Umgang mit angefahrenem Wild

  • Falsch. die Versorgung von Unfallwild ist eine freiwillige Leistung der Jägerschaft und keine Pflicht.
    Der Jäger fühlt sich eher moralisch verpflichtet dem unnötigen Leiden des Fallwildes entgegen zu wirken.
    Dein Revier, Deine Stadt


    Das ist genau was ich meinte! Die moralische Komponente. Es wäre schlimm wenn es nicht so wäre. Ich glaube wir haben etwas aneinander vorbei- und um den heißen Brei herum-geschrieben....

  • Wenn in unserem Revier ein Stück Fallwild von einem "fremden" Jäger zu mir gebracht wird, der es auch noch erlöst hat, sage ich 1000 Rosen.

    Gar keine Frage, ich persönlich seh das auch so.
    Interessant wäre jedoch, ob das vor dem Gesetz auch hält und ob der "Fremde" Jäger sein muss, mit allen notwendigen Dokumenten etc. Ob mit blanker Waffe oder mit Feuerwaffe ... :laber:
    Ehrlich gesagt bei dem Gedanken an die Feuerwaffe ist mir nicht so wohl, denn ob's da nicht ein paar schießwütige Schurken geben könnte, die ein erschrecktes Reh als krank stempeln würden und dann evtl. noch mit der mitgebrachten Waffe nachschießen. :bibber:

  • Das Entsorgen von Fallwild ist wie gesagt freiwillig!!! Es wird zur Zeit von einigen Jägerschaften als Druckmittel gegen die Jagdsteuer verwendet. Wenn sich der Jäger das Wild nicht aneignet ist die Straßenmeisterei zuständig und das kostet die Gemeinde Geld. Die Jäger erlösen das Wild!!!! eignen es sich aber nicht an!!! So das der Tierschutz gewährleistet bleibt!!!!


    Aber das ist eine andere riesen Diskussion ;(


    Hauptsache ist das Wohl des Wildes und darum geht es den Jägern ( den meisten) :thumbup:


    Ich werde regelmäßig Nachts aus dem Bett geklingelt wenn die Polizei anruft und dann geht`s sofort los


    denn ich fühle mich für "mein" Wild verantwortlich 8o So sehe ich das.




    Horrido CHRIS

    Cranium Society Lifetime Member

  • @ Bullsey


    Nachschießen ist nicht!!!! Der Fangschuß bezieht sich auf ein am Unfallort stehendes oder liegendes Stück Wild!!


    Wenn es wegläuft ist der Jagdpächter für die Nachsuche Verantwortlich und sonst keiner!!!!



    Gruß CHRIS

    Cranium Society Lifetime Member

  • ProHunter 74
    Ist mir schon klar, ich fürchte nur, dass bei der von Revierler und mir diskutierten liberalen Behandlung, auch missbräuchlich sich jemand berufen fühlen könnte die Knarre zu ziehen. (Bis) Jetzt ist halt in A so, dass keiner außer dem Jabdausübungsberechtigten schießt- nicht das Besete fürs Wild aber klar geregelt. Und der Unfallort ist sicher auch ein dehnbarer Begriff, dir sind sicher auch schon Stücke untergekommen die ein paar Meter entfernt davon erlöst werden mussten.

  • BullsEye
    Keiner "ballert" gerne auf der Straße rum weil ja die Unfallbeteiligten noch da rumlaufen und man hat ja auch noch die Diskussion mit der Polizei
    um den Sachverhalt zu erklären. Wenn man geschossen oder abgefangen hat muß man der Polizei und dem JAB Bericht erstatten und den
    Jagdschein vorzeigen oder bei der Polizei nachreichen. So eine Aktion ist immer mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden.
    Es reißt sich also keiner drum, ganz abgesehen das es nicht schön ist und auch kein " Jagderlebnis" an das man mit Freude denkt.
    Eine Klare Regelung wie in A hat auch Vorteile und es gibt keine Diskussion :thumbup:


    Aber es gibt wie in jedem Bereich des Lebens schwarze Schafe nur das bei der Jagd diese Schafe besonders auffallen :wacko:


    Gruß CHRIS

    Cranium Society Lifetime Member

  • Update: Das Reh liegt 1 Tag später immer noch an Ort und Stelle. Aber macht ja nichts, bleibt bei den Temperaturen ja frisch ;) Mein dort vergessenes Warndreieck hat aber schon jemand eingesammelt.


