Beiträge von Micha M.

    Was möchtest Du denn mit dem Messer machen?
    Als Allzweckmesser beim Camping einsetzen oder im Outdoorbereich - oder jeden Tag mitführen.
    Und soll es rechtlich problemlos auch jeden Tag erklärungsfrei mitführbar sein?


    Es gibt nicht DAS Messer, sondern - je nach Anwender und Anwendungsbereich - eben immer ein gewisses Feld an geeigneten Kandidaten.


    Daher gib uns erst mal ein paar Infos, dann können wir Dich besser beraten :)

    Ein sehr schönes, harmonisches, klassisches Messer!


    Übrigens auch eine interessante HP des Machers, beim wunderschönen Chute Knife durchzuckte mich sofort blanke Besitzgier :)


    Glückwunsch zu dem schönen und bei dieser Verarbeitungsqualität ja auch allemal preiswürdigen Messer!


    Ach ja, +1 für den Hirschschinken :)

    ....seit heute sind die Daten eingestellt - und mein Vorredner hat nicht falsch gelegen: nicht allzu groß, 42a-konform...


    O/A Length: 9 1/4"
    Blade Length: 4"
    Thickness: 3/16"
    Steel: 1095 High Carbon RC 56-58
    Handle: "RMT" Black Linen Micarta
    Blade Color: Tactical Gray
    Sheath: Kydex


    Mal schauen, was es als Direktimport bei einem der günstigen Anbieter kosten soll. Wenn TOPS es jetzt für 170 verkauft, sollte es bei einem günstigen Anbieter für 130-140 zu bekommen sein...

    Eine Trainingsversion ist absolut zu begrüßen.
    Und Alu-Trainer sind in Maßen, Gewicht, Haptik usw. dem Original eben besonders ähnlich - das erhöht die Vertrautheit und das Geschick mit dem Original nach entsprechendem Umgang mit dem Trainer.
    Trainingsversionen von für den professionellen Gebrauch ausgelegten Fightern anderer Hersteller wurden ja nicht zufällig insbesondere auf Wunsch der entsprechenden Ausbilder der verwendenden Einheiten ganz ähnlich gestaltet, man denke an die Modelle von ER...


    Auch zum GTK gab es diese Anregung ja schon aus dem Bereich geschulter Anwender, Kampfkünstler usw.


    Sehr gute Ergänzung, unterstreicht den ernsthaften Anspruch des Projektes und die entsprechende Positionierung des Herstellers!

    Kleiner Nachtrag noch: Das Messer ist sozusagen die Kompaktvariante des Dwyer-Bowie, das tatsächlich den großen Messern mit heutzutage als vielleicht "untypisch" empfundenen Klingenformen entspricht, die in USA ebenfalls als Bowie galten/gelten.


    Interessante derartige Formen finden sich z.B. bei einem großen Bowie mit Spearpoint-Klinge von Wostenholm aus den 1860er Jahren, das Vorbild des genannten Case war, oder beim Dahlgren Bowie-Bajonett.

    Imo weder Bowie noch Droppoint - zumindest nach heute gebräuchlichen Klassifizierungen-, sondern mit dem guten alten deutschen Begriff "rückenspitz" erfaßt.
    Ein Bowie hätte für mich eine in Richtung Mittelachse der Klinge abgesenkte Spitze, mit konkavem, nach vorn absinkendem vorderen Rückenteil (klassische Bowieform mit dem "Bowie-Bogen" oder linear absinkend in Form einer Clippoint-Klinge (wie z.B. Randall 1 und 14). In Einzelfällen kann die Spitze auch auf Höhe des Rückens sein, dann ist davor aber ein konkav eingesenkter Bereich.


    Soviel zum "allgemein" so verstandenen Bowie-Begriff. Abschließend ist das aber tatsächlich nicht, insbesondere in den USA werden auch andere Klingen-/Spitzenformen unter "Bowie" subsumiert, z.B. beim Case XX Rio Grande Bowie, das tatsächlich eine Spearpoint-Form hat.


    Ein Droppoint ist es auch nicht, dann müßte der Rücken imo davor konvex absinken und die Spitze sich zwischen Mittelachse und Rückenhöhe befinden.


    Aber Forumskumpel "muellerschubert" will ja nicht mit dem Wörterbuch schneiden (obwohl - diese Neckerei sei verziehen - das Wort ja ansonsten seine berufsmäßig gewohnte Waffe ist :) ), sondern mit dem Messer, das nun mal diese Herstellerbezeichnung trägt...


    Mir gefällt das Messer wegen seiner Klingengröße, insbesondere auch der Klingenhöhe, die genug Platz für einen schneidfreudigen Anschliff läßt und viel Klingenwirkung liefert. Für Alltags-Schneidarbeiten ist es auf jeden Fall sehr geeignet, auch im Küchenbereich, in dem diese Klingenform ja besonders verbreitet ist.


    Eine schöne Sache für ein so ein Custom: Kein "Schnickschnack" (gegen das man nichts haben muß!) in Form und oder Dekor, klare, schlichte Linien, pure Funktionalität. Gratulation zu dem Messer - und schön, daß Du auch damit umgehst!

