Beiträge von StefanM

    In der Toolshop-Apotheke brauch man auch nicht kaufen^^


    Gruß


    Tobi

    Wenn man seine Rechnungen sowieso nicht bezahlt, braucht man sich auch nicht über zu hohe Preise zu beschweren, gelle.
    Oder wann gedenkst Du, Deine Rechnung aus dem Mai 2008 zu begleichen ?


    Stefan
    (GF der o.g. "Apotheke")

    Laut Herrn Müller von Toolshop ist kein Feststellungsbescheid nötig da es sich um ein Werkzeug handelt!!!


    Mfg Ragnar

    Das habe ich ganz bestimmt nicht gesagt. Warum sollte ich solchen Blödsinn behaupten ?


    Ich würde vorschlagen beim nächsten Mal entweder besser zuzuhören oder bei der Wiedergabe des Gehörten etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen.


    Gemäß Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, Unterabschnitt 2, Punkt 2.1.3 ist ein Faustmesser ein Messer "mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden".


    Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, hat das ATAX keinen Griff, der quer zur feststehenden Klinge verläuft. Vielmehr verläuft der Griff parallel zur Klinge.
    Damit greifen unserer Meinung nach die Einschränkungen des Waffengesetzes nicht.


    Und genau so habe ich das auch erklärt.


    Stefan (Müller)
    (GF der o.g. Firma)