    Danke auf jeden Fall für eure Antworten!


    Mittlerweile hat sich ein Kollege als Jäger geoutet und meinte, dass sollte ich doch einmal in die Situation kommen man mir wohl keinen Strick draus drehen würde, wenn ich die Sache z.B. mit dem Wagenheber beende 8| Nun ja, ich hoffe wirklich nicht in diese spezielle Situation zu geraten...


    Gruß

  • Seit der EU-Wildfleischverordnung, der zu Folge angefahrenes (Fallwild) Wild wertlos ist und entsorgt werden muss, hält der Eingriff in fremdes Jagdricht (Wilderei) nicht mehr, da ja kein Schaden entsteht.


    Servus Revierler und andere !


    Das ist ein guter Satz ! Nur eines darf man nicht vergessen.... Deutschland und EU-Gesetze/Verordnungen das sind zwei Sachen die sich nicht
    vertragen!!! Ich spreche aus Erfahrung was EU-Recht und Deutschland angeht ! :thumbdown: DE nimmt nur Gesetze etc. an wenn es sich für DE lohnt. Oder was bringt.


    Zur Sache selbst.... ich hab mal wo gwohnt, da gab es sehr sehr viele Karnickel. Nachts (im Sommer) sind die Ratten immer auf der Straße gehockt.
    Natürlich erwischt man irgendwann mal so ein Vieh. Manchmal waren sie nicht gleich tod. Deswegen hatte ich immer einen Knüppel dabei um es kurz zu machen. Ich habe
    das selber nur so gemacht, weil ich Polizisten gesehen hab die das auch so gehandhabt haben. Diese sagten mir auch, " mach das so und beide Parteien haben keinen Stress " !


    Bei einem Reh sieht das sicher anders aus. Aber im Endeffekt entscheidet doch dein Gewissen, wenn ein kleines quiekendes Vieh vor dir liegt. Nur meine Meinung und keine Anleitung
    oder sowas !!!!

    Unsere Frauen haben dickere Eier als Ihr!

  • Oh Oh sowas kann auch böse in die Hose gehen :S
    "Mama schau mal, der Mann da draußen haut Kaninchen mit ein Stock" was meinst du was dann bei der 110 eingeht :rolleyes:

  • Oh Oh sowas kann auch böse in die Hose gehen :S
    "Mama schau mal, der Mann da draußen haut Kaninchen mit ein Stock" was meinst du was dann bei der 110 eingeht :rolleyes:


    Dort wo diese Straße ist oder lang geht, is nix !! Außer'ne Miliarde von den Viehzeug :)

    Unsere Frauen haben dickere Eier als Ihr!

  • Ich muß diesen Thread leider nochmal aufwärmen, weil ich eine aktuelle Frage in dem Zusammenhang habe für die ich nicht extra einen neuen Thread aufmachen will:


    Gestern morgen lag mal wieder ein (recht kleines) totes Reh mitten auf der Landstrasse. Keine Ahnung ob der Verursacher einfach weiter gefahren ist... Abends lag das Reh immer noch da, war aber mittlerweile entsprechend "platt" gefahren. Frage also: Darf ich denn wenigstens ein mitten auf der Strasse liegendes Reh an die Seite schaffen oder ist auch dass schon potentiell Wilderei? Immerhin ist da ja auch ein gewisses Gefährdungspotential z.B. für Motoradfahrer zu sehen und es ist einige Stunden später auch einfach ein sehr häßlicher Anblick :(


    Übrigens: Das damals von mir angefahrene Reh lag noch wochenlang(!) am Strassenrand. Dort war auch direkt ein Mehrfamilienhaus. Ich hätte mich als Bewohner wahrscheinlich bedankt wochenlang ein totes Wild quasi vor der Tür liegen zu haben...


