Für die Penetrationsleistung reicht es völlig aus, wenn es bis zum Erreichen der vollen Klingenhöhe scharf ist, danach wird ja nur noch "nachgeschoben"
Es nimmt dem Messer aber dann eben viel von der Eignung für alle anderen Anwendungen, so daß man auf jeden Fall ein weiteres Messer als Schneidwerkzeug benötigt.
Ist dann eben auch so wie mit dem Suppressor, von dem ich nach dem ersten Handling wohl auch mal gepostet habe, die einzige Anwendung dafür sei, Löcher in Leute zu machen - das könne es allerdings perfekt
Beiträge von Micha M.
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Ich hab am Anfang ja noch gedacht, es ginge hier um eine gewisse rechtliche Orientierung zu zwei Gegenständen, zu denen konkretes Kaufinteresse besteht. Da halte ich die entsprechende Nachfrage natürlich für sinnvoll.
Wenn die Geschichte hier aber nur darauf hinauslaufen soll, entweder immer grenzwertigere oder obskurere Gegenstände zu präsentieren oder sich gegenseitig in sachkundigen (...oder scheinsachkundigen....) Haarspaltereien über waffenrechtliche Feinheiten zu übertreffen, klink ich mich aus....
Gerade den Profis - oder auch den Leuten, die sich aus anderen Gründen für sachkundig halten, verlange ich bei solchen Diskussionen aber einfach ab, rechtlich korrekte und genaue Begriffe zu verwenden.
Ein Messer, das als Hieb- und Stoßwaffe bewertet wird, ist NICHT grundsätzlich "verboten".
Besitz, Erwerb usw. sind für Minderjährige verboten (Verstoß: Vergehen)
Öffentliches Führen durch Erwachsene ist nach 42a EINGESCHRÄNKT (Verstoß: OWi)Besonders fatal ist hier eine Begriffsvermischung und -verwirrung, weil der Terminus "verbotene Messer" bzw. "verbotene Waffen" für etwas im Waffengesetz explizit Geregeltes steht: Das Besitzverbot für eine kleine Gruppe genau bezeichneter Messer, z.B. OTFs, Balisongs und Faustmesser. Nur für die dort konkret bezeichneten Messer gilt ein umfassendes VERBOT.
Von einem Profi zu hören "das ist eine Stichwaffe, also ist es verboten" ist etwa so peinlich wie der Leserbrief über das Lippenstiftmesser im MM....
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Goblin: Lies mal genauer: Das Ding hat ZWEI Klingen.
Eine davon, die Wechselklinge mit Säge, ist in einer separaten Scheide untergebracht, die andere ist zu diesem Zeitpunkt im Schaft. -
Den Leserbrief hab ich auch gelesen....wie peinlich
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Hier mal meine ausdrücklich private und persönliche Meinung zu beiden Teilen:
Teil 1 ist nicht besitz- und erwerbsverboten. Es handelt sich nicht um eine verbotene Waffe nach WaffG.
Fraglich ist allenfalls, ob es wegen seiner Hersteller-Zweckbestimmung ggf. eine (nach 42a tragebeschränkte) Hieb- und Stoßwaffe ist, da ausdrücklich die Verwendung mit "Self Defense Tool" angegeben wird, was eine Dummheit ist. Das Teil ist ja nichts als ein stabiler Milchdosenlocher oder Sunkisttütenöffner. In Haushaltsgeschäften kauft man so ein Teil eben als Kondensmilchdosenlocher....
Da aber die Hersteller-Zweckbestimmung wesentliches Charakterisierungsmerkmal der Hieb- und Stoßwaffe ist (...die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen...), könnte der Gegenstand hier ggf. so behandelt werden.
Folge: Besitz, Erwerb, Einfuhr nur durch Volljährige, Tragen nach 42a eingeschränkt.Es ist nicht unmöglich, daß das BKA bei einem FB vernünftigerweise aber wegen der Ähnlichkeit bis hin zur formidentischen Gestaltung aber trotzdem das Ding nicht zur Waffe "machen" will, eben weil es sich ja funktional nicht vom Dosenlocher unterscheidet. Bei Kubotans war man ja ebenfalls sehr vernünftig...
