Rechtfertigung sollte schon möglich sein, wenn eine Aussage wie oben kommt. Bitte aber Weiteres wirklich privat absprechen!
Der Rest wird äußerst diskret gehandhabt.
Stefan
Rechtfertigung sollte schon möglich sein, wenn eine Aussage wie oben kommt. Bitte aber Weiteres wirklich privat absprechen!
Der Rest wird äußerst diskret gehandhabt.
Stefan
In der Toolshop-Apotheke brauch man auch nicht kaufen^^
Gruß
Tobi
Wenn man seine Rechnungen sowieso nicht bezahlt, braucht man sich auch nicht über zu hohe Preise zu beschweren, gelle.
Oder wann gedenkst Du, Deine Rechnung aus dem Mai 2008 zu begleichen ?
Stefan
(GF der o.g. "Apotheke")
Laut Herrn Müller von Toolshop ist kein Feststellungsbescheid nötig da es sich um ein Werkzeug handelt!!!
Mfg Ragnar
Das habe ich ganz bestimmt nicht gesagt. Warum sollte ich solchen Blödsinn behaupten ?
Ich würde vorschlagen beim nächsten Mal entweder besser zuzuhören oder bei der Wiedergabe des Gehörten etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen.
Gemäß Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, Unterabschnitt 2, Punkt 2.1.3 ist ein Faustmesser ein Messer "mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden".
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, hat das ATAX keinen Griff, der quer zur feststehenden Klinge verläuft. Vielmehr verläuft der Griff parallel zur Klinge.
Damit greifen unserer Meinung nach die Einschränkungen des Waffengesetzes nicht.
Und genau so habe ich das auch erklärt.
Stefan (Müller)
(GF der o.g. Firma)