Suchanfrage für Springmesser OK?

  • Hi,


    ich habe seit einiger Zeit ein paar Springmesser auf meiner Weihnachtswunschliste. Und gerade als ein bisserl Zeit ist und ich eine Suchanfrage ins Forum stellen will, da kommt diese Info:

    tacticalforum.de/forum/thread/?postID=951491#post951491


    Ich wohne in Österreich und bin damit berechtigt Springmesser zu besitzen. Aus Laiensicht würde ich sagen/hoffen, dass von Deutschland nach Österreich Springmesser ganz normal wie bisher verkauft werden dürfen :pray: . Aber ist das auch so?


    Kann ich hier noch eine Suchanfrage zu Springmessern einstellen oder ist auch das schon nicht mehr ok? :/

    lg,

  • Ich bin da bei Kaizerfranz!

    Vielleicht wäre es möglich im Handelsbereich eine eigene Rubrik "Verkauf von Springmessern nach Österreich" zu schaffen?

    Mir ist bewußt, dass da jetzt einigen Sammlern der Kragen mit diesem Verbot platzt und ich möchte mich nicht zu dieser "Gesetzgebung" äußern!! Wer weiß, mit viel Pech steht uns auch so ein Blödsinn bevor.... Aber innerhalb dieses Forums kann man uU den schmerzlichen Verlust durch einen guten Verkauf etwas abmildern!


    Und zur Frage von dir kaizerfranz: klar, warum soll man nicht nach Ö verkaufen dürfen. Eigentlich dürften sie ja auch noch ein Jahr in D damit handeln, dass will aber keiner, weil sicher irgendein Denunziant daherkommt und in den Foren mitliest :knueppel:

  • Innerhalb Deutschland, ist doch eindeutig :)

    Jein, "innerhalb Deutschland anbieten". Das verstehe ich so, dass eben niemand aus Deutschland Springmesser im Forum zum Verkauf anbieten darf.



    Ich bin da bei Kaizerfranz!

    Vielleicht wäre es möglich im Handelsbereich eine eigene Rubrik "Verkauf von Springmessern nach Österreich" zu schaffen?

    Mir ist bewußt, dass da jetzt einigen Sammlern der Kragen mit diesem Verbot platzt und ich möchte mich nicht zu dieser "Gesetzgebung" äußern!! Wer weiß, mit viel Pech steht uns auch so ein Blödsinn bevor.... Aber innerhalb dieses Forums kann man uU den schmerzlichen Verlust durch einen guten Verkauf etwas abmildern!


    Und zur Frage von dir kaizerfranz: klar, warum soll man nicht nach Ö verkaufen dürfen. Eigentlich dürften sie ja auch noch ein Jahr in D damit handeln, dass will aber keiner, weil sicher irgendein Denunziant daherkommt und in den Foren mitliest :knueppel:

    Eine eigene Rubrik wäre meiner Meinnung nach gar nicht nötig. Der Vermerk "Verkauf nur an Berechtigte" würde vermutlich reichen.

    Und darf man in Deutschland nun wirklich noch ein Jahr mit Springmessern handeln bzw. sie noch ein Jahr besitzen? Ich habe die letzte Diskussion dazu anders verstanden, etwa: Man darf sie ab sofort nicht mehr besitzen, geht aber im ersten Jahr bei der Abgabe straffrei aus. (Was irgendwie Humbug wäre, also vermutlich habe ich das falsch verstanden ...)

    Und ja, die Lust auf Springmesser kam bei mir erst, als sie dieses Frühjahr auch in Ö die nächste Verschärfung diskutierten. Mit der kommenden Regierung wird das vermutlich schneller gehen als wir uns das vorstellen können.



    Zu meiner Eingangsfrage: Am Ende zählt für mich natürlich die Vorgabe der Hausherren hier!

