Beiträge von PzGrenOffz

    ...... riiiichtig, die M20 "meldet" sich, bevor sie aufgibt, blinkt vorher.


    Gut zu wissen. Und wie sieht´s bei den anderen Lampen aus? Kann mir dazu auch jemand was sagen? Oder gibt´s für die Warnfunktion einen Fachausdruck, nach dem ich die Herstellerangaben durchsuchen kann?


    Zu den Bedienknöpfen muß ich auch nochmal nachhaken:


    Wenn ich das richtig sehe, haben alle Lampen (in diesem Thread) den Ein-/Ausschalter am Griffende, so dass dieser nur mit dem Daumen im "Reverse-Griff" zu bedienen ist bzw. mit der zweiten Hand, wenn ich die Lampe im "normalem Griff" (Lampenkopf beim Daumen) halte. Hat das nur technische Gründe oder gibt es einen anderen Vorteil, der sich mir gerade nicht erschließt? Ist der "Reverse-Griff" praktischer als die altmodische "normale" Haltung? :hmmm:


    Wenn ich die Lampen also im "Reverse-Griff" halte, kann ich bei der M20S auch mit dem Zeigefinger den Modi-Knopf bedienen, während ich bei der Fenix dafür wieder umgreifen müsste (es sei denn, die Bedienung soll mit dem kleinen Finger erfolgen)? Das stelle ich mir irgendwie unpraktisch vor...

    Ich finde ja, diese beiden Punkte beißen sich... So´n Krönchen frisst schnell mal ein Taschenfutter. ;)


    Ansonsten kann ich die M20S nur empfehlen, die 2010er Version mit R5 und zusätzlich den SMO-Reflektor - top! Nutze ich so im Dienst.


    Danke für den Hinweis mit dem Taschenfutter! Daran hab ich nicht gedacht. Aber wenn man die Krone abnehmen kann, läßt sich das Problem ja lösen....
    Ist der SMO-Reflector für eine größere Reichweite???


    Die Fenix gefällt mir auch gut (habe ich aber nicht), weil sie den Modiwahlknopf vorne hat. Die Position hinten bei der Olight nervt mich ich bisserl.


    Auch darauf habe ich bisher gar nicht geachtet. :hmmm: Kann man die Fenix also bedienen, wenn man sie "normal" (also Lampenkopf beim Daumen) in der Hand hält und die Olight nur, wenn sich der Lampenkopf "unten" (am kleinen Finger) befindet? ?(

    So, wie bereits im Thread „Wofür bzw. wie oft benutzt ihr eure Taschenlampe?“ angekündigt, möchte ich euch um eine Kaufberatung bitten:


    Ich habe mich durch die vielen Flashlight-Treads gelesen, um erstmal zu erfahren, was moderne Taschenlampen alles können und welche Eigenschaften mir davon wichtig sind.


    Da mir die Taschenlampe in erster Linie als Spielzeug dienen soll (wie bereits geschrieben, habe ich bisher in meinem Alltag keine Taschenlampe vermisst) soll sie möglichst „beeindruckend“ sein, also


    - viele Leuchtmodi
    - Strobo
    - maximale Helligkeit und Leucht-Reichweite
    - „taktisches“ Aussehen (möglichst mit Schlagring)
    - Größe: Jackentaschen-Tauglich (also keine Mini-Schlüsselbund-Lampe und keinen Schlagstock-Ersatz)
    - Preis: 50-100 Euro


    Eher unwichtig ist mir eine lange Leuchtdauer oder besonders komfortables / schnelles Wechseln der Leuchtmodi.


    Ursprünglich wollte ich unbedingt eine Lampe mit AA oder AAA-Betrieb haben, da ich davon schon genug Akkus und ein Ladegerät zu Hause habe. Leider musste ich aber feststellen, dass diese Lampen nicht die Helligkeit der CR123A-Lampen erreichen, weshalb dieses Kriterium vernachlässigt werden kann – wenn ihr aber eine sehr helle (>250 Lumen) Taschenlampe mit AA-Batterien empfehlen könnt, schaue ich sie mir gerne an. Bisher kenne ich nur die JETBeam Jet-I Pro V3.0.


