Kubesch Not-Schere; FB bekannt? Bauart-ähnliche andere Scheren bekannt?

  • Jens Kubesch bietet seit einiger Zeit eine sog "Not-Schere" an, die offenbar von ihm oder in seinem Auftrag aus einer normalen spitzen Schere durch Abschleifen einer Seite hergerichtet wird.

    Ist dazu ein erteilter FB des BKA bekannt?

    Oder das angebliche in anderen Foren erwähnte Schreiben des BKA, ein FB sei gar nicht erforderlich, weil es "ja nur eine Schere" sei?

    Oder sind das Urban Legends?

    Sind zumindest andere handelsübliche Modelle in gleicher / ähnlicher Gestaltung bekannt, die über eine nadelspitze Seite und eine gekürzte Seite verfügen?

    So ganz einfach ist die Sache nämlich nicht....

    Ist so eine Gestaltung ggf. gar nicht sinnhaft für Notfallzwecke, kann im Zusammenhang mit dem Gesamtkontext ggf. unterstellt werden, die besondere Herrichtung der zunächst handelsüblichen Schere sei nicht zum Herstellen einer Notschere erfolgt, sondern zur Herstellung einer HuS-Waffe...

    Das wäre fatal, da das Ding dann auch sofort nicht nur eine HuS-Waffe wäre, sondern ggf. als verbotene Waffe bewertet werden könnte.

    Das wäre dann ein Straftatbestand, wenns dumm läuft.

    Falls wir hier Besteller in der Runde haben, könnten die ihn ja mal auf die Fragestellung hinweisen und nen FB oder besagtes Schreiben erbitten.

    Ohne wär mir persönlich das zu heikel...

  • Falls jemand jetzt nicht im Köpfchen hat worum es geht:


    Anmerkung: da heißt es was von "Neuauflage/überarbeitet"....


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  • Ein richtig gutes Gefühl hab ich nach dem Video nicht gehabt...

    Was hätte eigentlich für den damaligen Antragsteller dagegengesprochen, unter Bezugnahme auf das damalige Schreiben und mit nochmaliger genauer Beschreibung des Gegenstands noch mal beim BKA nachzufragen, ob die Rechtsauffassung noch gilt?

    Zumal sie eben beim im gleichen Schreiben angesprochenen Multitool eben NICHT mehr gilt und man ja auch nicht übersehen darf, daß insgesamt die Auslegung der Vorschriften in den vergangenen 17 Jahren deutlich restriktiver geworden ist....

  • Da hab ich im Kommentarbereich etwas gelesen ala:

    "In der WVZ wenn keine Schere (auf dem Verbotsschild) abgebildet ist; ist sie auch nicht verboten...🤔


    Abgesehen davon das das Teil wohl ausverkauft ist, zum Glück gar nicht mein Beuteschema. Könnte irgendwie glatt von der hier eher unbeliebten Fraktion stammen.


    Es mag gut gemeint gewesen sein.

  • Soweit ich weiß, gibt es nur eine Gebrauchsmusterschrift (siehe Anlage).
    Dort ist es als Werkzeug deklariert.
    Einen Feststellungbescheid oder irgendwelchen Schriftverkehr mit der BKA kenne ich nicht

  • Ich möchte hier keine Argumentationslinie gegen die Schere entwickeln.

    Man muß sich aber bewußt sein, daß hier ein paar Fragen zumindest nicht "selbsterklärend" zu beantworten sind.

    Und ich habe wiederholt ja schon erwähnt, daß ich trotz Jahrzehnten eigener auch professioneller Beschäftigung mit dem Thema heute nicht mehr imstande bin, das Ergebnis einer Begutachtung planungssicher vorauszusagen, wenn ich das "Wunschergebnis" nicht kenne...um das mal vorsichtig zu formulieren.

    Der Grenni könnte spannende Geschichten erzählen über die Bandbreite semantischer Auslegungen zu Begrifflichkeiten, die doch eigentlich dem Bestimmtheitsgebot genügen müssen. Da wird "bedarfsweise" dann aber aus diagonal auch sowas wie quer, und das wars.

    Noch eins drauf: Auf die Erinnerung, konzeptionell in der Griffgestaltung SEHR ähnliche Behindertenmesser müßten dann ja auch verboten werden - was man natürlich nicht wollte! - waren die dann oh Wunder auf einmal keine Messer mehr, sondern eher sowas wie Sägen. Nun ja...

    Und nach dem sehr vernünftigen FB von Martina Wahl zum kleinen FGX Push-Dagger kam dann ein sehr spannender anderslautender Jahre später zum großen Modell....und über die wirklichen Unterschiede und deren Auslegung kann man da sicher ins Grübeln geraten. Nützt nur nix.

    Auch anders herum gibts "Bandbreiten" in der Auslegung: Ich bin begeistert vom FB über das Böker OTF-Rettungstool, aber man muß schon sehen, daß es eine semantische Meisterleistung ist, aus dem Ding ein NICHT-Messer zu machen, weil das der einzige Weg war, es nicht auch noch zum Einhandmesser und - viel schlimmer - zum verbotenen OTF werden zu lassen, was offenbar nicht gewünscht war...


    Über die Jahre hat sich zu einigen Gegenständen die Einschätzung verändert, siehe FGX-Dagger, siehe Multitools, siehe Assisted Opener bestimmter Bauart. Was die vor immerhin 17 Jahren zur Schere geschrieben haben (wobei ich immer noch nicht weiß, ob sie das Modell überhaupt gesehen haben), stand dann auch noch im gleichen Schreiben, das auch Multitools für unbedenklich erklärte.


    Wie gesagt, auslegungsmäßig ist vieles möglich.

    Der Spruch "Gewaltloser Widerstand ist Gewalt....und ein ärmelloses Hemd ist ein Norwegerpullover" stammt zwar aus nem ganz anderen rechtlichen und historischen Zusammenhang, fällt mir da aber irgendwie immer wieder ein.

    Und es ist nicht ausschlaggebend, welche Auslegung Jens Kubesch persönlich zutreffend findet oder hilfreich für sein Projekt. Es gibt übrigens auch Beispiele, in denen eine erklärte Hersteller-Zweckbestimmung im Einzelfall durchaus gekippt wurde. Es ist auch nicht ausschlaggebend, was wir hier für "selbstverständlich" halten, sonst hätten die Stuttgarter Oberrichter wohl kaum das Mitführen eines Klappmessers für Rettungszwecke zu einem nicht sozialadäquaten Tragegrund erklären und damit durchkommen können...


    Es gibt in der Sache hier nur EINEN vernünftigen Weg: Kubesch soll das BKA noch mal anschreiben und die erklären lassen, ob ihre Auskunft auch heute noch und für das konkrete Modell gilt. DANN gibts Rechts- und Handlungssicherheit.

    Und ja, ich finde es furchtbar, daß das mittlerweile so ist....

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