Jens Kubesch bietet seit einiger Zeit eine sog "Not-Schere" an, die offenbar von ihm oder in seinem Auftrag aus einer normalen spitzen Schere durch Abschleifen einer Seite hergerichtet wird.
Ist dazu ein erteilter FB des BKA bekannt?
Oder das angebliche in anderen Foren erwähnte Schreiben des BKA, ein FB sei gar nicht erforderlich, weil es "ja nur eine Schere" sei?
Oder sind das Urban Legends?
Sind zumindest andere handelsübliche Modelle in gleicher / ähnlicher Gestaltung bekannt, die über eine nadelspitze Seite und eine gekürzte Seite verfügen?
So ganz einfach ist die Sache nämlich nicht....
Ist so eine Gestaltung ggf. gar nicht sinnhaft für Notfallzwecke, kann im Zusammenhang mit dem Gesamtkontext ggf. unterstellt werden, die besondere Herrichtung der zunächst handelsüblichen Schere sei nicht zum Herstellen einer Notschere erfolgt, sondern zur Herstellung einer HuS-Waffe...
Das wäre fatal, da das Ding dann auch sofort nicht nur eine HuS-Waffe wäre, sondern ggf. als verbotene Waffe bewertet werden könnte.
Das wäre dann ein Straftatbestand, wenns dumm läuft.
Falls wir hier Besteller in der Runde haben, könnten die ihn ja mal auf die Fragestellung hinweisen und nen FB oder besagtes Schreiben erbitten.
Ohne wär mir persönlich das zu heikel...