Mag man den Gegenstand von seiner technischen Gestaltung her, lohnt vielleicht ein Blick ins Baumarkt- oder Haushaltswaren-Regal, wo sehr ähnliche Gegenstände mit anderer Hersteller-Zweckbestimmung feilgeboten werden...
Teil 2 ist absolut grenzwertig:
Nach Ziffer 1.3.1 der Anlage 2 zu § 2 WaffG sind verboten:
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sindDas gilt zweifellos für einen Stockdegen, dessen Klinge aufgrund ihrer Länge und Gestaltung selbst die Klinge einer Hieb- und Stoßwaffe ist.
Es gilt aber NICHT für Klingen, die selbst keine Waffeneigenschaft besitzen, wie durch eine Mehrzahl von Feststellungsbescheiden über NICHT verbotene Feuerzeug-, Kugelschreiber- und Lippenstiftmesser mit einschneidigen "normalen" Klingen immer wieder festgestellt wurde.Wir haben hier eine mehr als siebenzöllige schmale Hauptklinge, die im Stockschaft verborgen ist.
Das Längen-Breitenverhältnis in Kombination mit der Unterbringung im Stockschaft könnte imo recht schnell eine Waffeneigenschaft der Hauptklinge indizieren. Damit wäre der Gegenstand eine Hieb und Stoßwaffe, die in einem Gegenstand des täglichen Bedarfs (Gehstock) verborgen ist.
Folge: Verbotene Waffe
Besitz, Erwerb, Einfuhr, Führen - strafbar als Straftat (Vergehen). -
In Post 10 habe ich ja schon angekündigt, nach eigener Erprobung und Bewertung im Allroundbereich gern auch das Review durch eine fachkundige Bewertung des Einsatzes im jagdlichen Bereich abrunden zu wollen.
Freundlicherweise hat sich Interessenfreund "Jackknife" bereit erklärt, seine Jagderfahrung und Sachkunde in mein Review einzubringen. Er hat aktuell ein Video über seinen Part der Praxiserprobung gefertigt, das ich in das Review aufnehmen und Euch vorstellen möchte:
http://www.youtube.com/watch?v=4S0cO6PQxl4
Auch hier übrigens spontanes Lob für die Handlage und die Führigkeit des Messers - und in der Summe ein Lob und eine Empfehlung von einem bekannterweise sehr kritischen Anwender, bei dem ich mich für die Unterstützung herzlich bedanke!
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Die Gestaltung mit dem vollen G10-Griff beeindruckt mich.
Ich kenne die Robustheit des Materials schon bei dünnen Planken aus G10 - oder auch von Klingen bei metallfreien Messern, die komplett aus G10 hergestellt werden, ebenfalls in einer Stärke von wenigen mm.
Hier aber hat man einen "Block" mit mehr als 20 mm Mindestdurchmesser, also selbst nach Ausfräsen des Lochs für den Erl immer noch gut 7 mm Wandungsstärke.
Das ist schon - in Kombination mit der halbintegralen Klingengestaltung - eine RICHTIG stabile Sache
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Wie schaut es denn mit der Schärfe/Schneidleistung aus? Das ER war ja bei einigen ausgelieferten Modellen stumpf wie ne Leberwurst...
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Ist der Griff tatsächlich aus einem einzigen massiven G10-Block gefräst, wie es aussieht?
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Das sieht wieder einmal sehr interessant aus, Toni.
Kannst Du vielleicht noch ein paar Daten dazu posten, besonders Klingen- und Gesamtlänge, Klingenstärke und Nettogewicht?Das Parierelement mit den seitlichen Mulden (Daumenauflage im Quergriff) und der vorderen Fangriemenöse ist sehr interessant gestaltet!
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Läuft bei Linder unter "aus aller Welt" - sieht für mich ein wenig nach Nieto o.ä. aus.
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Ihr seid einfach süß!
Dann wollen wir aber auch einen Video-Nachweis, daß Thomas vor der Arbeit alle rituellen Waschungen ausgeführt und vor jedem Produktionsgang mindestens drei Tage kein Schweinefleisch gegessen hat - außerdem ne Quittung vom letzten Messebesuch und von der Beichte (und ein Attest vom Dalai Lama, daß Ihr immer ganz artig wart...).
