§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
1.
von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
2.
von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
3.
von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
4.
von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns“);
5.
von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;
6.
der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen.
That's it, mehr ist in unserem schönen Österreich nicht verboten und ganz ehrlich auf ballistische Schuss-Messer (17.1), Stockdegen (17.1), Schlagringe (17.6) und die von der SS in den KZs gerne verwendeten Waffen (Todschläger und Stahlruten) kann ich verzichten.