    Aufgrund eurer Berichte sind diese drei Lampen meine aktuellen Favoriten:


    - Olight M20S http://www.selected-lights.de/…5-einhandschaltung/a-722/
    - Fenix TK15 https://www.flashlightshop.de/…info.php?products_id=8162
    - Sunwayman M20C XP-G R5 http://www.selected-lights.de/taschenlampen-nach-marken/sunwaywman/sunwayman-m20c-led-lampe-mit-drehring-und-strobe/a-820/


    Welche würdet ihr mir empfehlen?
    Was sind die wesentlichen Unterschiede?
    Gibt es weitere Lampen, die meine „Kriterien“ noch besser erfüllen?

    Also ich bewahre meine Folder auch offen auf und wüßte nicht, warum das schädlich sein soll...


    Welche Kräfte wirken denn da deiner Meinung nach?


    Bei einer Liner-Lock-Verriegelung ist es doch z. B. so, dass die Feder im geöffneten Zustand entspannt ist und im geschlossenen Zustand von der Klinge nach außen gedrückt (also gespannt) wird. Gleiches gilt für die Feder bei Springmessern / Assisted Openern.


    Und auch bei der Back-Lock-Verriegelung ist das Messer mMn im offenen Zustand nicht mehr gespannt, als im geschlossenen.

    So..... mein Eskabar ist endlich da und wurde von mir schon einen ganzen Tag in der Hosentasche spazieren getragen und für kleinere Schneidaufgaben (Kaffee-Packung öffnen, sinnloses Papier zerkleinern, ein bißchen schnitzen) genutzt.


    Zu meiner Kaufentscheidung:
    Ich hatte schon länger mit dem Gedanken gespielt, mir das Izula zuzulegen, da es im Messer-Magazin und in Foren getestet und als sehr gut befunden wurde. Leider gefällt mir die Klingenform und -größe vom Izula nicht so gut. Das Ka-Bar Becker Necker ist mir zwar schonmal in einem Katalog aufgefallen, aber da mir der Griff nicht gefiel, habe ich es mir nicht näher angeschaut. Mit dem Eskabar gibt es nun die für mich perfekte Mischung: Der viel gelobte Griff vom Izula mit der etwas größeren (und in meinen Augen schöneren) Klinge des Ka-Bar.


    Zum Messer an sich:
    Nach dem ersten Befingern hat sich der positive Eindruck bestätigt: Das Eskabar liegt sehr gut in der Hand und das Verhältnis von Klingen- zu Grifflänge gefällt mir gut. Das Messer ist so leicht, dass man es in der Hosentasche gar nicht spürt - also perfekt, um es jeden Tag "mitzuschleppen" :thumbup: Die kleinen Schneidaufgaben hat es gut bewältigt, wobei die Klinge noch etwas mehr Schärfe vertragen könnte. Für längere Schnitzarbeiten ist mir persönlich der Griff etwas zu unkomfortabel, hier werde ich vermutlich mit einer Griffumwicklung (Edit: schwarzes Paracord ist im Lieferumfang) nachhelfen.


    Zur Scheide:
    Die ist leider nicht der Hit :thumbdown: Aus irgendeinem hartem Kunststoff gefertigt, muss man schon etwas Kraft aufwenden, um das Messer in die Scheide zu stecken. Es wird zwar dann auch entsprechend fest gehalten (für die Verwendung als Neck-Knife sicher gut), allerdings klappert das Messer in der Scheide ganz schön. Ich weiß zwar nicht, ob die Scheide des Izula besser ist, aber die des Eskabar gefällt mir überhaupt nicht. Da werd ich mir wohl noch eine Kydex-Scheide besorgen müssen.


    bansai: Falls du noch irgendwelche Fragen zu dem Messer hast, lass es mich wissen.

    @ SW4U: Die drei Argumente sind natürlich unschlagbar ;)


    Aber ihr alle habt mich überzeugt: Ich brauche eine vernünftige Taschenlampe! Ich weiß zwar noch nicht genau wofür, da dieses Bedürfnis primär auf Neugier und Spieltrieb zurückzuführen ist, aber wenn ich sie erstmal habe, fallen mir bestimmt auch ein paar sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten ein.