Das ist putzig: "Ich will nen Kuli, mit dem man auch einem auf die Omme buffeln kann - aber da darf nix Böses drauf stehen!"
Erinnert fatal an Politiker-"Logik"
Aber es ehrt Euch, daß Ihr auch das möglich macht.
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Weil es keinen gibt, in dem das steht
Die Sache mit dem Dolchschliff kann man nirgends normiert nachlesen, das hat sich ledglich aus der Begutachtungspraxis so herausgebildet.
Es gibt bei Hieb- und Stoßwaffen kein im Gesetzestext normiertes technisches Gestaltungskriterium, sondern nur die Zweckbestimmung des Einsatzes gegen Menschen.
Die Bejahung dieser Zweckbestimmung aus der Gestaltung einer Dolchklinge abzuleiten, hat sich durch die Begutachtungspraxis so ergeben - natürlich mit im Einzelfall sinnwidrigen Ergebnissen wie dem angesprochenen GAR NICHT als Waffe bestimmten beidseitig scharfen Kappmesser usw.
Ich kenne aber leider auch keine Einzelentscheidung, die ein Messer so oder so klassifiziert, das eine Beilschneide oder auf dem Rücken partielle Welle aufweist...
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Finde ich wirklich schwierig.
Im Spitzenbereich spielt die Länge des Rückenanschliffs wirklich gar keine Rolle. Da gibt es Einstufungen von Messern mit einer ledigklich auf den ersten 1 bis 2 cm des Rückens scharfen Rückenschneide.
Komplizierter finde ich es, wenn ein begrenzter Bereich auf dem Rücken geschärft ist, z.B. mit Wellenschliff oder einer Beilschneide. Das sind ja eindeutig Werkzeugfunktionen, andererseits verliert das Messer damit seinen "durchgehenden Rücken", der ja z.B. bei ansonsten verbotenen Springmessern Legalitätsvoraussetzung ist.
Nur von der Verwendung her ist die ganze Sache ja eh absurd: So verlangen viele "Absetzer" polizeilicher oder militärischer SEen zweischneidige Messer - und zwar ausdrücklich NICHT als Waffe, sondern für ein Notfall-Freischneiden in beide Richtungen. Also kann man selbst bei einem durchgehend rückenscharfen Messer NICHT sagen, es sei zu NICHTS anderem gut als zur Verwendung als Waffe.
Rein rechtliche Unterscheidung bleibt schließlich die "Hersteller-Zweckbestimmung" des Messers zum Einwirken auf Menschen -oder eben nicht.
Aber zumindest im Spitzenbereich hat sich durchgesetzt: Was beidseitig geschliffen ist, wird als Waffe eingestuft.
Mir ist aber keine Einzelentscheidung bekannt, die sich auf ein Messer mit Rückensäge oder Beilschneide oder eben partieller Welle auf dem Klingenrücken bezieht. Dann ebenfalls faktisch "automatisch" auf eine Waffen-Zweckbestimmung zu verweisen, erschiene mir absurd. Aber eben faktisch leider nicht unmöglich....
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Hatte das CS eben nur als Beispiel für das Gewicht einer 18-Zoll-Machete mit ca. 2mm Klingenstärke im Vergleich zu einer mit 4 mm benannt. Das waren dann eben die 450 im Vergleich zu ca. 650.
Scheide: Sehe ich wie Du
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Kickback: Ging auch nur ums Gewicht
Scheide: Würde da kein Kydex nehmen. Geht weit über seinen Kostenrahmen.
Man kann aber auch schauen, ne Gewebescheide für ne andere 18-Zoll-Machete zu kaufen, z.B. CS oder Ontario -
Mal davon abgesehen, daß Basti ja NICHT damit geworben hat, wie günstig man die bei ihm bekommt, ist der Vorschlag doch auch keinesfalls abwegig:
Das Messer hat eine deutlich höhere Klinge als die Messer, die der Threadstarter vorher genutzt hat. Durch den hohen Anschliff ist das Messer auch sehr schneidfreudig. Außerdem robustes Full-Tang.
In die Größenklasse paßt es auch noch, in die Preisklasse allemal.
Neuerdings kann man - zumindest bei Basti - ja da sogar zwischen Kydex und Leder wählen.Wo ist also das Problem?
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Buckshot: Praktisches Beispiel: Mein jagender Kumpel macht sehr viel Revierpflege, baut Ansitze, haut aber auch Gestrüpp weg, entastet usw.
Der hat für Strauchwerk, Brombeerranken usw. ne dünne Machete im Auto, geht es um Entasten mit dicken Ästen, um Zurichten von Stangenholz usw. für den Ansitzbau, verwendet er aber ein kürzeres, schwereres Khukri.
Was Kopfgeist schneiden will, also Gesträuch, Nesseln, Buschwerk usw., hat Umfang, bietet aber wenig Widerstand - im Gegenteil, das Zeug ist elastisch. Und man will ja auch nicht jede Nessel einzeln "umhacken", sondern möglichst ein ganzes Stück im Halbrund ummähen, sozusagen.
Also braucht er doch kein Teil mit massig "Impact", sondern etwas, mit dem er ne Zeitlang schwingen kann, das gut schneidet und trennt und eine gute "Wirkungsfläche" hat (oder Mähbreite, oder wie auch immer man das da nennen will ).
Außerdem: Hack mal Dornenranken weit genug unten, um wirklich sauber zu machen - mit einer zu kurzen Klinge kommst Du erstens mit der Hand öfter mal in die Ranken, zweitens ist es sch...unbequem.
Und im Garten kann man doch bestens mit differenzierter Ausrüstung arbeiten, Du mußt das Zeug ja nicht erst kilometerweit irgendwo hinschleppen.
'N Gertel, das Du angesprochen hast, ist ein ausgezeichnetes Werkzeug für die Forstarbeit,z.B. für das Entasten. Das wirst Du auch bei vielen Landwirten und Forstarbeitern wiederfinden.
Übrigens - zu Spalten mit Haumesser oder Handbeil: Klar, Kaminholz wird man doch wohl eher mit der Axt machen :). Andererseits gibt es durchaus Anwender, die z.B. im Camp-Bereich oder beim Ansitzbau mit einem geeigneten Haumesser bequemer klarkommen als mit nem kleinen Beil. Das muß man jeweils für sich herausfinden, denke ich. Ich hab viel Spaltversuche mit Khukris gemacht, aber auch mit schweren Camp-Knives wie dem Marine Raider oder dem Becker BK9. Frag mal BFG, was der so über die Hackeigenschaften seines "geliebten" BK denkt ...und ich geb meins auch nicht mehr her
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Nur mal so zum Vergleich: Ne Cold Steel Latin Machete mit 18 Zoll Klingenlänge wiegt netto ca. 450 g, das Walther-Teil ca. 650 g.
Zur Wiederholung: Beim Roden dünnerer, flexibler Vegetation kommt es auf Schnelligkeit und Schärfe an, nicht auf Aufprallwucht wie beim Holzspalten.Ich hab bei umfangreichen Vergleichstests mit Haumessern auch schon mal mit 800g-Messern gerodet - das ist, als würde man einen Hammer durchs Gebüsch schwingen.
Ich LIEBE große, schwere Haumesser und Camp Knives - aber wenn man eine MACHETE will, sollte man eine wählen, die den Job einer MACHETE gut macht, nicht so aussieht und in Wirklichkeit ein verkapptes Haumesser ist.Vor allem nicht etwas in der Länge einer Machete und mit der Masse eines Haumessers - denn die Länge der Klinge bringt ja vorn dann auch Fliehkraft und Schwung. Schwingt doch mal stundenlang einhändig ein Katana, ohne das Gegengewicht des langen Katana-Griffs....
Und wenn schon was in Richtung "Hybrid", dann etwas wirklich Gekonntes - meinetwegen ein Golok, z.B. das von Condor.....
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Wenn es in der Hand zu Dir "sprechen" soll (was ich sehr gut verstehe!!), versuch mal, probeweise ein Eickhorn "Hunter" in die Finger zu bekommen. Die Handlage hat mittlerweile eine ganze Reihe von Leuten, denen ich das Messer gezeigt habe, sofort angesprochen und überzeugt.
Ist zwar kein spezieller "Bushcrafter", ich kann mir aber kaum was vorstellen, was Du in dem Bereich dann eher nicht machen könntest....