Spydie Civilian erlaubt ?

  • Wieso sollte es denn nicht erlaubt sein?


    Ist einseitig geschliffen, also kein Dolch.
    Ist ein einhändig öffenbares Klappmesser mit feststellbarer Klinge. Unterliegt somit der Führungsbeschränkung.


    Und das wars! :simsala:
    Was der Zoll dazu sagt? Wenn du über der Freigrenze bist - zahlen :crazy:

  • Jupp, Martin kennt sich aus :D


    Zoll läuft etwa folgendermaßen: wenn Wert > 22€, dann wird Einfuhrumsatzsteuer (19%) erhoben. Wenn Wert zusätzlich > 150€, dann kommt noch Zollgebühr drauf, keine Ahnung wie viel genau, wahrscheinlich 5 - 8 %. Näheres wirst Du beim Zoll erfragen müssen, wo Du die Lieferung auch ankündigen solltest, sonst macht man sich schnell der Steuerhinterziehung verdächtig.
    Versand wird auch eine ordentliche Schippe Geld kosten - also, ob es den Aufwand wert ist, würde ich fast bezweifeln. So etwas lohnt sich eigentlich nur bei Sammelbestellungen.



    Ich erhebe übrigens keinen Anspruch auf die Korrektheit meiner Aussagen bzgl. des Zollverfahrens. Genau weiß ich es nämlich auch nicht ;)

    Busse - Harsey - Hinderer


  • 1. Waffenrechtliche Einordnung: Das Civilian ist keine verbotene Waffe nach WaffG, ist aufgrund der eindeutigen und speziellen Zweckbestimmung wohl als Hieb- und Stoßwaffe zu bewerten und unterliegt aufgrund der Waffeneigenschaft UND der Eigenschaft als Einhand-Klappmesser den Tragebeschränkungen nach 42a WaffG.


    2. Einfuhrverbote bestehen lediglich für VERBOTENE WAFFEN nach WaffG, also z.B. für Faustmesser und Balisongs, NICHT allgemein für Hieb- und Stoßwaffen. Die Einfuhr ist daher möglich.


    3. Abgabenhöhe:


    Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der zu zahlende Preis einschließlich der Beförderungskosten bis zur EU-Grenze, bei Post-/Paketdienstsendungen ist "Verbringungsort" in die EU der Bestimmungsort, also wird nicht aufgeteilt. Das nennt sich dann "Zollwert" und ist auch bei den Postsendungs-Freimengen mit "Wert" der Sendung gemeint.


    Bis 22 Euro werden KEINE Einfuhrabgaben (Zoll und EUST, also Mehrwertsteuer) erhoben.
    Bei Postsendungen bis 150 Euro Zollwert werden nur 19 v.H. EUSt erhoben.


    Über 150 Euro Zollwert werden bei Messern zunächst 8,5 v.H. Zoll auf Rechnungspreis EINSCHLIESSLICH Portokosten erhoben, dieser Betrag wird dann Bemessungsgrundlage für die EUST, von ihm werden nochmals 19 v.H. berechnet.


    siehe auch: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_…dung/index.html

  • Näheres wirst Du beim Zoll erfragen müssen, wo Du die Lieferung auch ankündigen solltest, sonst macht man sich schnell der Steuerhinterziehung verdächtig.


    Micha, sagst du mal bitte da noch was dazu.. Denn in meinen Augen ist das Blödsinn..

  • Ist ganz einfach wenn aus irgend welchen Gründen versäumt wurde der Richtige Wert der Sendung anzugeben musst du die Ware nach verzollen. Sprich mit der Waren und dem Betrag zu deiner zuständigen Zollstelle und dort den Betrag entrichten. Alles andere ist Steuerhinterziehung und kein Bagatelldelikt sondern eine Straftat. Der Versender ist grundsätzlich verpflichtet den Betrag der Ware anzugeben.
    Mehr gibts dazu nicht zu sagen.

  • Frage lieber vorher bei deinem für dich zuständigen Zollamt nach, denn als ich das Rtak abgeholt habe, gab mir der freundliche Beamte den Tip beim Import von Messern immer vorher anzufragen und seis nur mit Telefon oder Email...


    Da wohl für Hieb und Stoßwaffen besondere Einfuhr bestimmungen Gelten, auch wenn sie nicht Verboten sind, wohl wegen fälschungen und co hohlen sich die Zöllner aus Husum wohl immer Infos vom Hersteller bzw. einer speziellen Datenbank. Das war die Auskunft von dem Beamten.


    Also ich werde wenn ich das nächste mal was importieren will nach Herr M. Fragen im Zollamt u mir sein go holen, denn wer am längerenHebelsitzt wage ich zu bezweifeln...


    Lieber einmal mehr nach fragen als im nachhinein selber viele Fragen zu beantworten...


