Als "Richtwert" für alle Messerträger die nicht so "sattelfest" im Waffenrecht sind ...
Sobald ein Hersteller ausdrücklich mit "legal in Deutschalnd", "gesetzeskonform", "waffenrechtsfrei", etc. wirbt und man dies im Falle einer tatsächlichen Kontrolle belegen kann, dann hat der kontrollierende Beamte wirkliche Begründungsprobleme das Messer als gesetzeswidriges "Einhandmesser" zu deklarieren und mitzunehmen.
Ihr dürft aber nicht außer Acht lassen, dass es LEIDER etwa 23 weitere mögliche Ausnahmen gibt einem einen Gegenstand abzunehmen ...
Ihr befindet euch in einer Generelle Verbotszone (ala Hamburger Kiez),
ihr befindet euch gewollt oder zufällig im unmittelbaren Umfeld einer öffentlichen Versammlung oder Veranstalltung (Demo, Parteitag, Fußballspiel, etc.),
ihr befindet euch an einem "gefährlichen Ort oder einem gefährdeten Ort" und irgend eine Art von konkreter Gefahr kann konstruiert werden (Bahnhof, Konsulat, Anschlagsort, etc.),
ihr befindet euch in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand, bzw. es steht zu erwarten, dass ihr diesen Zustand in absehbarer Zeit erreichen könntet (alkoholisiert, unter Drogen, ohnmächtig, Unfallopfer, Medikamenteneinfluß, etc.),
ihr befindet euch, bzw. ihr stellt eine Gefahr dar und die vorübergehende Wegnahme des Gegenstandes ist geeignet diese Gefahr zu veringern oder zu beseitigen (nachbarschaftliche Streitigkeiten, häusliche Gewalt, Schlägerei),
ihr befindet euch innerhalt eines Bereiches, an dem das Hausrecht das Tragen von besonderen Gegenständen (Messern, Waffen, Springerstiefeln) ausdrücklich verbietet ...
Um nur einige der Möglichkeiten zu nennen, die mir spontan einfallen (wenn ich drüber Grübeln würde, könnte ich wohl noch ein paar mehr aus dem Ärmel schütteln).
Wenn sich der Beamte auskennt und euch nicht leiden mag aus irgend einem Grund, so ist es nicht wirklich schwer zumindest eine vorübergehende Sicherstellung / Beschlagnahme im Nachhinein wasserdicht begründen zu können.
Die EINZIGE Art sich hiergegen zu wappnen besteht aus eigener RECHTSSICHERHEIT (leicht gesagt .. jaja, ich weiß) und entweder ein wasserdichtes Bedürftnis zum Tragen oder ein möglichst neutrales (gesetzeskonformes) Messer zu besitzen.
NIEMALS GEGENÜBER DEM KONTROLLIERENDEN BEAMTEN ANGEBEN, MAN HÄTTE DAS MESSER ZU VERTEIDIGUNGS / SELBSTSCHUTZZWECKEN !!!
Wer absolut und partout nicht auf ein Einhandmesser verzichten mag, der sollte etwas für die Allgemeinheit tun und sich zu den Sanitätern (Malteser, Johanniter, u.a.) dem THW oder der freiwilligen Feuerwehr melden und SCHWUPS ist er alle Begründungsprobleme los, da diese Gruppen durch Rechtsprechung mittlwerweile vom Trageverbot weitestgehend befreit wurden (wie bereits von mir erwähnt, aufgrund der besonderen Garantenstellung .. zum HELFEN besonders verpflichtet).
Abgesehen von dieser Möglichkeit, seid ihr natürlich ALLE selbst schuld, nicht den richtigen Beruf ergriffen zu haben .. Feuerwehrmann, Polizeibeamter, Rettungssanitäter, Dachdecker, Fasadenreiniger, Kanalreiniger, Elektriker, Arzt, Förster, Waldarbeiter, Testfahrer, Pilot, Stewardess und noch einige mehr, all diese haben keine oder nur wenig Begründungsnot.
Und als letztes ... Personen die BERECHTIGT eine Schußwaffe führen dürfen, die dürfen auch ein Einhandmesser oder ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge ÜBER 12 cm führen (alles Andere währe auch ziemlich merkwürdig .. )
Amen ..