hi arne,
alle zwillen mit armauflage sind grundsätzlich verboten. war schon vor 20 jahren so.
was den laser angeht, der ist ebenso verboten .... in einem anderen forum fand ich dazu folgendes:
Definition gem. Waffengesetz (WaffG), Anlage 1, Nr. 4.2:
Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren.
Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.
Gem. WaffG, Anlage 2, Nr. 1.2.4.1 sind Laserzielgeräte in Deutschland verboten.
oder einfach ausgedrückt, es reicht schon, wenn du dir einen pissigen laserpointer unter dein ansonsten erlaubtes
luftgewehr montierst. das wäre dann schon ein verstoss gegen das waffengesetz.
lg