Denke das dick unterlegte macht schon recht deutlich, dass es sich hierbei nicht um ein Brotzeitmesser handelt. Wie ein Beamter vor Ort entscheidet ist das eine, aber glaube da brauchts nicht noch mehr Indizien zum klassifizieren der Klinge.
Böker Trance 42, Pohlforce ALpha etc. und dergleichen sind nicth unkritisch, die sind zwar eindeutig entweder "Zweihänder" oder nicht feststellbar sind aber auch ncith eindeutig aus der Hieb- und Stosswaffen schiene rausfallen. Taktisch anmutende Messer sind einfach nicht die erste Wahl wenns um größtmögliche Rechtssicherheit geht.
Nun ja, der Beamte vor Ort sieht ja erstmal nur das Messer, die Produktbeschreibung ist ja nicht eingraviert
Aber brauchen wir nicht weiter drauf einzugehen, ich weiß schon was ihr meint und das Messer ist EDC-mäßig für mich eh uninteressant.
Hinsichtlich "taktischer" Messer und Bewertung durch Beamte magst du recht haben, ich sehe die Gefahr, dass ich mal kontrolliert werde und sich da eine ungünstige Situation ergibt generell als vernachlässigbar an.
EDIT:
Rechtlich maßgeblich ist die Bestimmung des Messers. Insofern kann ich die Ausführung "Belastbareres als die Produktbeschreibung des Herstellers" nicht nachvollziehen. Was denn sonst als Auskunft über die vom Hersteller vorgenommene Zweckwidmung??
Sorry, da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Ich wollte nur darauf hinaus, dass ja der Beamte vor Ort nur bewerten kann was er sieht und das ist wohl eher nicht die Produktbeschreibung, oder? Mit "belastbar" meinte ich also eher "sichtbar" am Messer o.ä. Ich möchte betonen, dass ich aus Interesse gefragt habe und nicht um die Sachkunde der Profis hier anzuzweifeln ![wink ;)](https://www.tacticalforum.de/images/smilies/emojione/1f609.png)