    Ich werd mich mal durch die diversen Threads lesen und mir meine ersten Gedanken darüber machen, welche Lampen in die engere Auswahl kommen und euch dann irgendwann nochmal in einem separaten Thread um Kaufberatung bitten.

    Aber ohne scheiss jetzt, wenigstens eine Taschenlampe gehört doch in jeden Haushalt :rolleyes:


    In irgendeiner Kiste mit meinem ganzen BW-Zeugs hab ich bestimmt noch eine. Ist so ein MagLite-Verschnitt mit integriertem Rotlicht-Filter (total praktisch, um Karten zu lesen ohne seine Position durch zu viel Licht zu verraten), aber selbst ohne den Filter macht die kaum mehr Licht, als eine Kerze...


    Deshalb bin ich auch so fasziniert von den hier vorgestellten Lampen: sooo schön hell und verschiedene Leuchtmodi :love: - nur an einem vernünftigen (also alles außer "Spieltrieb") Kaufgrund fehlt es mir noch.

    Vielen Dank für die vielen Antworten und Anwendungsbeispiele! Mir ist jetzt klar, dass es auch im zivilen Alltagsleben zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten für eine Taschenlampe gibt.


    Leider passen die wenigsten eurer durchaus guten Beispiele auch für mein langweiliges Leben:
    - ich habe keinen Hund, mit den ich im Dunkeln abseits der befestigten / beleuchten Wege Gassi gehen muss
    - ich habe keine Tiere, die zu denen ich im Dunkeln muss, um sie zu füttern bzw. nach dem rechten zu sehen
    - ich bastel nicht an Autos oder Motorrädern
    - ich fahre im Dunkeln kein Fahrrad (und muss auch im Dunkeln kein Fahrradschloss aufschließen)
    - im Dunkeln heimkommen bedeutet bei mir: in der beleuchteten Tiefgarage im Bürogebäude ins Auto steigen, in der beleuchteten Tiefgarage zu Hause aussteigen und durch das beleuchtete Treppenhaus die beleuchtete Wohnung betreten...


    Bleiben die Argumente:
    - am PC / unterm PC-Tisch basteln
    - Stromausfall im ganzen Haus


    Selbst in diesen Situationen kam ich zwar bisher ohne Taschenlampe aus, aber das kann man ja ändern:

    Also mir is auch erst aufgefallen wofür ich alles ne praktische kompakte LED Lampe brauche nachdem ich eine hatte ^^


    Könnt ich auf keinen Fall mehr drauf verzichten....


    Meine Frau könnte ich vermutlich am ehesten hiermit

    Letzten Montag bei einer Wanderung von der Dunkelheit eingeholt worden, dann fix die Surefire raus und den Rückweg ordentlich beleuchtet.

    von der unbedingten Notwendigkeit einer Taschenlampe überzeugen - auch wenn wir eher morgens zu ner Wanderung aufbrechen und Nachmittags wieder zu Hause sind.


    Vielleicht sollte ich mal mit ner billigen Notfall-Lampe für Stromausfälle und überraschend einbrechende Dunkelheit anfangen und ausprobieren, wie oft ich sie auch in anderen Situationen mehr oder weniger sinnvoll benutzen kann...


    Oder kommt bei einer unscheinbaren Billiglampe dieser Einsatzzweck


    - und natürlich als Spielzeug :whistling:

    zu kurz? :D

    Ich muss mich leider outen: Ich bin (noch) kein Flashlight-Fetischist!


    Nachdem ich dieses Forum hauptsächlich wegen meinem Interesse für Messer entdeckt habe, bin ich auch schon über ein paar schöne Flashlight-Threads gestolpert. Da sind sicher ein paar schöne Modelle dabei und auch die technischen Leistungen klingen beeindruckend. Was mich bisher noch von einem Kauf abhält, ist die Frage: Wofür brauche ich überhaupt eine Taschenlampe???


    Diese Frage löst bei den meisten hier vermutlich völliges Unverständnis aus, so wie bei mir die Frage: "Wozu brauchst du eigentlich ein Messer?"!
    Aber selbst nach langem Überlegen fällt mir - außer Outdoor / Camping - keine Situation ein, in der ich bisher eine Taschenlampe vermisst hätte. Als Soldat war das noch etwas anderes, da habe ich oft eine Taschenlampe benutzt. Aber jetzt, als Bürohengst?


