Zunächst muss ich mal sagen: Sehr schöne "Messerchen" habt ihr da!
Aber hätte da mal eine rechtliche Frage zu Haumessern bzw. Macheten:
Wie werden diese beiden Gegenstände definiert bzw. was ist das konkrete Unterscheidungsmerkmal zwischen einem Haumesser und einer Machete? Oder ist eine Machete auch ein (Hau-) Messer?
Hintergrund meiner Frage ist der §42a WaffG. Wenn eine Machete ein Werkzeug (wie z. B. eine Axt) ist, fällt sie nicht unter das Führungsverbot. Zählt eine Machete aber auch zu feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm, dürfte man sie nur im verschlossenen Behältnis transportieren bzw. müsste ein berechtigtes Interesse geltend machen können.
P.S.: Falls die Frage in einem anderen Thread zur Rechtsfragen (den ich bisher nicht gefunden habe) besser aufgehoben ist, bitte ich um Verschiebung. Sollten rechtliche Fragen hier gar nicht erwünscht sein, bitte ich um Löschung und kurze Benachrichtigung.