Umgang mit angefahrenem Wild

  • Hallo,


    ich habe heute morgen leider ein Reh angefahren. Es stand direkt hinter
    einer Kuppe und ich hatte keine Chance mehr sicher zu bremsen.


    Ich mußte fast eine Stunde auf die Polizei warten und war heilfroh,
    dass das Reh schon tot war.Wäre es schwerverletzt noch am Leben gewesen, hätte
    ich sicher das Bedürfnis gehabt es zu erlösen. Ich habe aber ehrlich gesagt keine Ahnung WIE ich das am geschicktesten hätte tun können und ob ich da nicht sogar gegen irgendwelche Gesetze verstossen hätte.
    Könnt ihr mir da weiter helfen?


    Gruß

  • Du darfst ein Tier nur von seinen Qualen erlösen wenn du im Besitz eines Jagdscheins bist!!!!!


    Mit dem Schein hast du Qualifikation erbracht ein Tier zu töten und dann gilt" Tierschutz vor Jagdpacht"


    d.h du darfst angefahrenes Wild den Fangschuss antragen oder mit der kalten Waffe abfangen, egal wo du bist!!



    Wenn du keinen Jagdschein hast musst du warten bis die Polizei oder der zuständige Jagdpächter am


    Unfallort eintrifft. In dem Fall sollte man das Wild möglichst in Ruhe lassen und Stress vermeiden bis es erlöst ist.



    Wenn du es doch mit dem Messer abfängst verstößt du das Tierschutzgesetz welches besagt das


    Wirbeltiere nur mit einer entsprechenden Qualifikation getötet werden dürfen!!!



    Es ist nätürlich immer das geltende Länderrecht zu beachten!!!!!!!


    Ich spreche jetzt von Rheinland-Pfalz aber es gilt im Großen und Ganzen für Deutschland generell



    Gruß CHRIS

    Cranium Society Lifetime Member


  • Wenn du keinen Jagdschein hast musst du warten bis die Polizei oder der zuständige Jagdpächter am


    Unfallort eintrifft. In dem Fall sollte man das Wild möglichst in Ruhe lassen und Stress vermeiden bis es erlöst ist.

    Ok, danke für die Antwort. Für mich gibt es dann wohl keine weiteren Optionen.


    Gruß nochmal

  • So fachkundig kann ich es zwar nicht begründen, aber mein Opa und mein Vater haben mir schwer davon abgeraten, ein Tier abzufangen! Könnte evtl. auch an Wilderei grenzen?!


    Beide sind Jäger und haben mir empfohlen, IMMER die Polizei zu rufen. Falls du den örtlichen Jagdpächter kennst, kannste zusätlich den noch anrufen.


    Grüße,
    Nico

  • Seit der EU-Wildfleischverordnung, der zu Folge angefahrenes (Fallwild) Wild wertlos ist und entsorgt werden muss, hält der Eingriff in fremdes Jagdricht (Wilderei) nicht mehr, da ja kein Schaden entsteht.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Für Österreich gilt: Hände Weg sofern du nicht der Jagdausübungsberechtigte bist!
    Dh. nichteinmal ein ausgebildeter Jäger darf in einem fremden (wo er eben nicht der besagte Jagdausübungsberechtigte ist) Jagdrevier ein Tier töten.

  • @ nic-o


    Den zusätzlichen Anruf beim Jagdpächter muss man nicht tätigen da die Polizei bei genauer Angabe der Unfallstelle
    den Jagdpächter ermitteln kann und diesen auch versucht zu erreichen.
    Sollte dieser nicht erreichbar sein so sollte die Polzei tätig werden.
    Auch wenn man da Fangschussmethoden vermittelt bekommt bei denen jedem erfahrenen Jäger die Haare zu Berge stehen.........

    Wir werden nicht bezahlt um fair zu kämpfen, wir werden bezahlt um zu gewinnen.

  • Find ich ehrlich gesagt scheisse, wenn ein Tier unnötig lange leiden muss, nur weil der vielleicht besoffene Dorfjäger nicht aus seinem Koma erwacht (Ich kenne einfach zu viele schwarze Schafe :cursing: ) bzw die Beamten nicht gleich zur Stelle sein können.


    Also ich würde spätestens nach 5 MInuten schwer mit mir zu hadern anfangen. Ich weiß nicht wie es euch da geht aber in dem Fall würde ich das Tier schon erlösen denke ich. Revier/Jäger hin oder her. Da gehts meistens um das Leiden eines schwer verletzten Tieres. Wenns nicht so schwer verletzt ist wirds wahrscheinlich flüchten und ich oder ein anderer wird sowieso nichts machen können - da sind andere gefragt.


    BullsEye: Da gehts ja nicht um das Töten eines unversehrten und gesunden Wildtieres. Das ist doch ein Unterschied oder ist das egal?

  • Revierler hat Recht, wegen Wilderei wirst du nicht belangt und mit dem meisten angefahrenen Wild kann man eh wenig anfangen weil meistens alles Match ist und das Fleisch nicht zu verwerten.