  • Sollte die Forenleitung bestimmen und fertig. Egal ob es für Österreicher gerade interessant ist und die deutschen Kollegen froh sind nicht leer auszugehen bzw wissen sie das ihre Schätzchen zumindest in gute Hände kommen....ein mögliches juristisches Problem für das Forum wäre ein hohes Risiko

  • Denke, mit entsprechenden Hinweis, sollte eine Suchanfrage allein unproblematisch sein.

    Nach meinen Verständnis dürften dir aktuell nur Leute aus Ländern, wie Österreich, wo Springer erlaubt sind welche verkaufen. Oder halt Personen mit entsprechender Berechtigung.


    Wieder ein neuer Punkt für die Liste mit juristischen Unklarheiten.

  • Da das mit der Übergangszeit leider nicht eindeutig geregelt ist, möchten wir in Deutschland keine Springmesser als Angebot auf dem Marktplatz mehr sehen, leider!

    Das zum Schutz des Forums und des Verkäufers. Da nicht abschließend geklärt ist was Strafrechtlich auf den Verkäufer zukommt wenn kein Kauf zustande kommt.

  • Ich würde da keine schlafenden Hunde wecken.

    Was per PM läuft steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Hoschferatu - Argentonaut - STANoholic - Spyderman

  • Das beantwortet nicht die Frage, ob Suchanfragen in Ordnung sind! Die werden idR per PM geklärt und sind privat. Ich sehe da kein strafrechtliches Problem für irgendjemand.

    also ich schließe daraus: auch keine Suchanfragen. Wir reden hier von einem verglichen zum restlichen Marktplatzangebot verschwindend geringen Bedarf, auch wenn der ein oder andere


    Hier steht zwar schon eindeutig wie mit verbotenen Kram umzugehen ist, aber evtl lohnt es sich das hier noch mal explizit auf die neue Gesetzeslage bezüglich der Springer hingewiesen wird. Natürlich bin ich mir bewusst das die "keiner" liest, eher eine Sache der transparenz bzw. cover your ass Aktion. Einfach weil das Thema gerade akut ist.

  • Ja richtig, da steht im Bezug auf VERKÄUFE. "

    Bei Gegenständen, welche nur in bestimmten Ländern legal sind (z.B. OTF- und Butterfly-Messer in AT), ist ein eindeutiger Hinweis auf den Standort des Artikels anzugeben und ein Verkauf in ein Land, in welchem die Gesetzeslage, Besitz und/oder Verkauf des jeweiligen Artikels nicht zulässt, eindeutig auszuschließen.


    Der Anbieter ist eigenverantwortlich für die rechtliche Beschreibung und muss sich selbst über die jeweiligen Gesetze informieren."


    Eine SUCHANFRAGE ist in dieser Forenregel gar nicht angeführt.


    Im Umkehrschluß steht da aber ( wenn man diese Bestimmung auf Suchanfragen anwenden möchte), wenn der Suchende sein Land angibt in dem er wohnt und der Besitz des gesuchten Artikels dort legal ist, auch die Suchanfrage in Ordnung ist.


    Mir ist bewußt, dass die Forenverantwortlichen zur Zeit keine Rechtssicherheit im Bezug auf den Umgang mit Springmessern haben. Aber ich habe irgendwo was von straffreiheit bis Oktober 2025 gelesen, wenn der Besitzer den Gegenstand an einen Berechtigten übergibt.

  • Das Thema ist gerade nicht einfach zu beantworten. Suchanfragen aus Österreich sehe ich auch unproblematisch, wie gesagt Verkäufe innerhalb D bitte nicht, genau so wenig wie Angebote aus D mit dem Hinweis, dass nur an Berechtigte oder ins Ausland verkauft wird, da hier nicht klar ist wie das mit der Straffreiheit innerhalb des Jahres konkret geregelt wird.

    Da fehlt leider ( oder zum Glück) derzeit noch eine gerichtliche Auseinandersetzung um das Gesetz mit Leben zu füllen.

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