Beiträge von PzGrenOffz

    @ Micha M.: Ja, das sehe ich genauso!


    Ich hatte mich über eine Diskussion im MF gewundert, in der von einigen fest behauptet wurde, dass Macheten keine Messer sind und dass man andernfalls ja alles, was einen Griff und eine Klinge hat (Schwerter, Säbel usw.) als Messer betrachten müsste.

    Danke für den link. Damit wird aber nur festgestellt, dass eine Machete keine Waffe, sondern ein Werkzeug ist. Dies trifft ja auf die meisten anderen Messer ebenfalls zu.


    Aber wie auch Einhandmesser und große feststehende Messer ohne Waffencharakter unter das Führungsverbot fallen, würde dieses auch die Macheten betreffen, sofern sie zur Gruppe der Messer zählen.

    Zunächst muss ich mal sagen: Sehr schöne "Messerchen" habt ihr da!


    Aber hätte da mal eine rechtliche Frage zu Haumessern bzw. Macheten:


    Wie werden diese beiden Gegenstände definiert bzw. was ist das konkrete Unterscheidungsmerkmal zwischen einem Haumesser und einer Machete? Oder ist eine Machete auch ein (Hau-) Messer?


    Hintergrund meiner Frage ist der §42a WaffG. Wenn eine Machete ein Werkzeug (wie z. B. eine Axt) ist, fällt sie nicht unter das Führungsverbot. Zählt eine Machete aber auch zu feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm, dürfte man sie nur im verschlossenen Behältnis transportieren bzw. müsste ein berechtigtes Interesse geltend machen können.


    P.S.: Falls die Frage in einem anderen Thread zur Rechtsfragen (den ich bisher nicht gefunden habe) besser aufgehoben ist, bitte ich um Verschiebung. Sollten rechtliche Fragen hier gar nicht erwünscht sein, bitte ich um Löschung und kurze Benachrichtigung.