Beiträge von RealShadow

    Kleines 1 MAL 1 der mehr oder weniger sinnlosen (aber extrem entspannenden Tätigkeiten).


    1) Nicht entdecken lassen, während man(n) Andere beobachtet (kein STALKING)
    2) Pirschen, Tarnen, Täuschen und Verpissen.
    3) Fotosafari .. eine EOS 400 D mit 300 Tele .. und du bist fertig zur Wildschwein, Bock und Hasenjagd.
    4)) Tagesziel: Ich will eine Vietnam - Springtrap, genau hier und genau jetzt (wenn sie funktioniert, dann das Abbauen nicht vergessen!!!)
    5) Ganz klassisch ... LAGERBAU ... Voraussetzungen: Verdeckt, getarnt, zumindest bedingt regenfest und winddicht.
    6) Nimm doch mal die Zwille mit (liegt LEIDER genug Dreck im Wald rum .. da kann man sich wunderbare Parcours zusammenstellen).
    7) Feuer .. JA SEHT HER, ICH HABE FEUER GEMACHT !!! (jede Träne kann es mit einem Feuerzeug, bau dir einen Feuerbogen, suche dir Zunder (Zunderpilz wirst nicht finden, aber trockenes Moos, Birkenrinde, trockene Gräser oder ein altes Vogelnest tun es auch), einen Hartholzbohrer und weiches Bohrholz.
    8) ich will von Punkt A nach Punkt B und zwar GENAU auf der direkten Linie (durch das Fenster, über den Balkon, durch den Vorgarten .....)
    9) Fachbuch mitnehmen und Bäume, Vögel und Getiers zuordnen.
    10) Wie im Leben, ES IMMER NUR ALLEINE MACHEN IST AUF DAUER LANGWEILIG,


    Noch als kleine Anregung .. 1 Madenschleuder aus dem Angelladen für 3 Euro und eine Handvoll Paintballs in Kombination mit einer ordentlichen Sonnebrille .. und man kann die schönsten Actiongames mit einigen Gleichgesinnten betreiben (Gotcha für Arme ...)


    /wave

    Ne .. passiert nicht mehr, aber das Messer ist mit Sicherheit weg, denn ein Einsatz des Messers zur Verteidigung oder zum Angrif wurden explizit von den berechtigten Interessen ausgenommen.


    Das heißt, selbst ein Dachdecker oder ein Rettungssanitäter (der ja eigentlich ein Bedürftnis vorweisen kann ein Einhandmesser zu Führen) der angibt, er habe dieses Einhandmesser zu Verteidigungszwecken bei sich, der bekommt es völlig berechtigt abgenommen.


    Er hat durch eigene Aussage dokumentiert, dass er das Messer zu einem Zweck bei sich trägt, dem der Gesetzgeber ausdrücklich einen anerkannten Zweck abgesprochen hat.


    Bestraft wird immer nur der DUMME !!!

    Als "Richtwert" für alle Messerträger die nicht so "sattelfest" im Waffenrecht sind ...


    Sobald ein Hersteller ausdrücklich mit "legal in Deutschalnd", "gesetzeskonform", "waffenrechtsfrei", etc. wirbt und man dies im Falle einer tatsächlichen Kontrolle belegen kann, dann hat der kontrollierende Beamte wirkliche Begründungsprobleme das Messer als gesetzeswidriges "Einhandmesser" zu deklarieren und mitzunehmen.


    Ihr dürft aber nicht außer Acht lassen, dass es LEIDER etwa 23 weitere mögliche Ausnahmen gibt einem einen Gegenstand abzunehmen ...


