Das Thema ist ja nicht neu und betrifft die ganze EU, also auch Österreich. Früher galt das vor allem für Produkte mit CE-Kennzeichnungspflicht, wurde dann aber auf alle anderen Waren ausgeweitet.
Neu ist aber, dass inzwischen vermehrt Prüfungen durch die Behörden stattfinden und es entsprechende Konsequenzen hat, wenn man das nicht beachtet. Und dass die Importeure als Inverkehrbringer deutlich mehr dokumentieren müssen als bisher.
Da geht es auch nicht nur um Abmahnungen von Anwälten, sondern da ist man im Strafrecht mit allen Konsequenzen: https://www.reuschlaw.de/news/…von-verbraucherprodukten/
Für alleinige Händler ist das nicht so dramatisch, da diese die notwendigen Infos vom Inverkehrbringer bzw. Importeur bekommen sollten. Zudem ist das seit zwei Jahren angekündigt, daher unverständlich, warum man das erst kurz vor Fristablauf zum 13.12.2024 angeht.
https://www.ihk.de/regensburg/…en%20Markt%20zu%20bringen.