Eine weitere unerreichbare Liebe
gruß
sham
Eine weitere unerreichbare Liebe
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sham
Absolut nicht mein Fall :gaehn:
gruß
sham
Geiles Teil!
gruß
sham
ZitatEs ist kurios, im selben Jahr, in dem die SChweizer ihr Gesetz lockern, wirds bei uns eingeführt.
Auf eine Lockerung kann man bei uns allerdings im Nachhinein vergebens warten. Angesichts der Darstellungen im Rahmen des Petitionsverfahrens scheinen die Damen und Herren von ihrer "Leistung" äußerst überzeugt zu sein.
gruß
sham
Zitat
MASTENS of Defense?
Klingt irgendwie chinesisch...
gruß
sham
Oh mein Gott, mir graut es jedes Mal davor, wenn ich sowas sehe! Meinen Messerchen würd' ich das nie antun.
Aber Rest haste! Es sind Werkzeuge und sollten auch so benutzt werden. Irgendwie sind sie mir aber zu Schade dafür :bibber:
:respekt:
gruß
sham
öh.... irre ich oder ist das führen eines messers auf öffentlichen veranstaltungen immer ne owi?
Kommt in D auf die Art des Messers an.
Hieb- und Stoßwaffen (tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, z.B. Dolche, Bajonette; maßgeblich ist hier der Widmungszweck durch den Hersteller) sind Waffen i.S.d. WaffG und ein Führen auf öffentlichen Veranstaltungen stellt ein Vergehen gem. § 42 WaffG dar.
Gebrauchsmesser sind weder dazu bestimmt sind Verletzungen beizubringen, noch im Waffengesetz genannt,
daher finden waffenrechtliche Bestimmungen also grundsätzlich keine Anwendungen, da sie keine Waffen i.S.d. WaffG sind.
Handelt es sich bei dem Gebrauchsmesser um ein Einhandmesser oder feststehendes Messer mit Klinge > 12 cm, dann findet § 42 a WaffG Anwendung.
Das Führen von Einhandmesser bei öffentl. Veranstaltungen wirkt sich nicht strafschärfend aus (kein Vergehen gem. § 42 Waff), da vom § 42 WaffG nur Waffen erfasst werden. Bleibt immer noch die Owi.
So oder so wird das Messer sichergestellt/beschlagnahmt zwecks Gefahrenabwehr/Einziehung nach § 54 WaffG und Du siehst es womöglich nicht mehr wieder.
Gruß
sham
Meine Eltern haben zwar auch mehrere Engelstrompeten im Garten stehen, aber irgendwie wachsen da keine geilen Messerchen drauf!
Schöne Sammlung!
Gruß
sham
Ich hbe immer auf eine Ecke der Scheibe geschlagen,
Haste auch einfach mal mitten rein probiert? Hat mit Glasbrecher am Jim Wagner Reality wunderbar funktioniert
Gruß
sham
@ Lenni
Erzähl' bitte mal was vom "Sitz" und dem Zugriff durch die veränderte Position am Gürtel, sprich tiefer und ein wenig abstehend!
Gruß
sham
Womöglich ist der Gegenstand nicht als verbotener Gegenstand zu bewerten, wurde schließlich dergestalt noch nicht geprüft!
Aber:
Der Widmungszweck des Herstellers, der ihr selbst sein könnt, liegt auch in einer möglichen Verwendung als Schlagwerkzeug.
Dem WaffG unterliegen auch solche Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen. Diese wiederum unterliegen dem § 42 a WaffG. :knueppel:
Ein gutes Tierabwehrspray ist in der konkreten Situation meiner Erfahrung nach erheblich effektiver und es unterliegt nicht dem WaffG. :heul: :laser:
Gruß
sham
P.S.: Losgelöst davon, würde mich ein großer Klingebeutel in der Hosentasche erheblich stören.
Klingeform gefällt mir gut. Am Griff gefallen mir allerdings diese drei parallel verlaufenden "Rillen" mal gar nicht.
Meiner bescheidenen Meinung nach wäre weniger mehr gewesen!
Aufgrund der Limitierung bleibts eh beim anschauen!
Gruß
sham
:scheisswand: Geiles Teil...
Ich hab' mir aber ganz fest vorgenommen: Keine Folder mehr!
Bilder gesehen und schon sind sie dahin, die guten Vorsätze...:bonk:
Gruß
sham
Lennart hat mich bereits in einer PN angesprochen.
Ich möchte hier keine neue Diskussion über das unsägliche WaffG vom 01.04. lostreten! :bibber:
Hier gehts schließlich um Lennarts neues Stück Stahl!
Nur soviel:
Mit einem berechtigten Interesse kannst Du Deine Einhand- Folder immer noch Spazierentragen.
Beispielsweise das ISM Thüringen sieht bereits "im bloßen Apfelschälen" ein solches berechtigte Interesse gegeben!
Eine Rücksprache mit meiner Wohnort- Waffenbehörde ergab, dass eine plausible Erklärung bei einem möglichen Owi-Verfahren ausreicht, um eine Einstellung herbeizuführen. Die plausible Erklärung darf nur keinesfalls "zur Selbstverteidigung" oder "zum Hauen und Stechen" lauten.
Mehr auch gern per PN
Gruß
sham
Das ist schön... bei uns müsste es ja jetzt zum Stubentiger mutieren.
Versteh' ich nicht! :hae;
Gruß
sham
Ich versteh' nicht, warum ich mir jedes mal dieses "Was habt ihr heute bekommen"- Forum und anschließend noch die Tests der
neuen Errungenschaften antue. Allzu oft wird dieses ekelhafte "Auch-haben-will"- Gefühl geweckt.
Danke, dass ich heut' nacht wieder nicht einschlafen kann und wenn dann von einem teueren Stück Stahl träumen werde :knueppel:
Herzlichen Glückwunsch zu diesem geilen Messerchen!
Gruß
sham
Schöne Arbeit! :respekt:
Gruß
sham
Die sind mal Klasse geworden
Gruß
sham
Glückwunsch! Ein sehr schönes Geschenk.
Gruß
sham
Junge, Junge! Klasse Arbeit!!! :worship:
Böse daran ist allerdings, dass meine "Haben-will-Liste" jeden Tag länger wird. Ich darf echt nicht mehr so oft die Strider Knives anschauen.
Is' das eigentlich normal, dass ich beim Sex an ein SnG oder an das 10 Years SLCC denk?
Gruß
sham