollierenden nicht, dass ich eins trage, auch wenn es konform ist. Und im Normalfall findet keine Untersuchung statt ;)


    Und gerade ein Multitool ist ja eh so ein wenig ein Werkzeug.


    Und sollte ich wirklich mal erwischt werden, denke ich, dass man mit ein wenig Seriosität da einiges drehen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von ami ()

  • Sorry für die Frage.. aber ist schon mal jemand echt kontrolliert wurden?


    Ja. Wenn dann die Beamten etwas finden wollen, wird ALLES in Betracht gezogen. Nach 2008 hab ich den Adler in schon sehr angetrunkenem Zustand gemacht und es wurde mein Springmesser gefunden. Er hat dann seinen Arm ausgestreckt und mit genüßlichem Grinsen das Messer aufspringen lassen. Nach meinem eloquenten: "Zwanzisch Prosend, Klingenleenge-klingenbeite" kam ein "Was?!" und von mir : "ZWANZISCH PROSEND, KLIENGENLEENGE-KLIENGENBEIDE!". Danach hat er moch meinen Truppenausweis kontrolliert und gefragt, ob der noch gültig ist, obwohl das drausteht.

  • Das Teil lässt sich mit einer Hand/einem Finger öffnen und ohne Entriegelung mit einem Fingerdruck auf den Rücken wieder einklappen


    Da habe ich wohl für maximale Verwirrung gesorgt? ;)


    Das Wave hat natürlich eine Verriegelung, die ich in beiden Videos mit dem Daumen bediene. Es handelt sich dabei um eine Art Linerlock. Das geht wohl etwas schnell und ist deshalb leicht zu übersehen. Ist wohl einer unbewußt erworbenen Fingerfertigkeit geschuldet. Die bleibt wohl nicht aus, wenn man jahrelang Leathermans öffnet und schließt. Im Video 1 ist allerdings, bei der ersten Klinge, das Springen des Liners in die "Verriegelt-Position" ziemlich deutlich zu erkennen, wenn man genau hinschaut.


    Beste Grüße
    Michael a.k.a. mikio

    "Regel #51 - Manchmal hast Du unrecht." ~ Leroy Jethro Gibbs.

  • Beitrag von Ramelius ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Also ich schaff das bei meinem ums Verrecken nicht, auch nicht mit rutschhemmenden "Vorrichtungen" am Daumen....
    Und meines ist im Auslieferungszustand, keine Schrauben etc. nachgezogen....
    Lass dir spaßeshalber noch eines kommen und probiere es noch mal....

  • 1) ich halte auch nicht viel von der großen Angst vor Einhandmessern, bei mir ging bis jetzt immer alles gut in Deutschland. Wurde erst einmal dort durchsucht, und mein Messer war wirklich kein Problem.
    Das mit dem berechtigten Interessen zum führen gibt den Polizisten die Handhabe, Risikogruppen die Messer abzunehmen, und nicht den Bürgern ihre Taschenmesser.
    Ich weiß manchmal läuft es anders, aber es kommt schon aif den Eindruck an den man macht.
    Nice ist das natürlich nicht. Im Gegenteil.
    Wenn man das so relativ rechtssicher argumentiert, vielleicht noch das Zitat von Schäuble zeigt, dann hat man gute Chancen.
    Ich durfte mein Griptilian jedenfalls behalten.
    Um eine Strafe zu bekommen muss man erst mal angehalten werden, und dann in die Taschen geschaut werden, da muss schon was los sein, im normalen Leben passiert das mir zumindest nicht, wohne in Wien und manchmal München, also schon Großstädten.


    2) bekomme ich meinen 2H Wave auch nicht mit einer Hand auf, und kann die Schraube auch so fest ziehen dass garnichts mehr geht.

  • mikio
    Tatsächlich, ich habe den kleinen Riegel nicht gesehen... ;(
    Wenigstens liegt er innen, so dass er sich nicht beim Arbeiten nicht beim kleinsten Niesen von aussen betätigen lässt...


    Sonst sehe ich es wie einige wenige Andere hier auch: nicht alles immer sofort auf Konformität bis ins letzte 1/100 überprüfen. Graue Haare und Bocklosigkeit bekommt man von anderen Dingen schon genug, ohne dafür zu bezahlen...

    Warst Du gerade auf einem Erbsenzählerseminar? Nein, dafür bin ich nicht zuständig, ich spalte ihre Haare!

  • Das ist eben das Problem bei Leatherman. Das eine ist einhändig zu öffnen, das andere nicht.
    Die Qualitätskontrolle ist halt auf oberstem Level. Das „Problem“, wenn man es so nennen mag, ist aber halt da.


    Wen das stört, der muss es eben tauschen! Der Kundenservice ist ja hervorragend :rolleyes: ;) :D

    Anti-InnerCircle-User


  • Micha, grundsätzlich bin ich da bei Dir. Mir ging es in diesem konkreten Fall nur darum zu zeigen, das es eben kein "Aufgepopel" mit besonderen "Neoprenhandschuhen" bedarf. Sondern das ich es, ganz im Gegenteil, normal öffnen kann und das trotz des ganzen "für den deutschen Mark", "zweihändig zu öffnen" oder "§42a konform" Werbeschischi.


    Mal völlig sachlich, es gibt doch keinen "Stempel" oder Zertifikat das einem die Konformität bestätigt ? Also nicht nur LM spezifisch, ganz allgemein. Quasi ne Art Siegel: "Produkt ist Stand XY auf jeden Fall legal in DE tragbar". Selbst der Messerkatalog geht den umgekehrten Weg und kennzeichnet nur die Messer/Tools die auf jeden Fall unter 42a fallen.
    Denke also, mehr als Werbeschischi wirds nie geben (können), ich erinnere mich da an das Böker Griploc Debakel zurück

  • Mal völlig sachlich, es gibt doch keinen "Stempel" oder Zertifikat das einem die Konformität bestätigt ?


