Beiträge von PFC

    das mit jagdspitzen - soweit ich von jägern und schützen weiß - besitz erlaubt, schießen am eigenen gelände oder parcours (wobei ich keinen kenne der das zulässt wegen dem schaden an den viechern) auch ok.
    mir ging es um dass damit rumlaufen auf fremden gelände bzw wald etc...
    ich weiß es von jägern in salzburg (jagdzentrum stegenwald), da gibts auch einige bogenschützen die mit der regelung nicht happy sind was unser jagdrecht so vorsieht.
    wenn jemand meint mit bogen oder armbrust (zugegebenerweise weiß ich auch nicht wie die armbrust geregelt ist hier, wurde aber schon ober mir beantwortet) mit jagdspitzen auf den pfeilen oder zumindest dabei hat (schraubspitzen) kann ziemlich ärger mit dem gesetz wegen wilderei bekommen. zumindest theoretisch reicht schon das *bei sich haben*, auch ohne dass man etwas erlegt hätte oder im begriff war es zu tun.
    da es in letzter zeit im raum OÖ & NÖ vermehrt zwischenfälle mit von bogenschützen angeschossenem wild gab, sind die waidmänner entsprechend auf der hut wenn sie jemanden mit sowas rumlaufen sehen.
    und da die bogenjagd bei uns generell auf alles verboten ist gibts da halt auch keinen diskussionsrahmen. stomping/roving finde ich selber bedenklich aus sicherheitsgründen, wenn schon auf einem parcours wanderer sorglos hinter zielen die auf einer böschung stehen picknicken.


    und meine eigene meinung - weder bogen noch armbrust gehören zur *standardequipment* um damit in aller öffentlichkeit rumzulaufen. dafür gibts parcours und plätze. es reicht wieder ein fall in den medien wo jemand damit scheiße baut und schon haben wir wieder ne diskussion und probleme deswegen.
    mag auch manches erlaubt sein, ich denke man muss nicht alles ausreizen.

    sorry, das mit den messern stimmt als vergleich nicht. jagdspitzen sind bei uns verboten weil du dann, egal wo und wann, wegen wilderei dran bist. egal ob jagderlaubnis oder nicht, ob legal oder illegal (die jagdspitze), es geht nur um den umstand das die jagdspitzen für die jagd verwendet werden und sonst nix, ergo tatbestand der wilderei. bzw der vorbereitung dazu. lg