    MfG


    Kay

  • Ist ganz einfach wenn aus irgend welchen Gründen versäumt wurde der Richtige Wert der Sendung anzugeben musst du die Ware nach verzollen. Sprich mit der Waren und dem Betrag zu deiner zuständigen Zollstelle und dort den Betrag entrichten. Alles andere ist Steuerhinterziehung und kein Bagatelldelikt sondern eine Straftat. Der Versender ist grundsätzlich verpflichtet den Betrag der Ware anzugeben.
    Mehr gibts dazu nicht zu sagen.

    So in etwa hab ich das gemeint, aber wohl etwas schief formuliert. Macht nicht gleich wieder Stress hier.. :nocomment: ;)

    Busse - Harsey - Hinderer


  • Balinzwerg hat zur rechtlichen Seite bei "Durchläufern" und zunächst mit zu geringem Wert durch den Frachtführer angemeldeten Sendungen schon alles Erforderliche gesagt.
    Drittlands-Importpreise kalkuliert man von Anfang an korrekt und rechnet die Steuern drauf. Als Endverbraucher kalkuliert man ja schließlich im Inland auch mit dem Bruttopreis einschl. Mehrwertsteuer.


    Was sonst hier lässig geäußert wurde, bewerten wir alle als Jux.


    Wer hier ernsthaft und dann noch möglichst konkret schreibt, welche ansonsten wahnsinnig teure Sendung da gerade bei ihm als "Durchläufer" unversteuert angekommen ist, zeigt nicht besonderes Einfuhrhandelstalent, sondern besondere Leichtfertigkeit / Dummheit im Kommunikationsverhalten :)

  • Also soweit alles gesagt,


    nur sendungen vorher ankündigen? wtf? das hab ich noch nie gemacht , und ich hab 2009 ungefährt 15 teure messer von zoll geholt, die ersten 2-3 male wurde ich etwas schief angeguckt so nach dem mott " wen will der denn abstechen" , danach lief das immer ganz easy


    Rechnung ausdruck mitgebracht, die habens kurz ausgerechnet -bezahlt - wiedersehen, bis zum nächsten mal ^^



    Das sich selbstimporte nicht lohnen ist auch quatsch, das hätten manche deutschen hersteller wohl gerne



    Spyderco Military gekauft für 179$, endpreis für mich waren 182 euro, in deutschland gibts das nur für 220 und mehr....also gut 40 euro gespaart




    das einzige was mich nervt, ist , das die endgebührt auf warenwert PLUS versandkosten erhoben wird, das ist irgenwie betrug finde ich...kaufe ich etwas für 400 dollar, und habe 30 dollar versan, wird mit 430 euro gerechnet....der wirkliche wert der ware sind aber nur 400, die 30 sind die transportkosten , aber naja egal, das kann ich eh nicht ändern - es ärgert mich nur ^^

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Scheiden.

  • gemeiner finde ich, dass zuerst der Zoll draufgeschlagen wird und DANN die EUst, das heißt, man muss für den Zollbetrag auch noch Steuern entrichten.

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.


    “We must reject the idea that every time a law’s broken, society is guilty rather than the lawbreaker. It is time to restore the American precept that each individual is accountable for his actions.” -- Ronald Reagan

  • Also, eine "Vorankündigungspflicht" besteht auch nicht. Man muß eben dafür sorgen, daß die Sendung angemeldet wird, WENN sie da ist.
    Die angesprochene vorherige Anfrage ist eher eine Sache, mit der einzelne Mitglieder wohl ganz gute Erfahrungen gemacht haben im Hinblick auf mögliche waffenrechtliche Probleme. Wir haben hier ja schon öfter darüber gesprochen, daß Waffenrecht eben gerade bei Messern eine schwierige Sache ist und sich in seinen Feinheiten auch nicht unbedingt jedem bei der Abfertigung von selbst erschließt. Bei einem "normalen" Jagdmesser wird das sicher nicht erforderlich sein, führt man aber Messer ein, über deren Zulässigkeit z.B. erst mal durch Feststellungsbescheid entschieden wurde, kann eine vorherige Kontaktaufnahme zumindest Zeit sparen oder bei der Abfertigung aufkommende Zweifelsfragen schneller klären helfen.
    Das hat also mit Steuerrecht nix zu tun, es geht nur um die Vermeidung von Zweifeln und Verzögerungen bei möglicherweise "heiklen" Messern - und ist eine freiwillige Vorgehensweise, keine Rechtspflicht.


    Zu den Frachtkosten: Man will bei der Zollerhebung in der EU eben einheitliche Bedingungen, maßgeblich soll eben der Wert sein, den die Waren haben, wenn sie die EU-Grenze überschreiten. Dazu gehört eben auch die Fracht. Das macht aber nicht nur der Staat so. Jeder Kaufmann kalkuliert ja nicht mit dem Preis, der er irgendwo z.B. als Ab-Werk-Preis für irgendetwas bezahlt, sondern damit, was ihn etwas kostet, bis es sozusagen weiterverkaufbar bei ihm steht. Außerdem führt diese Regelung dazu, daß bei ganz unterschiedlichen Lieferbedingungen im Handel (alles zwischen "ab Werk" und "frei Haus, verzollt, versteuert") der Zoll immer nach einer einheitlichen und damit insgesamt fairen Bemessungsgrundlage erhoben wird.