    Natürlich schleppen Männer gerne irgendwelche Spielzeuge (vor allem alles, was in diesem Forum thematisiert wird) mit sich rum. Ist ja auch ein schönes Hobby. Und an einem schönen Messer in der Hosentasche kann ich mich auch erfreuen, wenn es nicht zum Einsatz kommt. Aber ein paar Beispiele, wofür und wie oft ihr eure Flashlights benutzt, würden mich wirklich interessieren! Vielleicht kaufe ich mir dann bald auch eine...

    Hab gestern ne größere Bestellung bei einem US-Shop gemacht. Das Ka-Bar Eskabar war für schlappe $38,95 auch dabei.
    Wenn es ankommt, kann ich was dazu schreiben

    Drei Stunden später nach dem Grillen ist der "Sozial annerkannte Adequaten Grund" nicht mehr zeitnah, oder?

    Wie definierst du denn "zeitnah"? Zählt für dich der "allgemein anerkannte Zweck" nur ein paar Minuten vor und nach Durchführung der Schneidaufgabe?


    Er war doch auf dem Rückweg vom Grillen, was - genau wie das von Politikern oft beispielhaft genannte "Picknick" - von den meisten Menschen (und hoffentlich auch Behörden) als sozialadäquater Grund anerkannt werden dürfte.


    Wenn der Hin- und Rückweg zu eben diesem "berechtigten Interesse" nicht zu den Ausnahmetatbeständen zählt, dann bräuchte man doch immer (also selbst beim Vorliegen eines allgemein anerkannten Zwecks, wie z. B. dem Grillen) ein verschlossenes Behältnis für den Transport, wodurch der Ausnahmetatbestand des "berechtigten Interesses" völlig sinnlos würde.... ?(


    EDIT: Passt leider nicht ganz zum Thread-Thema, aber bei deiner Aussage musste ich mal nachhaken...

    Plötzlich Schweigen am Tisch. Einer meinte: Das ist doch verboten. Das läßt sich mit einer Hand öffnen. Das hat eine längere Klinge als 10cm. 8| Ich fange an zu schmunzeln in der Meinung dass dies ein Scherz war....... Doch das war leider ernst gemeint. Einer der Waidmänner - der Dorfpolizist - meinte: "Bursche steck das mal schnell wieder weg sonst kannst es gleich abgeben...."

    Hat der "Fachmann" (Dorfpolizist) in der Runde auch behauptet, dass das Messer verboten sei, oder wollte er dich nur auf seine Art auf das Führungsverbot bei Nichtvorliegen eines berechtigten Interesses aufmerksam machen?

    Ich kann jedem nur raten die eigenen Messer nur unter echt guten Kollegen zu benutzen und wirklich im Job nur gesetzeskonformes Material !

    Das Problem ist, dass "gesetzeskonforme" Messer (also z. B. fixed bis 12 cm Klingenlänge) zwar nach dem Willen des Gesetzgebers geführt werden dürfen, aber bei Kollegen und Polizisten weit mehr Aufsehen erregen, als ein "nicht gesetzeskonformes" Einhandmesser tief in der Hosentasche, da man ein Fixed i.d.R. schwieriger verdeckt tragen kann als einen Folder...


    Ein Klappmesser ist für die meisten Menschen (die das WaffG selten kennen und gar nicht wissen, dass es pöse Einhandmesser gibt) eher normal, als ein feststehendes Messer in der Hosentasche oder am Gürtel.

    Aber macht es eurer Meinung nach sinn, einen Rekruten einer solchen Ausbildung machen zu lassen, oder zwingen???

    Nunja... die selbe Frage könnte sich ein Rekrut der Panzergrenadier-Truppe stellen, der sicherlich auch mehr Zeit auf Übungsplätzen verbringen muss, als sein Kamerad bei der Nachschubtruppe.