    Ihr befindet euch in einer Generelle Verbotszone (ala Hamburger Kiez),
    ihr befindet euch gewollt oder zufällig im unmittelbaren Umfeld einer öffentlichen Versammlung oder Veranstalltung (Demo, Parteitag, Fußballspiel, etc.),
    ihr befindet euch an einem "gefährlichen Ort oder einem gefährdeten Ort" und irgend eine Art von konkreter Gefahr kann konstruiert werden (Bahnhof, Konsulat, Anschlagsort, etc.),
    ihr befindet euch in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand, bzw. es steht zu erwarten, dass ihr diesen Zustand in absehbarer Zeit erreichen könntet (alkoholisiert, unter Drogen, ohnmächtig, Unfallopfer, Medikamenteneinfluß, etc.),
    ihr befindet euch, bzw. ihr stellt eine Gefahr dar und die vorübergehende Wegnahme des Gegenstandes ist geeignet diese Gefahr zu veringern oder zu beseitigen (nachbarschaftliche Streitigkeiten, häusliche Gewalt, Schlägerei),
    ihr befindet euch innerhalt eines Bereiches, an dem das Hausrecht das Tragen von besonderen Gegenständen (Messern, Waffen, Springerstiefeln) ausdrücklich verbietet ...


    Um nur einige der Möglichkeiten zu nennen, die mir spontan einfallen (wenn ich drüber Grübeln würde, könnte ich wohl noch ein paar mehr aus dem Ärmel schütteln).
    Wenn sich der Beamte auskennt und euch nicht leiden mag aus irgend einem Grund, so ist es nicht wirklich schwer zumindest eine vorübergehende Sicherstellung / Beschlagnahme im Nachhinein wasserdicht begründen zu können.
    Die EINZIGE Art sich hiergegen zu wappnen besteht aus eigener RECHTSSICHERHEIT (leicht gesagt .. jaja, ich weiß) und entweder ein wasserdichtes Bedürftnis zum Tragen oder ein möglichst neutrales (gesetzeskonformes) Messer zu besitzen.


    NIEMALS GEGENÜBER DEM KONTROLLIERENDEN BEAMTEN ANGEBEN, MAN HÄTTE DAS MESSER ZU VERTEIDIGUNGS / SELBSTSCHUTZZWECKEN !!!


    Wer absolut und partout nicht auf ein Einhandmesser verzichten mag, der sollte etwas für die Allgemeinheit tun und sich zu den Sanitätern (Malteser, Johanniter, u.a.) dem THW oder der freiwilligen Feuerwehr melden und SCHWUPS ist er alle Begründungsprobleme los, da diese Gruppen durch Rechtsprechung mittlwerweile vom Trageverbot weitestgehend befreit wurden (wie bereits von mir erwähnt, aufgrund der besonderen Garantenstellung .. zum HELFEN besonders verpflichtet).


    Abgesehen von dieser Möglichkeit, seid ihr natürlich ALLE selbst schuld, nicht den richtigen Beruf ergriffen zu haben .. Feuerwehrmann, Polizeibeamter, Rettungssanitäter, Dachdecker, Fasadenreiniger, Kanalreiniger, Elektriker, Arzt, Förster, Waldarbeiter, Testfahrer, Pilot, Stewardess und noch einige mehr, all diese haben keine oder nur wenig Begründungsnot.


    Und als letztes ... Personen die BERECHTIGT eine Schußwaffe führen dürfen, die dürfen auch ein Einhandmesser oder ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge ÜBER 12 cm führen (alles Andere währe auch ziemlich merkwürdig .. )


    Amen ..

    Allerdings ist es nicht völlig unumstritten, ob ein Einhandmesser auch zwangsläufig ein Einziehungsgegenstand ist (nur weil du im Falle der aktuellen Owi kein Bedürftnis hattest es zu führen, heisst das ja nicht zwangsläufig dass du niemals eines haben könntest).
    Anders wäre der Fall gelagert, wenn du einen verbotenen Gegenstand führen würdest (Butterfly, Nunchaku, Wurfsterne, Frontspringer) der wäre IMMER neben Beweismittel auch Einziehungsgegenstand.


    Nur um die Verwirrung komplett zu machen.


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    Der Polizeibeamte vor Ort entscheidet nichts, er sichert das Beweismittel .. eine Entscheidung trifft die Verwaltungsbehörde oder ein Gericht.


    Wird nun von Seiten der Verwaltungsbehörde / des Gerichts festgestellt, dass du das Messer berechtigt geführt hast, bekommst du es zurück.

    Es wurde hier im Forum ja schon hinreichend klargestellt, dass es keine 100%tigen Aussagen geben kann, da die Neuregelung für einhändig zu öffnende Messer Wischiwaschi und alles andere als abschließend und klar ist.