    Na ja,


    kann man einen Feststellungsbescheid des BKA nicht als ein solches "Zertifikat" ansehen?


    Wenn ich als einer der größten Hersteller von Multittools ein Produkt auf den Markt bringe, das ich extra für den deutschen Markt bewerbe, würde ich das Teil schon mal für einen Feststellungsbescheid zum BKA schicken. Die Kosten für den Bescheid werden wohl in den Umsätzen für das Produkt untergehen. Schon allein um die Qualität meines Entwurfes quasi "unabhängig" beurteilen zu lassen. Aber gut, solche Ansprüche an die eigene Arbeit hat heutzutage wohl niemand mehr.


    Für mich als Endverbraucher werden die Kosten für so eine Verwaltungsverfahren wohl zu hoch sein und stehen in keinem Verhältnis zum Wert eines einzelnen Tools. BTW kennt hier jemand die Höhe der gerade geltenen Gebühren?


    Beste Grüße
    Michael a.k.a. mikio

    "Regel #51 - Manchmal hast Du unrecht." ~ Leroy Jethro Gibbs.

    Einmal editiert, zuletzt von mikio () aus folgendem Grund: Orthographieschwäche

  • Also ich schaff das bei meinem ums Verrecken nicht, auch nicht mit rutschhemmenden "Vorrichtungen" am Daumen....


    2) bekomme ich meinen 2H Wave auch nicht mit einer Hand auf, und kann die Schraube auch so fest ziehen dass garnichts mehr geht.


    Danke für das Ausprobieren und Euer Feedback :thumbup:


    Beste Grüße
    Michael a.k.a. mikio

    "Regel #51 - Manchmal hast Du unrecht." ~ Leroy Jethro Gibbs.

    Einmal editiert, zuletzt von mikio ()

  • kann man einen Feststellungsbescheid des BKA nicht als ein solches "Zertifikat" ansehen?


    Wenn ich als einer der größten Hersteller von Multittools ein Produkt auf den Markt bringe, das ich extra für den deutschen Markt bewerbe, würde ich das Teil schon mal für einen Feststellungsbescheid zum BKA schicken. Die Kosten für den Bescheid werden wohl in den Umsetzen für das Produkt untergehen. Schon allein um die Qualität meines Entwurfes quasi "unabhängig" beurteilen zu lassen. Aber gut, solche Ansprüche an die eigene Arbeit hat heutzutage wohl niemand mehr.


    Für mich als Endverbraucher werden die Kosten für so eine Verwaltungsverfahren wohl zu hoch sein und stehen in keinem Verhältnis zum Wert eines einzelnen Tools. BTW kennt hier jemand die Höhe der gerade geltenen Gebühren?[/align]
    Beste Grüße
    Michael a.k.a. mikio


    ja das wäre ne Variante, aber ich denke, dazu ist der deutsche Markt zu unbedeutend + passen die Verkaufszahlen auch so :)

  • Wenn ich Wert drauf lege den 42a zu beachten steck ich was ein, das vom Hersteller als "2-Hand" beworben wird. Also keine (demontierte) Öffnungshilfe oder sonstige Mods an vormaligen Einhändern. Ob das dann, trotz Nagelhau, dennoch aufgeht juckt mich erstmal nicht.


    Ich sehe das in dem Multitool Fall noch entspannter. Es ist ein Werkzeug. Es wird als "German legal" gehandelt. Es hat keine Öffnungshilfe.
    Sollte es ein Kontrolleur vor meinen Augen einhändig aufmachen, gratuliere ich ihm zu den geschickten Händchen. Dennoch bin ich mir keines Verstoßes bewusst.


    In Mainz sagt man: "Jetz lass ma die Kersch im Dorff." :whistling:

    Hoschferatu - Argentonaut - STANoholic - Spyderman


  • ja das wäre ne Variante, aber ich denke, dazu ist der deutsche Markt zu unbedeutend + passen die Verkaufszahlen auch so :)


    Und man müsste sowas schon in der Prototyp-Phase machen. Danach hat man immer ein Risiko ein fertiges Produkt zu welches man schwarz auf weiß am Markt vorbei entwickelt hat. Ohne Feststellungsbescheid hingegen hat man zwar keine "Rechtssicherheit" dafür aber auch eben in die andere Richtung auch kein Problem.

  • Aloha,


    ich muss diesen "unsäglichen" Thread leider ein letztes Mal ans Licht des Tages befördern.


    Da mich das Thema einfach umtrieb, habe ich mein erstes 2H zurückgeschickt und aus einer anderen Quelle ein anderes bestellt. Das neue läßt sich nun, wie bereits Tactical99 und Blue Turtle beschrieben haben, nichtmehr einhändig öffnen. Da hilft auch kein "Gefummel" und auch nicht die Hilfe von Gummihandschuhen.


    Abschließend kann ich damit sagen, das es sich beim ersten wohl um das sprichwörtlich "Montagsmodel" gehandelt haben muss und das das Leatherman Wave 2H ansich wohl doch §42a konform ist. Ich sah mich einfach in der Pflicht das noch gerade zurücken. Wenn diesen Post alle gelesen haben, die das interessiert, darf dieser Thread jetzt gerne in Vergessenheit geraten. ;)


    Beste Grüße
    Michael a.k.a. mikio

    "Regel #51 - Manchmal hast Du unrecht." ~ Leroy Jethro Gibbs.

    Einmal editiert, zuletzt von mikio () aus folgendem Grund: Ausdruck 6. Setzen!

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