Ja richtig, da steht im Bezug auf VERKÄUFE. "
Bei Gegenständen, welche nur in bestimmten Ländern legal sind (z.B. OTF- und Butterfly-Messer in AT), ist ein eindeutiger Hinweis auf den Standort des Artikels anzugeben und ein Verkauf in ein Land, in welchem die Gesetzeslage, Besitz und/oder Verkauf des jeweiligen Artikels nicht zulässt, eindeutig auszuschließen.
Der Anbieter ist eigenverantwortlich für die rechtliche Beschreibung und muss sich selbst über die jeweiligen Gesetze informieren."
Eine SUCHANFRAGE ist in dieser Forenregel gar nicht angeführt.
Im Umkehrschluß steht da aber ( wenn man diese Bestimmung auf Suchanfragen anwenden möchte), wenn der Suchende sein Land angibt in dem er wohnt und der Besitz des gesuchten Artikels dort legal ist, auch die Suchanfrage in Ordnung ist.
Mir ist bewußt, dass die Forenverantwortlichen zur Zeit keine Rechtssicherheit im Bezug auf den Umgang mit Springmessern haben. Aber ich habe irgendwo was von straffreiheit bis Oktober 2025 gelesen, wenn der Besitzer den Gegenstand an einen Berechtigten übergibt.