    Dazu kommt die mangelnde Kenntnis von vielen (leider) uninteressierten Beamten.


    Grundsätzlich sagen läßt sich .. ein einhändig zu öffnendes Messer wird primär dadurch zu einem einhändig zu öffnenden Messer, dass eine Vorrichtung angebracht ist, die dieses ermöglicht.
    Also eine bauart bedingte Funktion oder Öffnungshilfe, die durch den Verwendungsgedanken des Herstellers zum einhändigen Öffnen bestimmt ist.
    Dies können sein: Daumenpin, Loch in der Klinge, Schieber, Springfeder, überstehender "Flipper", Verlängerung der Klinge an der Wurzel, etc.


    Entfernst du jetzt bei einem solchen Messer die zum einhändigen Öffnen vorgesehene Öffnungshilfe oder machst diese unbrauchbar (Entfernen des Pins, Verschließen des Lochs, Ausbau einer Feder, etc.) dann hast du (zumindest in meinen Augen) hinreichend dokumentiert, dass du das Messer in einen gesetzeskonformen Zustand versetzen wolltest.


    Dies kann aber von einem anderen "Kollegen" schon wieder vollkommen anders beurteilt werden (wenn sich die Klinge z.B. immer noch mit Kraft und Schwung aus dem Handgelenk aufschleudern lässt).


    Ich selbst besitze ein etwa 20 Jahre altes Buck 110 .. selbst bei diesem Messer (welches NIEMALS zum einhändigen Öffnen bestimmt war) lässt sich die Klinge aufschleudern.


    Im Zweifelsfall ist das Messer erst einmal weg.
    Faktisch auf der "sicheren Seite" befinden sich nach aktueller Rechtsprechung nur besondere Berufsgruppen (Dachdecker auf dem Weg zur, während und auf dem Weg von der Arbeit, THW - Kräfte, Feuerwehr, Polizei, Ärzte und Sanitäter, mit Einschränkungen auch Soldaten).
    Für Berufsgruppen mit einer besonderen Garantenstellung (also Menschen, die eine besondere berufsbedingte Verpflichtung haben zu HELFEN und zu RETTEN) gilt eine Beschränkung überhaupt nicht. Diese dürfen IMMER ein Messer (auch einhändig zu öffnen) führen, da sie nie absehen können wann und unter welchen Umständen sie zum RETTEN oder HELFEN einschreiten müssen.


    Es ist wie überall ... wer keine Aufmerksamkeit auf sich zieht, wer sich nicht in den durch häufige Kontrollen frequentierten Kreisen bewegt (Rauschgiftszene, Hooligans, radikale Erscheinung -links wie rechts-, u.a.), dessen Wahrscheinlichkeit in eine "plötzliche" Personenkontrolle zu geraten ist sehr gering.


    Und selbst wenn tatsächlich einmal das Messer "kassiert" werden sollte (dies wäre ärgerlich ... gar keine Frage), ist dies kein Drama, da es im schlimmsten Fall und bei einer Anzeige KEINE Straftat, sondern "lediglich" eine Ordnungswidrigkeit darstellt (das kostet dann Euros und es ist vorbei).


    Sinn und Zweck dieser aus Aktionismus geborenen Gesetzesnorm wurde ausreichend thematisiert (und führt hier regelmäßig zum Schließen des Topics) und wir müssen jetzt versuchen das BESTE aus dem Ganzen zu machen.


    Gruß

    Ok .. die sieht mir jetzt aber absolut zu "spacy" aus. Und zumindest auf den Bildern sehen die Bedienelemente am Kopf ziemlich fummelig aus.


    Aber ich bin auch TK 30 geprägt (so ziemlich das Beste von Fenix für meine Zwecke).


    Ein wirklicher Outdoortest wäre super (sofern sich jemand berufen fühlt), ich wäre neugierig.

    Ich persönlich habe mich ein wenig in das Böker plus Sodbuster verliebt .. ich mag diesen "klassischen" Look.
    In der Preiskategorie ein Messer und es findet STÄNDIG seinen Weg in meine Hosentasche und verdrängt dann dort die Customs.