    @ sven01


    Fangschuss oder Abfangen ist ein notwendiges Übel und sehr unangenehm aber es muss manchmal sein um ein Tier zu erlösen. Ich mache es äußerst ungern und ich kenne auch keinen dem das Spaß macht ;(



    Gruß CHRIS

    Cranium Society Lifetime Member

  • caliber-38: Ich hab noch gerlent, dass es egal ist ob verletzt oder nicht. Du darfst streng genommen nichtmal eine ausgefallene Feder oder Abwurfstangen (das Geweih, welches jährlich von Rehböcken und Hirschen abgeworfen wird) von Wildtieren mitnehmen. Ich spreche aber nur von Österreich speziell Niederösterreich.


    Die Aussage von Revierler bezügl. EU-Wildfleischverordnung und Wilderei ist mir neu, kann aber gut sein, klingt zumindest logisch. Andererseits ist der Schusswaffengebrauch nur in Zusammenhang mit einer gültigen Jagdkarte erlaubt und das ergibt wieder ganz andere Aspekte.
    Bliebe eigentlich für fremde Reviere nur noch das Abfangen mit der kalten Waffe. Vom Aspekt der Selbstgefährdung bei einem Reh noch vertretbar, bei einer Wildsau oder einem Rothirsch würde ich als Jäger schon nicht mit dem Taschenfeitel bewaffnet an das Tier herantreten wollen.
    Wer entscheidet, wann abgefangen werden darf/muss bzw. das Tier noch weiterleben kann/darf ...



    Was den Tierschutz anlangt gebe ich vielen hier Recht, dass das Erlösen eines leidenden Tieres eigentlich im Vordergrund zu stehen hat. Aber leider ist nicht immer alles schwarz und weiss.

  • Danke Prohunter,


    so ganz war ich mir nicht sicher. Aber da ich - durch besagte Personen - eh einiger Jagdpächter bei uns in Ort kannte, hätte ich nicht unbedingt ewig gewartet.


    Aber toi, toi, toi, noch war jedes Wild schneller als ich oder hat am Straßenrand verharrt. Ich hoffe, das bleibt auch so!

  • @Bulls Eye: Kann nicht nur so sein, ist so. :D Es entsteht kein Schaden, da das Stück entsorgt werden muss. Ob der Jagdpächter das noch ins Gulasch tun wollte ist eigentlich unerheblich. Natürlich darf man dann das Stück nicht einfach mitnehmen. Strafrechtlich bleibt da nix über. Aber jagdrechtlich evtl. schon, wenn man einen sturen Jagdausübungsberechtigten hat (Führen eines Gewehres im fremden Revier etc.)


    Wenn in unserem Revier ein Stück Fallwild von einem "fremden" Jäger zu mir gebracht wird, der es auch noch erlöst hat, sage ich 1000 Rosen.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Das grenzt nicht an Wilderei, dass ist Wilderei. Ebenso reicht es rechtlich schon aus, wenn Du das tote Stück aus der Dickung wieder zu Deinem Auto ziehst, jenes könnte als Aneignung gesehen werden ( theoretisch ), was auch schon den Tatbestand der Wilderei erfüllt.
    Wenn Du dann noch selbst vorher das Wild abgefangen hast, an Deinen PKW kaum ersichtlicher Schaden zu finden ist, und man an einen Paragraphenreiter gerät, dann hat man die Arschkarte.

  • BullsEye
    Schon klar. Das mit der Entscheidung ob und wann ist so eine Sache. Ich denke aber, dass man einem Reh oder größerem Wild, welches so verletzt ist, dass es nicht mehr flüchten kann eigentlich nicht mehr helfen kann. Anzeichen wie offene Verletzungen oder auch andere wie schwere Blutungen, Brüche und dergleichen - auch für Laien nicht allzu schwer zu erkennen - sollten demnach natürlich nicht ausser Betracht gelassen werden. Wenn ich mir absolut nicht sicher bin, wie schwer die Verletzung tatsächlich ist und ich keinen Schluss ziehen kann, würde ich auch warten aber wenn ich vor einer eindeutigen Situation stehe, dann traue ich mir zu die richtige Handlung zu setzen. Aber da ist wieder der von dir angesprochene GRAU-Bereich der ins Spiel kommt.


    Zur Selbstgefährdung: Macht natürlich alles keinen Sinn wenn ich mich dadurch selber in Gefahr begebe. (Sau oder Hirsch,... egal)


    Betr. Federn und Abwurfstangen: :D einfach nur geil diese "Gesetze"


    Revierler
    Von einem Jäger okay. Was aber, wenn du es mit einem NICHT-Jäger zu tun hast welcher zB wie im Falle des Thread-Starters ein Reh angefahren hatte und es danach erlöste weil zB die Läufe nur noch Matsch waren?

