Gibt es denn so etwas wie Übungsplätze, wo man die Gegenstände testen kann. Bevor ich mich z.B. auf ein Seenotmittel verlasse, würde ich es vorher gern ausprobieren.
Falls es das nicht gibt, macht es wohl Sinn sich vorher mit Polizei und Feuerwehr zu verständigen und eine Art Freigabe zu bekommen, falls das möglich ist.
Wenn du außerhalb Silvester Feuerwerk abbrennen willst, kannst du bei der für dich zuständigen Behörde eine Abbrennanzeige für Feuerwerk gem. § 23 Abs. 3 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) einreichen. In dieser Anzeige machst du Angaben zum Verantwortlichen, Örtlichkeit, Termin, Vorhaben, etc.... meistens ist die Anzeige mit einer kleinen Verwaltungsgebühr, die variieren kann, verbunden. Dann hast du alles in trockene Tücher.
Normalerweise ist diese Anzeige hauptsächlich für §20/27 Scheininhaber, wenn du denen aber klar machen kannst, das du nur frei erhältliche Pyrot. Gegenstände testen willst um sicher zu werden in Handhabung, sollte das kein Problem sein....eigentlich.... hängt vom Sachbearbeiter ab
Gruß Kuni