    Mehrwertsteuer auf Zoll: Wer knirscht da nicht mit den Zähnen, wenn der Staat gleich doppelt verdient :) Macht er beim Sprit schließlich auch, da wird die Mehrwertsteuer auf den Nettopreis PLUS Spritsteuer draufgerechnet. Beim Zoll führt das allerdings zu einem gerechteren Verhältnis von EU-Waren und Drittlandswaren. Eine EU-Ware wird mit ihrem gesamten Wert versteuert. Eine Drittlandsware wird dieser Ware erst gleichgestellt, wenn die Zollabgaben darauf entrichtet sind. Das ist nicht nur rechtlich so, sondern wird von einem Kaufmann ja genau so kalkuliert, der die Waren ja erst dann kalkulatorisch "vergleicht", wenn die Bedingungen gleich sind. Es ist also sicher ärgerlich, aber systematisch und kaufmännisch nachvollziehbar, wenn auch der Zoll der Drittlandswaren in die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer einfließt.

  • Jetzt muss ich noch einmal dumm fragen :S :


    Wenn man sich z. B. etwas aus den USA bestellt, dann müssten die uns doch den Artikel ohne die amerikanische Umsatzsteuer schicken, oder? Zumindest glaube ich das zu wissen, habe recht lange mit BWL zu tun gehabt.

    Busse - Harsey - Hinderer



  • Also ich kann nur mal von zoll hannover berichten, 2009, hatte ich 2 messer die definitv als hieb und stichwaffe klassifiziert sind , da gab es auch keine schwierigkeiten
    waren zum einen Randall Modell 2 Dolch mit 7" klinge und der "härtefall" Mercworx Proeliator, riesen fighter mit 23,5cm sehr breiter beidseitig geschliffener klinge...musste auch beide meine frau abholen weil ich keine zeit hatte



    Also ich denke grade wenn die beamten vor ort sich irgenwie unsicher sind, aber man als abholer die gesetzeslage schildern kann, am besten auchnoch mit §, dann sollte das recht fix geklärt sein....ausser man hat wirklich pech.....

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Scheiden.

  • Jetzt muss ich noch einmal dumm fragen :S :


    Wenn man sich z. B. etwas aus den USA bestellt, dann müssten die uns doch den Artikel ohne die amerikanische Umsatzsteuer schicken, oder? Zumindest glaube ich das zu wissen, habe recht lange mit BWL zu tun gehabt.

    schön wärs....sowas is evtl als gewerblicher importeur so
    Auch wenn ich von BWL keine ahnung habe, hab schon sehr oft in den USA bestellt, und da wird afaik alles draufgeschlagen, du kaufst ja quasi dort etwas.....also der amerikanische staat bekommt auch seinen teil vom kauf ......und dann der deutsche nochmal ^^


    Aber, bei großen US knife herstellern wie spyderco, benchmade, cold steel, gerber .....wenn du bischen bei den us shops preise vergleichst, und grade größere online händler haben heftig niedrige rabattpreise + niedriger dollar.....sparst du trotz aller abgaben noch gut.
    Wartest nur ca 10 tage statt 1-2 auf dein paket....um 40-50 euro zu sparen aber mehr als ok find ich

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Scheiden.

  • Inferno: Wenn das US-Steuersystem so funktionieren würde wie das der europäischen Länder, hättest Du absolut recht. Bei uns sind Ausfuhrlieferungen umsatzsteuerfrei. Verkäufe an Gebietsfremde (bei entsprechendem Nachweis der Ausfuhr) werden in D nicht umsatzbesteuert.
    Daher beantragen z.B. viele Drittlands-Touristen für hier erworbene Waren bei der Ausreise einen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke und lassen sich die Mehrwertsteuer dann vom Händler erstatten, der sie ja nicht ans Finanzamt abführen muß, wenn ihm der Nachweis vorliegt.
    Leider funktioniert das US-Steuersystem anders, eine entsprechende Differenzierung wird dort nicht vorgenommen, daher bekommt man die dortige "VAT" blöderweise auch nicht zurück und wird gleich zweimal zur Kasse gebeten - und wirft erst Uncle Sam was in den Hut und füttert dann gleich anschließend auch noch mal den Bundesadler...


    RandallMade: Eben. Ich hab z.B. Leuten auch schon geraten, den entsprechenden FB des BKA auszudrucken und mitzunehmen, weil das die Lage schnell klären und Zeit sparen kann. Oder eben im Vorfeld die Sache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Hauptzollamts mal kurz anzusprechen, auf den FB hinzuweisen - darauf kann man sich dann bei der Abfertigung eben auch zeitsparend beziehen. SO war das gemeint.

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