  • @Bulls Eye: Kann nicht nur so sein, ist so. :D Es entsteht kein Schaden, da das Stück entsorgt werden muss. Ob der Jagdpächter das noch ins Gulasch tun wollte ist eigentlich unerheblich. Natürlich darf man dann das Stück nicht einfach mitnehmen. Strafrechtlich bleibt da nix über. Aber jagdrechtlich evtl. schon, wenn man einen sturen Jagdausübungsberechtigten hat (Führen eines Gewehres im fremden Revier etc.)


    Wenn in unserem Revier ein Stück Fallwild von einem "fremden" Jäger zu mir gebracht wird, der es auch noch erlöst hat, sage ich 1000 Rosen.

    In Deutschland hat das Aneignungsrecht ausschließlich der JAB, wenn Du es so mitnimmst, begehst Du Jagdwilderei!
    Der Wildkörper ist egal, vom JAB wird die Trophäe entnommen für die Hegeringsschau.



    Find ich ehrlich gesagt scheisse, wenn ein Tier unnötig lange leiden muss, nur weil der vielleicht besoffene Dorfjäger nicht aus seinem Koma erwacht (Ich kenne einfach zu viele schwarze Schafe :cursing: ) bzw die Beamten nicht gleich zur Stelle sein können.


    Also ich würde spätestens nach 5 MInuten schwer mit mir zu hadern anfangen. Ich weiß nicht wie es euch da geht aber in dem Fall würde ich das Tier schon erlösen denke ich. Revier/Jäger hin oder her. Da gehts meistens um das Leiden eines schwer verletzten Tieres. Wenns nicht so schwer verletzt ist wirds wahrscheinlich flüchten und ich oder ein anderer wird sowieso nichts machen können - da sind andere gefragt.


    BullsEye: Da gehts ja nicht um das Töten eines unversehrten und gesunden Wildtieres. Das ist doch ein Unterschied oder ist das egal?

    Bitte mal locker, Dorfjäger sind fast alle Jäger, weil ich im Bremer Bürgerpark nicht jagen kann und darf, und nicht alle Jäger sind besoffen, im Gegenteil, da wir immer mit Fahrzeug und Waffe unterwegs sind, wird eher nichts getrunken, bei der Jagd, da herscht stricktes Verbot!
    Ausserdem solltest Du nicht vergessen, dass die Versorgung von Unfallwild eine freiwillige Leistung der Jäger ist, für die sie keinen Euro aufwendung bekommen!
    Daher mal locker, es ist nicht die Pflicht eines Jägers dieses zu tun. Du forderst dieses aber gerade ein in einem Maße, dass mich genauso fordern lassen könnte, von Dir werter Caliber 38 die öffentlichen Toiletten in Deiner Stadt zu säubern :D ;)

  • BullsEye


    Betr. Federn und Abwurfstangen: :D einfach nur geil diese "Gesetze"

    Überlege doch mal, warum dieses Gesetz erlassen worden ist!?
    Ohne dieses Gesetz wären Tore und Türen offen für den Mißbrauch und der Ausbeutung der Natur.

  • Hui, ich dachte mit der ersten Antwort wäre alles gesagt ;)


    Aber trotz EU-Verordnung ändert sich für mich als nicht-Jäger an der Situation nichts, oder?

  • Nein, für Dich bleibt alles beim Alten, Du darfst nichts! :D

  • Bamboo: Ist ja auch eine Situation in die wir alle mal kommen können somit sehr interessant wie ich finde.


    Da wir ja geschulte und erfahrene Jäger hier haben -> super Sache so etwas einmal zu diskutieren und auch die Seite der Jägerschaft - nicht nur aus dem rechtlichen Aspekt, sondern auch aus dem persönlichen - kennenzulernen.


    @jackknife: Schon klar, verstehe ich. Das absurde dran ist, dass so ein Gesetz überhaupt notwendig geworden ist. ?(


    Das mit den "Dorfjägern" war bitte nicht allgemein zu sehen. Ich kenne einfach schwarze Schafe - wie ich auch im Beitrag erwähnt habe. Ich habe keinen Zweifel daran, dass ein Großteil der Jägerschaft auch zu den "Guten" zählt. Jedoch finde ich es auch okay, wenn ich freiwillig der Jägerei nachgehe, dann soll ich auch meinen damit verbundenen Pflichten - die nicht einfach so jeder andere auch ermächtigt ist zu erfüllen (Unfall, Fangschuss,...) - nachkommen. Man hat ja auch dann Rechte und sich dieses Hobby mit all seiner Verantwortung ausgesucht. Ob nun entgeltlich oder unentgeltlich. Ist ja nicht so dass ein Ausrücken zu einem verendenden Tier ein Vermögen kostet oder? "Dein" Revier -> "dein" Job. So würde ich das zumindest sehen. Oder? :hmmm:


    Und..... ich gehe auf keine öffentlichen Toiletten. :D Somit -> nicht "mein" Revier -> nicht "mein" Job.

  • Falsch. die Versorgung von Unfallwild ist eine freiwillige Leistung der Jägerschaft und keine Pflicht.
    Der Jäger fühlt sich eher moralisch verpflichtet dem unnötigen Leiden des Fallwildes entgegen zu wirken.


    Dein Revier, Deine Stadt

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