Zum Glück ist es bei uns noch nicht so weit.... man darf sammeln, was man will, einzige automatische Messer (ausser die winzig kleinen....) und Butterfly-Messer darf man nicht frei erwerben, - dafür braucht es eine Spezialbewilligung (fast wie für eine Atombombe :bibber: )... wobei man Strafregisterauszug vorlegen muss, und zusätzliche Gebühren zahlen muss...... Inzwischen darf man einhändig bedienbare Messer zwar besitzen und erwerben, aber nicht tragen, - allerdings mitführen (kompliziert muss es sein..... ). D.h. wenn ich in den Wald gehe, um dort Würstchen zu braten und meinen Stock dazu anspitzen muss, DANN darf ich ein Messer mitführen, - wenn immer möglich gut verpackt im Rucksack oder eventuell geht es auch noch, gaaaaanz tief in der Hosentasche, - wobei der Clip unter KEINEN Umständen benutzt werden darf, um das Messer an der Hosentasche griffbereit zu befestigen. Zweihändig zu öffnende Messer, wie SAKs darf man selbstverständlich immer noch ganz normal mitführen (die haben ja auch keinen Hosenclip)... Verboten im Erwerb (ausser wieder mit Spezialbewilligung) sind symmetrisch geschliffene Dolche, mit Betonung auf "geschliffen" . Selbstverständlich sind nicht symmetrisch geschliffene feststehende Messer, im Gegensatz zu den symmetrisch Geschliffenen, völlig ungefährlich :wacko: - so glauben es glücklicherweise die ach so intelligenten Politiker, die die Gesetzte machen. Dass auch ein gewöhnliches Brotmesser, das es überall in allen Haushaltungen gibt, wenn man will auch ein ganz gefährliches Ding werden kann, - hat noch keiner gemerkt. Im Moment sind einhändig bedienbare Messer noch "Waffen", - aber es besteht die grosse Hoffnung, dass im neuen Waffengesetz, nicht mehr als Waffen aufgeführt werden, - wobei auch hier fleissige Leutchen schon daran herum basteln, dass Messer Waffen bleiben sollen.... wenns so weiter geht, braucht in den nächsten 10 Jahren (oder früher???) die biedere Hausfrau, wenn sie ein Rüstmesserchen für die Kartoffeln kaufen will, eine Sonderbewilligung und einen Waffenschein.... zusätzlich mit der Auflage, das gefährliche Ding unbedingt auch sicher aufzubewahren (mindestens in einem 500 kg schweren Tresor :lmfao: