Beiträge von Micha M.

    Anscheinend funktioniert aber nur Tonys Versand.
    Mein bei Eickhorn bestelltes GEK-EDC ist seit Tagen überfällig, ich bekomme auf meine Anfrage nicht mal ne Antwort.
    So langsam verlier ich die Lust....

    Das seh ich anders. Eickhorn wurde nun schon diverse Male auf diesen Mißstand hingewiesen. Bei einem militärischen Arbeitsmesser kann ich ja das Argument "robuste Feldschärfe" noch halbwegs verstehen. Aber mein "Hunter" - immerhin ein Jagdmesser mit Zweckbestimmung zum Aufbrechen, Abhäuten usw. - war stumpf wie ne Leberwurst.


    Ich seh überhaupt nicht ein, mich bei einem nagelneuen Messer erst mal auf eigene Kosten und mit Zeitverlust darum kümmern zu müssen, es auf eine vernünftige Gebrauchsschärfe zu bekommen.


    Weiß ein Hersteller das und stellt es nicht ab, ist das entweder Sparen an der falschen Stelle oder schlichtweg Ignoranz...

    Hab vorhin gedacht, selbst was ganz Tolles gefunden zu haben - und ausgerechnet "kmk" kontaktiert und auf den tollen neuen PakLite Large Skinner hingewiesen.


    Ich Depp :)


    Tolles Ding, und das für 30 Ocken. Wenn ich daran denke, wie scharf ich mein Kalinga und mein Buck/Strider ML bekomme, kann ich mir auch vorstellen, wie scharf das kleine hohlgeschliffene Ding werden kann.


    Wenn ich an dieses Messer und das Eskabar zu ähnlichem Kurs (bei Direktimport) denke, verliere ich schlagartig die Lust, für ein deutsches Ganzstahlmesser, das zumindest ich auch nur als Zweitmesser führen würde, ohne Not 130 Schleifen hinzulegen :)


    Da hast Du ne prima Nase gehabt, Michl :thumbup:

    Das ist ein wirklich sehr interessantes Projekt. Beide Versionen gefallen mir sehr gut und haben jeweils ihren sinnvollen Anwendungsbereich.


    Etwas in der Art würde ich mir als kompaktes Einsatzwerkzeug wünschen.


    Ohnehin ist DAS der bedauerliche Aspekt der Sache für mich - daß es voraussichtlich ein Einzelstück bleibt. So ein Teil sollte man als Serienmodell kaufen können!


    Insgesamt Kompliment für das Projekt.

    Ich gehör ja eher zur taktischen Fraktion - hab aber in letzter Zeit ja auch mit Messern wie dem Linder Mark 1 und dem "Jagdmeister" meinen Bestand erweitert und auch einen offenen Blick für traditionell-"untaktische" Messer ansprechender Ausführung (....wenn ich da z.B. an die schönen Messer von Juchten denke....).


    Ein Kumpel hat mir im Meinungsaustausch der letzten zwei Wochen dann z.B. auch zwei "untaktische Jäger" gezeigt, für die ich mich auch erwärmen kann:


    Einen kleinen Skinner von Dietmar Kressler:


    http://www.youtube.com/user/jackknife68#p/u/2/tIh23iZQueM


    und einen Hunter im Loveless-Style von Gilbert Norfleet:


    http://www.youtube.com/user/jackknife68#p/u/0/4tTJjVwCk-8


    Beim Norfleet lohnt sich auch absolut ein Blick auf die HP, auch im Hinblick auf das ausgezeichnete Preis-Leistungs-Verhältnis:


    http://www.norfleetcustomknives.com/about_me.htm


    Ich muß aber gestehen, so ein klein wenig "tactical" darf es bei aller Eleganz gern sein - mein absoluter Favorit bei Norfleet ist dann auch das hier:


    http://www.norfleetcustomknive…e_with_paracord_holes.htm


    Daß die Grenzziehung zwischen "tactical" und "untaktisch" allerdings eine imaginäre und willkürliche ist, zeigt aber ganz gut dieses Bild, nicht?:


    http://250kb.de/u/101218/j/YwqqFhi9tyS0.jpg

    Wenn es eine relativ kurze, hohe und blattförmige Klinge sein soll, die weniger stark und dafür erheblich schneidfreudiger ist, schau Dir doch mal das "Hunter's Thorn" von Kevin Wilkins an.

    Ist einfach zu verstehen, Toni!
    Das Messer verdreht sich dann nicht unter Belastung und "rollt" nicht bei lockerer Haltung.
    Das "Rollen" ist ein klassisches Problem und wird ja z.B. oft bei Messern wie dem Fairbairn-Sykes negativ bemerkt.


    Was ich sehr gelungen finde, ist die Kombination dieser Form mit gut gerundeten Kanten.
    Durch das Breiten-Höhen-Verhältnis des Griffs rollt er nicht, bei Belastung drücken aber die Rander des Griffs auch nicht so in die Hand wie bei einem ganz rechteckigen Querschnitt.


    Sehr interessante Lösung!

    Das sieht sehr gut aus.
    Auf den Bildern sieht man auch die Griffbiegung /-neigung sehr deutlich - ich finde das ergonomisch absolut gelungen!


    Der Griff sieht vorn ziemlich voluminös aus.
    Ist das Messer für einen Anwender mit sehr großen Händen gemacht?

    Hab schon bei Eröffnung der letzten Böker-Saison auf das Bob hingewiesen, daß die Voxnaes-Kooperation für Böker sehr interessant fortsetzt.
    Das Messer wird voraussichtlich mit einer von Tom Krein gefertigten Kydex-Scheide ausgeliefert, leider vermutlich ausschließlich mit schwarzem Kydex. Meine Wunschlösung wäre Oliv oder Foliage Green, passend zu grünen Canvas-Micarta-Schalen...


    Die Verzögerung der Markteinführung dürfte wohl zu einem Gutteil auch am umständlichen Logistik-Weg für die US-Fertigung der Scheide liegen, zumindest ist aus demselben Grund ja auch die Markteinführung des PSK verzögert.


    Mich interessiert das Messer ebenfalls sehr, Bastian "Xpedition" hat schon zugesagt, sofort bei Eintreffen bei den Händlern seine gewohnt informativen Produktfotos einzustellen. Ich hoffe da dann auch noch auf ergänzende Daten, insbesondere auch die konkrete Klingenhöhe. Nach "Ansicht" schätze ich ca. 40-45 mm Klingenhöhe - und das verbessert natürlich bei dem rückenhohen Anschliff die Schneidleistung des immerhin 7 mm starken Messers erheblich. Der Winkel wird da dann durchaus ähnlich einer deutlich dünneren aber niedrigeren Klinge. Wie sich das bemerkbar macht, seh ich bei zwei anderen Viertelzöllern: dem ER Shrapnel (rückenhoch) und dem ER Fulcrum C (halbhoch).


    Für mich zusammen mit dem Rold nach Vorgängermodellen, die mich von der Gesamtform her nicht so angesprochen haben, in der letzten Saison dann ganz "großes Kino" der bemerkenswerten Kooperationspolitik von Böker mit arrivierten Messermachern, hier dann Voxnaes....

    ...und hier zur Frage einer "Voranmeldung" und insbesondere auch zur Einbeziehung der Portokosten und der Einbeziehung des Zolls in die Bemessungsgrundlage der "Mehrwertsteuer"...:


    Also, eine "Vorankündigungspflicht" besteht nicht. Man muß eben dafür sorgen, daß die Sendung angemeldet wird, WENN sie da ist.
    Eine vorherige Anfrage ist eher eine Sache, mit der einzelne Mitglieder wohl ganz gute Erfahrungen gemacht haben im Hinblick auf mögliche waffenrechtliche Probleme. Wir haben hier ja schon öfter darüber gesprochen, daß Waffenrecht eben gerade bei Messern eine schwierige Sache ist und sich in seinen Feinheiten auch nicht unbedingt jedem bei der Abfertigung von selbst erschließt. Bei einem "normalen" Jagdmesser wird das sicher nicht erforderlich sein, führt man aber Messer ein, über deren Zulässigkeit z.B. erst mal durch Feststellungsbescheid entschieden wurde, kann eine vorherige Kontaktaufnahme zumindest Zeit sparen oder bei der Abfertigung aufkommende Zweifelsfragen schneller klären helfen.
    Das hat also mit Steuerrecht nix zu tun, es geht nur um die Vermeidung von Zweifeln und Verzögerungen bei möglicherweise "heiklen" Messern - und ist eine freiwillige Vorgehensweise, keine Rechtspflicht.


    Zu den Frachtkosten: Man will bei der Zollerhebung in der EU eben einheitliche Bedingungen, maßgeblich soll eben der Wert sein, den die Waren haben, wenn sie die EU-Grenze überschreiten. Dazu gehört eben auch die Fracht, wobei im Post-/Paketdienstverkehr keine Aufteilung von außer- und innergemeinschaftlichen Frachtkosten geschieht. Das macht aber nicht nur der Staat so. Jeder Kaufmann kalkuliert ja nicht mit dem Preis, der er irgendwo z.B. als Ab-Werk-Preis für irgendetwas bezahlt, sondern damit, was ihn etwas kostet, bis es sozusagen weiterverkaufbar bei ihm steht. Außerdem führt diese Regelung dazu, daß bei ganz unterschiedlichen Lieferbedingungen im Handel (alles zwischen "ab Werk" und "frei Haus, verzollt, versteuert") der Zoll immer nach einer einheitlichen und damit insgesamt fairen Bemessungsgrundlage erhoben wird.


    Mehrwertsteuer auf Zoll: Wer knirscht da nicht mit den Zähnen, wenn der Staat gleich doppelt verdient :) Macht er beim Sprit schließlich auch, da wird die Mehrwertsteuer auf den Nettopreis PLUS Spritsteuer draufgerechnet. Beim Zoll führt das allerdings zu einem gerechteren Verhältnis von EU-Waren und Drittlandswaren. Eine EU-Ware wird mit ihrem gesamten Wert versteuert. Eine Drittlandsware wird dieser Ware erst gleichgestellt, wenn die Zollabgaben darauf entrichtet sind. Das ist nicht nur rechtlich so, sondern wird von einem Kaufmann ja genau so kalkuliert, der die Waren ja erst dann kalkulatorisch "vergleicht", wenn die Bedingungen gleich sind. Es ist also sicher ärgerlich, aber systematisch und kaufmännisch nachvollziehbar, wenn auch der Zoll der Drittlandswaren in die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer einfließt.

    ...und hier noch mal was zur Abgabenerhebung:


    Bemessungsgrundlage für den Zoll ist der zu zahlende Preis einschließlich der Beförderungskosten bis zur EU-Grenze, bei Post-/Paketdienstsendungen ist "Verbringungsort" in die EU der Bestimmungsort, also wird nicht aufgeteilt. Das nennt sich dann "Zollwert" und ist auch bei den Postsendungs-Freimengen mit "Wert" der Sendung gemeint.


    Bis 22 Euro werden KEINE Einfuhrabgaben (Zoll und EUST, also Mehrwertsteuer) erhoben.
    Bei Postsendungen bis 150 Euro Zollwert, werden nur 19 v.H. EUSt erhoben.


    Über 150 Euro Zollwert werden bei Messern zunächst 8,5 v.H. Zoll auf Rechnungspreis EINSCHLIESSLICH Portokosten erhoben, dieser Betrag wird dann Bemessungsgrundlage für die EUST, von ihm werden nochmals 19 v.H. berechnet.


    siehe auch: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_…dung/index.html


    Hier mal ein Rechenbeispiel:


    Kaufpreis 250 Dollar, Porto 30 Dollar
    Abgabenpflichtig: 280 Dollar
    Umrechnungskurs meinetwegen 1,30, das macht dann 215,38 Euro Bemessungsgrundlage für den Zoll
    Davon 8,5 Prozent machen gerundet 18,30 an Zoll
    Ergibt eine Bemessungsgrundlage für die "Mehrwertsteuer" von 233,68, mal 19 Prozent
    Macht gerundet 44,30 EUSt ("Mehrwertsteuer")
    Insgesamt also 62,60 Eingangsabgaben


    Mal als Vergleich: US-Inlandspreis.: 192,30
    plus Porto: 23,07
    plus Abgaben: 62,60
    Endpreis: 254,90


    Das macht die Unterschiede zwischen den Preisen bei US-Online-Händlern und den hier angesiedelten vielleicht schon ein wenig nachvollziehbarer (...die ja außerdem noch von irgendwas leben wollen...), außerdem zeigt es den Vorteil, den Frachtkostenanteil durch Bestellen mehrerer Messer möglichst gering für das einzelne Messer ausfallen zu lassen.

    Anmeldepflichtig ist grundsätzlich der Einführer, also derjenige, durch oder für den eine Ware ins Gemeinschaftsgebiet verbracht wird. Im Postverkehr (oder bei Paketdienstsendungen) wird diese Verpflichtung - unter der Fiktion einer allgemein erteilten Zustimmung des Empfängers - sozusagen vertretungsweise durch Post/Paketdienst erfüllt. In einigen Fällen widerspricht der Empfänger dieser allgemeinen Zustimmung und meldet IMMER selbst an (sog. "Selbstverzoller"). Diese Vertretungsregelung funktioniert natürlich nur bei regulärem Ablauf. Gibt die Post irrtümlich NICHT die notwendige Anmeldung ab, hat sie dich auch nicht vertreten - und du bist selbst in der Pflicht, die Anmeldung abzugeben. Diese Verpflichtung erlischt NICHT, nur weil der "vorgesehene" Vertreter versäumt hat, seine Aufgabe zu erfüllen.


    Nichtabgabe einer Anmeldung wäre dann ein "pflichtwidriges In-Unkenntnis-lassen" der Zollbehörden über die steuerlich erhebliche Tatsache der Einfuhr abgabenpflichtiger Waren, das kann im Vorsatzfall (wenn man also WEISS, daß die Sendung abgabenpflichtig gewesen wäre) ggf. sogar strafrechtlich als Steuerhinterziehung verfolgt werden (Straftat), im Falle einer aus Leichtfertigkeit unterlassenen Anmeldung ggf. als "leichtfertige Steuerverkürzung" (Ordungswidrigkeit).


    Ganz ähnlich ist die Situation bei einer unrichtigen Anmeldung, die zu einer zu geringen Festsetzung führt. Diese beruht in der Praxis im Postverkehr oft auf unrichtigen oder fehlenden Angaben des Absenders, mit denen die Post dann weiter arbeitet. So werden "gern" gewerbliche Sendungen hohen Werts als geringwertig oder als Muster bezeichnet. Auch hier besteht die Pflicht des Beteiligten (des Empfängers) zu richtigen und vollständigen Angaben. Konnte sein "Vertreter" dem nicht nachkommen, muß der Beteiligte eine Änderung herbeiführen. Die Abgabenschuld ist nämlich nicht in der angemeldeten, sondern in der gesetzlichen Höhe entstanden, und ihm ist dann bekannt, daß sie nicht in richtiger Höhe festgesetzt wurde.


    Die in einigen Diskussionen erwähnte Dreijahresfrist gilt nur für reguläre Erstattungen / Nacherhebungen. In dieser Zeit können bei ordnungsgemäßer Abfertigung unrichtig festgesetzte Abgaben also "berichtigt" werden. Im Falle von Zuwiderhandlungen richten sich die Nacherhebungsfristen nach nationalem Recht, bei einer Hinterziehung sind das in Deutschland z.B. sogar 10 Jahre, während die strafrechtliche Verfolgungsverjährungsfrist 5 Jahre beträgt (man also solange auch dafür bestraft werden kann).


    Ich kann nur jedem Empfänger raten, von sich aus beim Zoll vorstellig zu werden, wenn etwas nicht geklappt hat mit der postalischen Zollanmeldung. Es kann nämlich durchaus auch vorkommen, daß z.B. im Rahmen von Rechtshilfen Ausgangsrechnungen ausländischer Versender erlangt werden und nachträglich festgestellt wird, ob diese Sendungen ordnungsgemäß versteuert worden sind. Bei gewerblichen Empfängern ist der Verzollungsnachweis natürlich auch ein Teil einschlägiger Betriebsprüfungen beim Empfänger.


    Es ist auch dringend davon abzuraten, z.B. in Foren in "Gewinnerpose" zu verkünden, mal wieder einen "Durchläufer" erwischt zu haben. Damit räumt man ja quasi öffentlich ein, von der eigentlich bestehenden Zahlungspflicht gewußt zu haben und das versehentliche "Durchlaufen" jetzt erstens gern hinzunehmen und zweitens nicht zu korrigieren. Das ist einer der Gründe, warum ich im Bekanntenkreis absichtlich nie ein Hehl aus meinem Job mache, damit durch solche "Erfolgsberichte" weder die Bekannten noch ich selbst in Verlegenheit kommen.


    Eine Bitte: Beginnt bitte nun keine juristisch spitzfindigen Diskussionen, wie sich das in einem irgendwie gearteten Ausnahmefall so oder so gestalten könnte, auch "listige" Argumentationen über Unwissenheit über Abgabenhöhe und zollrechtliche Regelungen sind zumindest in DEN Fällen blanker Nonsens, in denen hinterher dann über "ersparte" Abgaben frohlockt wird. Ich hör so etwas beim Arbeiten häufiger, zuweilen mag das vor Strafverfolgung irgendwie schützen, zumindest vor der Abgabenerhebung aber eigentlich nie.