Servus,
mir sind zunächst ein paar Sachen aufgefallen. Beim vorschriftsmäßigen Aufstellen des Warndreiecks sehe ich schonmal ein Problem. Laut Papier hat das Ding am Rande der Fahrbahn zu stehen - wo es sinnlos ist. Man sollte sich von der romantischen Vorstellung verabschieden dass Autos von denkenden, aufmerksamen Wesen gesteuert werden. Also entweder man stellt ein Warndreieck so auf dass es stört, oder man kann es sich sparen. Meine Sicherheit ist mir persönlich wichtiger als die StVO. Man sollte immer sein eigenes KFZ zwischen sich und der Gefahr haben - Es ist mir lieber dass mir jemand mein unbesetztes Auto zusammenschiebt als mich. Ich persönlich habe Magnesiumfackeln für den Notfall im Auto weil ich die Erfahrung machen musste dass alles was nicht wehtut zu wenig hell ist um wahrgenommen zu werden. Ich muss erstmal die Aufmerksamkeit des Fahrers von seinem Smartphone auf die Straße lenken - was zunehmend schwierig wird.
Noch etwas von kürzlich bei mir um die Ecke: http://www.op-online.de/region…uten-zustand-5317635.html
Kann man einfach mal so auf sich wirken lassen. Die einzige Absicherung auf der Straße ist es viele Tonnen Stahl zwischen sich und dem Verkehr zu haben.
Allein schon deswegen sollte bei jedem Autobahnunfall die Feuerwehr mit großem Gerät mitgeschickt werden.
Alleine mit dem RTW auf dem Standstreifen zu sein fühlt sich an wie russisch Roulette mit 'ner Glock...
Zitat
(Ich hörte neulich von einem Ersthelfer der wegen sexueller Belästigung angezeigt wurde - wg einer Lebensrettenden Herzdruckmassage)
Sowas kannst Du hier in Deutschland getrost vergessen.
Ich will nicht in Zweifel ziehen dass schon oft Leute versucht haben Ersthelfern irgendwie ans Bein zu pinkeln aber so eine Anzeige kommt nicht durch solange es wirklich ein Notfall war.
Grundsätzlich möchte ich auf
§ 34
Rechtfertigender Notstand
Zitat
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
verweisen. Im Zweifelsfall würde ich mich darauf berufen. Wenn ich handeln muss dann handel ich erstmal. Wie dass dann letztlich ausgelegt wird kann ich sowieso nicht beeinflussen. Ich kann nur dafür sorgen dass ich das beste aus der Notfallsituation mache.
Gruß
Daniel