    Du mußt das Gesamtbild betrachten ;)


    Es geht hier nicht primär um die Aubildung des Rekruten - in deinem Fall zum MG-Schützen - sondern darum, dass genug Soldaten vorhanden sind, damit die ganze Kompanie / das Bataillon eine Übung abhalten kann. Und dafür brauchte man bisher auch Wehrpflichtige.


    Mal ein Beispiel von den Grenadieren: Im Schützenpanzer Marder haben 9 Soldaten Platz. Davon sind aber i.d.R. nur der Kommandant und der Truppführer Zeit-/Berufssoldaten, während der Kraftfahrer, Richtschütze und die 5 Infanteristen Wehrpflichtige sind. Es geht dabei aber nicht darum, die Rekruten möglichst gut auszubilden und danach wieder "in die Freiheit zu entlassen", sondern darum, dass der Truppführer und der Kommandant ohne diese Soldaten ihre Tätigkeiten gar nicht üben könnten!


    Aber mit der Reduzierung auf 6 Monate Wehrpflicht und der eventuellen Aussetzung, hat sich das eh erledigt...

    Ob der Polizeibeamte ein nicht unter das Führungsverbot des § 42 a WaffG fallendes Messer beschlagnahmen darf, nur weil er den Anfangsverdacht hegt, das legal zu führende Messer könnte eine Waffe sein, oder auch nicht, ändert doch IMHO nichts an der Tatsache, dass die Beschlagnahme eines Messers, welches keine Waffe ist, IMO rechtswidrig ist.


    Der von Dir angeführte Anfangsverdacht ist lediglich eine der Verdachtsstufen, bei dessen Vorliegen die Staatsanwaltschaft und die Polizei verpflichtet sind, zu ermitteln, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat, ohne erkennbare Verfolgungshindernisse, vorliegen.

    Natürlich bekommt der Bürger sein Messer im nachhinein zurück, wenn die zuständige Stelle entscheidet, dass doch keine Waffeneigenschaft vorliegt! Das habe ich auch schon geschrieben. Es geht mir einzig und allein um die Rechte des Polizisten im Zeitpunkt der Beschlagnahmung! Und man kann dem Polizisten (leider) kein rechtswidriges Verhalten vorwerfen, da der Anfangsverdacht eine Berchtigungsgrundlage zur Beschlagnahmung darstellt.

    Ob die bloße Beschlagnahme des Messers durch den Polizeibeamten rechtens ist, wie von Dir angeführt und unter anderem auf die Kriterien von Ostgathe zur Waffeneigenschaft eines Gegenstandes gestützt, halte ich für zweifelhaft.

    Was müsste denn deiner Ansicht nach erfüllt sein, damit ein Polizist ein Messer beschlagnahmen darf? Muss er sich erst in der Zentrale erkundigen oder das BKA anrufen? Ein Polizist darf auch ein Auto stillegen, wenn er den Verdacht hat, dass es nicht verkehrstüchtig ist. Ob sich im Nachhinein etwas anderes herausstellt, ist im Zeitpunkt der Kontolle / Stillegung völlig irrelevant.

    Ostgathe ist übrigens weder Mitglied einer Legislative, noch Angehöriger der Judikative, sondern Bundespolizist, so dass Ostgathes Ansatzpunkte für die Feststellung der Waffeneigenschaft eines Gegenstandes mich und das ist nur meine persönliche Auffassung, nicht sonderlich beeindrucken, sieht das Bundesverfassungsgericht die Eignung eines Messers als Waffe nicht so wie Ostgathe.

    Er ist Polizist und bildet Polizisten aus. Das hat meiner Ansicht nach schon einen Einfluss auf das Verhalten bzw. die Beurteilung eines Messers durch die "frisch ausgebildeten" Polizeibeamten! Dass ein Gericht das Messer später nicht als Waffe einstuft und der Bürger es deshalb zurück bekommt ist - wie bereits geschrieben - eine völlig andere Geschichte.

    Der Polizeibeamte, der ein Messer als Waffe beschlagnahmt, aufgrund eines Anfangsverdachts, muss sich spätestens dann zu seiner Vorgehensweise äußern und seine Handlung rechtfertigen, wenn vor Gericht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme, die zur Beschlagnahme des Messers geführt hat, geklagt wird.