    EDIT: Sorry, das mit der Wilderei hatte ich anders in Erinnerung (EU-Verordnung etc.). Hab ebend nochmal von Anfang gelesen :S Frage bleibt natürlich grundsätzlich stehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Bamboo ()

  • Das Reh nur zur Seite zu schaffen ist keine Wilderei.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Rechtlich - wie gesagt - eine Grauzone. Aber wenn Du das Tier angefahren hast könnte es nicht theoretisch auch mit dem Kopf gegen den Kühler geknallt sein? Und ein blutiges Radkreuz im Kofferraum sieht keiner. Ist allerdings keine schöne Sache.


    Übrigens: So einem Stück Wild wenn es auf der Seite liegt sich immer von oben (also von der Rückenseite her nähern). Die können u. U. derbe treten...


    Waidmanns Heil


    Sven

  • Ich hätte mich als Bewohner wahrscheinlich bedankt wochenlang ein totes Wild quasi vor der Tür liegen zu haben...

    Der Jagdpächter hat ein Aneignungrecht, keine Aneigungspflicht. Die Straßenmeisterei ist dann der richtige Ansprechpartner für das Entsorgen. Da die Jungs aber nicht überall zufällig vorbeikommen, einfach anrufen.


    Da das entfernen von Fallwind keine Jagd ist, ist man als Jäger auch nicht über die Berufsgenossenschaft versichert sollte man z.B. angefahren werden wenn man Fallwild aufliest. Es ist Arbeit, man ist nicht versichert und muss darüber hinaus in manchen Landkreisen auch noch Jagdsteuer bezahlen -> soll sich doch der Staat drum kümmern.

  • Der Jagdpächter hat ein Aneignungrecht, keine Aneigungspflicht. Die Straßenmeisterei ist dann der richtige Ansprechpartner für das Entsorgen. Da die Jungs aber nicht überall zufällig vorbeikommen, einfach anrufen.


    Da das entfernen von Fallwind keine Jagd ist, ist man als Jäger auch nicht über die Berufsgenossenschaft versichert sollte man z.B. angefahren werden wenn man Fallwild aufliest. Es ist Arbeit, man ist nicht versichert und muss darüber hinaus in manchen Landkreisen auch noch Jagdsteuer bezahlen -> soll sich doch der Staat drum kümmern.

    Ja, die Strassenmeisterei anzurufen wäre ein guter Tipp gewesen :whistling: . Die Polizei hatte irgendwas auf die Strasse gemalt, damit (deren Worte) der Jäger das findet und sie meinten sie würden es dann auch veranlassen. Ich sehe das hier in der Gegend häufig, das auch gerade kleinere Tiere meist ewig auf der Strasse liegen bis sie komplett breit gefahren sind. Irgendwie ist das unschön :(

  • Ja, die Strassenmeisterei anzurufen wäre ein guter Tipp gewesen :whistling: . Die Polizei hatte irgendwas auf die Strasse gemalt, damit (deren Worte) der Jäger das findet und sie meinten sie würden es dann auch veranlassen. Ich sehe das hier in der Gegend häufig, das auch gerade kleinere Tiere meist ewig auf der Strasse liegen bis sie komplett breit gefahren sind. Irgendwie ist das unschön :(

    Wobei die Jungs bei uns dann das Wild gerne einfach mal in den Wald schmeißen. Ist einfacher, als zur Kadaververwertung zu fahren. Und die kostet ja die Gemeinde auch noch Geld...


  • In Hessen gilt das gleiche! Wenn man kein Jäger oder Polizist ist, dann FINGER WEG. Auch wenns schwer fällt. Gibt nur Ärger.

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