    Ich habe es schon wirklich hart im Wurst- und Schneidebretteinsatz strapaziert und ich kann es nur absolut empfehlen.


    Ein schönes Messer für um die 30.- Euro ... als einzige Alternative fällt mir in diesem Preisbereich nur das Cold Steel Pocketbushman (mit entferntem Daumenpin) ein, das aber schon wieder eine ganz andere Nummer in punkto Gewicht hat.


    Für den Altag ist das Sodbuster (gibts auch wieder von Schlieper) die sozialverträglichere Wahl.



    8)

    Oakley SI .. wenn du die einmal angehabt hast, willst du NIE WIEDER andere .. zumindest ging es mir so.
    Ganz ok sind auch die Bonowi Quantum ..

    Die Schlüsselfrage ist, spielen Packmaß und Gewicht für dich eine Rolle oder nicht.
    Soll es auf ein Bike oder quer unter den Rucksack, oder liegt es im Kofferraum eines Kombis und wird nur auf dem Zeltplatz ausgepackt.


    Diese Frage ist entscheidender als ein preislicher Rahmen.


    Wenn Packmaß und Gewicht zu berücksichtigen sind, dann empfehle ich im Preisrahmen um die 200 Euro das
    GoLite Shangri-La 3 (Globetrotter)
    Lediglich 1500 mm Wassersäule, aber ein tolles Zelt für 2 Personen.

    Es ist ja nicht so, dass ein Mora alle Nase lang kaputt geht. Es ist viel mehr, dass wenn es im Falle einer absolut üblen Behandlung ein Mal kaputt geht, nimmt man(n) halt das Nächste ohne nennenswerten finaziellen Verlußt.


    Ich habe diverse teure Messer, handmades, customs, namhafte Hersteller ... aber was findet regelmäßig den Weg in meine Tasche .. nicht die Striders, nicht das ZT, oder eines der anderen Spielzeuge ... beim Angeln oder beim "campen" mit meinem Sohn ist regelmäßig mein Opinel No. 9 und ein Mora Arbeitsmesser dabei.


    Ich wiege 82 kg .. und als Steighilfe hat es bisher noch jedes Mal gehalten (drauf herumspringen würde ich allerdings nicht).


    Ok .. sollte ich genau wissen, JETZT geht es auf die Insel und DAS Messer welches du mit nimmst MUSS für die nächsten 10 Jahre halten ... naja, in diesem Fall würde ich wohl ein Zero Tolerance 121, oder ein Raidops Soldier mitnehmen ... aber für den viel wahrscheinlicheren Fall, dass es im besten Fall lediglich ein Wochenendtripp im Wald wird .. dann ist das Mora meine Wahl :)


    Gruß

    Mora Messer -- zum Preis eines einzigen der oben genannten Messer bekommt man 5 - 10 Mora Messer.
    Zum wirklichen Bushcraften (ich finde das Wort furchtbar) sind Mora - Messer meine erste Wahl, weil ist die Klinge richtig schartig, kommt sie in den Müll.


    Ohne Bedauern Grassoden ausstechen (für die Feuerstelle), Holz mit Messer und Schlägel spalten (um an trockene Späne zu kommen), Messer auch mal als Steighilfe gebrauchen, etc, etc.


    Im Gegensatz zu manchen angeschliffenen Brechstangen mit 7 mm Klingenstärke, "schneiden" Mora - Messer auch noch wirklich und spalten nicht nur.


    Moras sind keine Showmesser mit viel Außenwirkung, sondern folgen der guten alten Tugend "MEHR SEIN ALS SCHEIN".


    Lediglich die serienmäßigen Scheiden finde ich furchtbar (obwohl sie ihren Zweck erfüllen, sie halten das Messer sicher).
    Aus diesem Grund empfehle ich dringen sich einmalig eine Kydexscheide zu fertigen oder fertigen zu lassen.


    Ich empfehle das Mora - Arbeitsmesser ... ich habe immer so zwei bis drei im Haus verteilt rumliegen.
    Glaube ich habe 7,99 Euro pro Stück bezahlt.


    Bei diesem Preis gilt, BENUTZEN OHNE BEDAUERN !!!


    Amen ...