Ich würde auch nicht unbedingt sagen, dass der Stock verboten ist. Im WaffG heißt es:
ZitatHieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
Es muss sich also um eine Waffe handeln und nicht nur um ein Messer, dass einen anderen Gegenstand vortäuscht. Die Beschreibung des United Cutlery Cathedral Peak läßt aber - insbesondere wegen der Säge - eine Werkzeugeigenschaft erkennen.
Diese Begründung habe ich auch schonmal ähnlich im Messer-Magazin gelesen: Ein Leser hatte ein Lippenstift-Messer gebaut und zur Wahl eingeschickt. Daraufhin hat ein Polizist in einem Leserbrief geschrieben, dass er dieses schnellstens vernichten solle, weil es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt. Die Redaktion hat geantwortet, dass man bei dem Lippenstift-Messer nicht von einer Waffeneigenschaft ausgehen könne und deshalb eben kein verbotener Gegenstand vorliegt.
Edit: zu langsam