Böker Plus Micro USB OTF

  • Hi,

    vor ein paar Tagen, tauchte bei mehreren deutschen Händlern ein Messer aus der neuen Böker Plus Kollektion auf.

    Das Micro USB OTF, im gegensatz zum regulären USB OTF der aktuellen Kollektion, soll dieses trotz OTF speziell für den deutschen Markt entwickelt worden und frei Verkäuflich sein.

    Das erste, legale OTF in Deutschland.


    Micro USB OTF
    Das Böker Plus Micro USB OTF ist ein wahrer Hingucker unter den Automatikmessern. Dieses Messer kann in Deutschland wegen seiner geringen…
    www.messerworld.de


    Leider habe ich bisher noch nicht allzuviele Informationen zu dem Messer finden können, neben dem was in der Anzeige steht.

    Da ich zuerst an einen Fake/Irrtum gedacht habe, fragte ich bei Böker Solingen nach ob es sich um ein echtes Böker Produkt handelt und dieses in deutschland frei zu erwerben sei, die Antwort:


    "Bei dem Messer handelt es sich um ein echtes Böker Produkt.

    Wir haben es vor 2 Wochen auf der Iwa vorgestellt."


    Leider nichts weiteres...

    Das Messer ist noch nicht auf der offiziellen Seite aufgetaucht, ich vermute sie warten noch auf den BKA Feststellungsbescheid bevor das Messer erscheint. Einfach als Formalität damit Benutzer es nicht ständig abgenommen bekommen, ist ja schließlich das erste OTF für Deutschland.


    Mich würde Interessieren, wie sie es geschafft haben das Messer legal zu bekommen, nach meinem Verständnis des Gesetzes, sollte die Klingenlänge (4cm) eigentlich unerheblich sein.


    Laut:
    Waffengesetz (WaffG)
    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1


    sind verboten:
    - Messer deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser)


    Da frage ich mich doch, ob ein Springmesser, das nicht automatisch verriegelt, also z.B. den Schalter nach oben drücken, während man mit der anderen Hand an der Unterseite einen Stift herrauszieht, nicht vielleicht sogar als §42a konformes Zweihand Messer gelten würde?



    Edit: Habe noch einen weiteren Link mit Video zu dem Messer gefunden.

    Böker on Instagram: "Can't wait until our German legal mini OTF Knife will hit the market! 🔥 #bokerotf #bokerotfknives #germanlegal #bokerplus #passionsince1869 #beprepared"
    2,087 Likes, 138 Comments - Böker (@boker_knives) on Instagram: "Can't wait until our German legal mini OTF Knife will hit the market! 🔥 #bokerotf…
    www.instagram.com

    2 Mal editiert, zuletzt von Smurf () aus folgendem Grund: Edit: Habe noch einen weiteren Link mit Video zu dem Messer gefunden. https://www.instagram.com/reel/Cn961RSAT8p/?igshid=YmMyMTA2M2Y%3D

  • Es gibt einen FB aus 2006 über Mini-Balisongs und Mini-Springer mit Klingen unter 41 mm Länge und 10 mm Breite, der darauf abstellt, dass sie aufgrund geringer Grösse nicht geeignet seien, im Waffensinne wirksam auf Menschen einzuwirken. Und ohne Waffeneigenschaft auch keine verbotene Waffe sind.

    Der gilt aber nur für den Einzelfall der damals begutachteten Fludderdinger. Kommentiert wurde damals zudem, die geringwertige und wenig belastbare Ausführung der damaligen Messer habe sie eher als Spielzeuge abqualifiziert. Ich erinnere mkch an eine Kommentierung, die das schon damals nicht als Freifahrkarte auch für "ernsthafter" ausgelegte kurze Messer verstanden wissen wollte.


    Nun hat sich die Gutachtenstendenz in den vergangenen 17 Jahren eindeutig verschärft. Worin der emsige Herr M. aus W. heute überall Verbotenes zu erkennen vermeint, erstaunt ja manche alten Fahrensleute, die sich teils die berechenbarere und nachvollziehbarere Martina Wahl zuweilen zurückwünschen. Und die Sache hat noch ein Problem: Baut man einen 40mm-Springer vernünftig und stabil, ist die Annahme der Ungefährlichkeit sehr wackelig, das ist spätestens seit 9-11 wohl jedem Kundigen klar. Sonst müsste man übrigens auch, wenn die Sache kein absurd-beliebiges Possenspiel werden soll, zB auch sehr stabile Kugelschreiber-Dolche mit 38 mm Klingenlänge besitzgestatten, und das tut man keineswegs.


    Ich würde also persönlich nicht drauf wetten wollen, wie so ein FB zu einem OTF heute ausfällt, wenns eben kein Klapperschrott ist, mit dem man sich eh nur lächerlich macht. Bevor der bestandskräftig in der Welt ist, würde ich selbst so ein Ding daher nicht kaufen, da ja sogar strafbewehrt, nicht nur OWi...


    Wobei das Ding ein Einhandmesser bleibt, wenn der FB nicht gleich auch noch die Messereigenschaft verneinen sollte, was hier wenig zu erwarten ist.


    Also rechtstreu nix mit ab ans Schlüsselbund, das bliebe OWi.

    Nur so ein Zwergerl auf dem Sofa bespielen, ganz stolz, dass man überhaupt was springen lassen kann, und sei es eben so etwas...

  • Ah ok, danke für die gute Erklärung und den Historischen kontext!


    Klar sind 4cm Klinge nicht viel, aber wenn die Action wie beim normalen USB OTF ausfällt, wäre es schon wertig gebaut.

    Ich dachte nur, das eine Firma wie Böker vor dem bekanntwerden sicherstellt, ob ihr Produkt legal ist oder nicht. Der FB wäre dann nur optional.


    Es ist aber natürlich trotzdem eher ein Gimmick, als funktionales Werkzeug. Aber finde es macht einen schicken Brieföffner :)

  • Ergänzend sei noch anzumerken, dass Böker auch ein Messer namens USB OTF verkauft. Dieses hat eine Klingenlänge von 4,5 cm und darf nicht in Deutschland vertrieben werden.

    Ich vermute, dass Böker tatsächlich auf die geringere Klingenlänge abzielt und ein Feststellungesbescheid "in der Mache" ist.


    Ohne diesen, auch da stimme ich Micha absolut zu, würde ich mir so ein Teil nicht zulegen.

    Und auch mit FB lässt es sich immer noch einhändig öffnen und verriegelt…

    #9: Never go anywhere without a knife!


    Ich bin gegen Gewalt aber für Gegengewalt.

  • Ich dachte nur, das eine Firma wie Böker vor dem bekanntwerden sicherstellt, ob ihr Produkt legal ist oder nicht. Der FB wäre dann nur optional.

    Das sehe ich leider anders. Einzig ein Feststellungsbescheid gibt dir in Deutschland aus rechtlicher Sicht eine relative Sicherheit.

    #9: Never go anywhere without a knife!


    Ich bin gegen Gewalt aber für Gegengewalt.

  • imo fallen Klingen bis 4cm per Defintion grundsättzlich nicht unter das Waffengesetz.

  • Jörg Sprave hat in einem seiner letzten Videos erklärt, dass Messer mit Klingenlänge <= 4cm und Klingenbreite <= 1cm als Spielzeuge gelten.


    In dem fall könnte das Messer frei getragen werden. Aber ohne BKA Feststellungsbescheid muss man sich unter umständen auf Diskussionen mit der Polizei einlassen.


    Edit: Jetzt auch im Gogun Shop.

    Aus der Beschreibung:


    OTF-Springmesser sind in Deutschland verbotene Gegenstände - es sei denn, sie werden seitens des Bundeskriminalamts nicht als "Waffe" im Sinne des Waffengesetzes angesehen. Das BKA hat diesbezüglich bereits 2006m die Kriterien für Messer festgelegt, in diesem Feststellungsbescheid:

    Das BKA setzt die Grenze auf eine maximale Klingenlänge von 41mm und eine Breite von 10mm. Das "Böker Plus Micro USB" liegt innerhalb dieser Grenze und ist somit KEINE Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Es ist in Deutschland legal. Da es vom Waffengesetz überhaupt nicht erfasst wird darf es auch legal ohne Grund mitgeführt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Smurf () aus folgendem Grund: typo Feststellungsbescheid

  • Auf der Böker Seite ist jetzt ein Feststellungsbescheid zum Messer verlinkt. Wie bereits oben vermutet ist es mit Bezug auf den alten FSB zu sehen.


    Micro USB OTF
    Als portable Speichermedien sind USB-Sticks heutzutage nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken. Das Böker Plus Micro USB OTF ist ein überaus handliches…
    www.boker.de


    Damit kann man das kleine Ding wohl jetzt auch in Deutschland führen.

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