    Selbst wenn er das müßte (was ich persönlich nicht glaube, aber das wissen anwesende Polizisten bestimmt besser), wäre das doch kein Problem.


    Er kann doch z. B. einfach sagen:
    - ich dachte, ich hätte mal gelesen, dass dieses Messer vom Hersteller als Waffe beworben wird, was ich aber vor Ort nicht prüfen konnte.
    - Gem. dem Waffenrechts-"Experten" Ostgathe ist die Tauglichkeit, Verletzungen beizubringen, ein Hinweis auf eine Waffeneigenschaft, und dieses Messer ist dafür geeignet.
    - Das Messer sah für mich persönlich mehr nach Waffe als nach Werkzeug aus, und da ich dies nicht überprüfen konnte, habe ich es beschlagnahmt, damit die zuständige Stelle darüber entscheidet.


    Alles Gründe, die einen Anfangsverdacht rechtfertigen und damit die Beschlagnahme legitimieren. Dass der Messer-Träger das Messer vermutlich zurück bekommt, wenn es keine eindeutige Waffeneigenschaft hat, ist eine völlig andere Geschichte.


    Mir passt das Ganze doch auch nicht! Aber egal, ob wir uns damit abfinden oder uns darüber aufregen: Die Polizei darf es nunmal!

    Die Rechtsprechung hat IMHO schon Kriterien aufgestellt, die einen Gegenstand entweder als Messer, oder als Waffe einstufen können.


    Und die sollte auch der Polizeibeamte vor Ort kennen.

    Ich würde es auch sehr begrüßen, wenn alle Polizisten, die es für angebracht halten, ein Messer zu beschlagnahmen, sich damit auch auskennen würden! Aber leider reicht - wie bereits mehrfach von mir geschrieben - als Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme der bloße Anfangsverdacht, dass es sich um eine Waffe handeln könnte! Und der Polizist muss sich auch nicht rechtfertigen, warum er diesen Verdacht hat. Es reicht schon, wenn das Messer irgendwie "gefährlich aussieht" und er das vor Ort nicht genauer prüfen kann.


    Viele Polizisten (so zumindest die Aussage von einem Bekannten dieser Berufsgruppe) scheinen aber noch nicht einmal den §42a WaffG zu kennen! Und erst Recht kennen sie die Merkmale nicht, die ein Messer zur Waffe macht! Und deshalb scheint die häufig vertretene Meinung zu sein: "Lieber ein Messer zu viel beschlagnahmen, als eins zu wenig! Wenn keine OWI vorliegt, bekommt der Betroffene das Messer ja zurück!".

    Das verleiht dem Gegenstand aber nicht die Eigenschaft einer Waffe im Sinne des WaffG.
    Es ist nicht zielführend, in diesem ohnehin schon verquasten Gesetz jetzt auch noch den als nicht sozialadäquat eingestuften Tragegrund der SV (...eingestuft von Politikern, die sich selbst natürlich liebend gern von bewaffneten Leibwächtern bewachen lassen...) und die waffenrechtliche Einstufung von Gegenständen zu verquicken.

    Richtig! Das hatte ich aber auch geschrieben:

    Dazu eine kleine Korrektur / Ergänzung, die aber nichts mit unserer eigentlichen Diskussion zu tun hat:

    Sorry, wenn ich damit für noch mehr Verwirrung gesorgt habe.

    Und ein Messer, was keines dieser Merkmale aufweist, wird eben nicht zur Waffe egal wofür man es verwendet.

    Dazu eine kleine Korrektur / Ergänzung, die aber nichts mit unserer eigentlichen Diskussion zu tun hat:
    Auch ein Gegenstand ohne jegliche objektive Waffeneigenschaft (z. B. Küchenmesser, Schraubendreher, Glasflasche, Stein...) erhält eine subjektive Waffeneigenschaft, sobald man damit einen anderen angreift (bzw. dies vorhat).


    Somit wird auch jedes Messer, was man nur zur SV trägt, durch die subjetive Zweckbestimmung zur Waffe - egal ob Dolch oder Vic. Das müsste einem der Polizist (bzw. später das Gericht) aber erstmal nachweisen, was ohne die eigene Aussage hierzu schwer möglich ist.