    Da ich hier zuweilen ja schon über "bewaffnete Müllmänner" gewitzelt habe, hier dafür auch von mir - mehr oder minder "zähneknirschend" - ausgesprochene Anerkennung :thumbup:!


    Sehr gelungen für diesen Anwendungsbereich! Ich bin schon Stunden auf dem Waldboden rumgekrochen, um ein Messer wiederzufinden - was hätte ich da für solche Schalen gegeben!


    Beim Arbeiten würde sich das zwar mit meinem restlichen Zeug beißen - im Outdoor-Bereich ist das aber eine tolle Sache!

    Ich habe mein M95 nun schon mehrere Jahre, benutze es privat und zuweilen im Dienst - und bin mit dem Messer absolut zufrieden.
    Nach dem Hinweis auf Unregelmäßigkeiten am Ricasso habe ich mal nachgeschaut - perfekt symmetrisch ist das auch bei mir nicht, das ist mir aber tatsächlich bislang in all den Jahren nie aufgefallen. Auch einen "Recurve" habe ich bei meinem Messer bei Auslieferung nicht vorgefunden - dafür war es rattenscharf und läßt sich auch nach wiederholtem Nachschärfen einfach wieder sehr scharf für eine 5,5 mm starke Klinge bekommen.


    Der lediglich aufgespritzte Griff sitzt bombenfest und zeigt nach all der Zeit keinerlei Schäden, das Gummi hat sich also voll bewährt. Und der Griff sitzt insbesondere auch an der Klingenwurzel fest und dicht an - im Gegensatz z.B. zu Modellen von Cold Steel (Master Hunter). Auch das Gummirädchen in der genialen Scheide hält das Messer noch so gut wie am Anfang. Die Scheide ist eine der praktischsten Konstruktionen, die ich bislang bei Gebrauchsmessern kennengelernt habe.


    Das Messer hat sich bislang ausgezeichnet bewährt. Bei meiner Vorstellung des NOKS Smersh und dem Vergleich der Modelle 3 und 4 mit dem M07 und M95 von Peltonen hat nicht umsonst das Sissipuukko klar den Status eines "Referenzmodells" dieser Art von skandinavischen (oder entsprechend orientierten) Messern mit Gummigriff gehabt. Und nicht nur ich warte sehnsüchtig auf ein leicht verkürztes M07 in einer 42a-konformen Ausführung, das ich mir sofort als Gebrauchsmesser zulegen werde, wenn es auf den Markt kommt.


    Ich kann nicht beurteilen, wie ausgeprägt die hier eingewandten "Unregelmäßigkeiten" waren. Von den ER-Kontakten kenne ich aber Beispiele für "Mängelrügen" - üblicherweise aus Käuferkreisen, die ihre Messer ausschließlich anschauen - deren Gegenstand mir regelmäßig gar nicht auffallen würde. Mir kommt es auf die Leistungen und Möglichkeiten des Messers an. Die werden sowohl von meinem M95 als auch dem M07 eines ebenfalls messerkundigen Kollegen bestens erfüllt.


    Mir ist das Sissipuukko jeden Euro des Kaufpreises wert.

    Heute ist das 577 PW von Basti "Xpedition" angekommen, der sich viel Mühe gegeben hat, das Messer zu besorgen - und dann noch zu einem sehr attraktiven Preis. Das 577 ist die größte Version der Fox-Forest-Folder-Serie, es hat üppige 11 cm Klingenlänge. Die 4 mm starke Klinge aus 440 A (...leider nicht C...) hat eine maximale Höhe von 31 mm, meine war bei Auslieferung gleichmäßig geschliffen und wirklich rattenscharf.


    Sehr sauber gearbeitet, die Linienführung sieht in natura so ansehnlich aus wie auf den Bildern - insbesondere die große Bowie-Klinge sieht klasse aus. Das macht das Messer auch von der Form her zu ner echten Alltags-Trage-Alternative zum Al Mar SERE Attack Folder, die Klinge ist ja deutlich anders als die Spear-Point beim Al Mar. Andererseits sind eben auch die stilistischen Ähnlichkeiten unübersehbar - was mich ebenfalls durchaus freut...Also ähnlich, aber nicht ZU ähnlich:



    "Gentleman-Folder"


    Das Messer öffnet mit einem satten Klacken, das mich an meine ER-Folder erinnert, die Klinge sitzt bis auf das kaum wahrnehmbare Backlock-typische horizontale Spiel bombenfest. Das Holz hat keine Unregelmäßigkeiten und sitzt an Bolster und Linern spaltfrei - rundum nix zu meckern.


    Mit 340 g, die meine Küchenwaage dafür aufruft, ist das 577 sogar noch 20 g schwerer als das Al Mar, neben der großen Klinge gehen natürlich vor allem die massiven Edelstahl-Bolster auf die Gewichtsbilanz. Man hat also sowohl an Maßen wie an Masse richtig was in der Hand :)


    Dagegen stehen dann sogar sehr robuste Fixed mit ähnlich großer Klinge noch ein wenig zurück:



    Mit 11 cm Klingenlänge hat das ER Shrapnel zwar eine so lange (und übrigens auch so hohe) Klinge wie das Fox 577, ist aber mit seinen 10 cm Grifflänge gegen die 14 cm Grifflänge bei 30 mm (am "Bauch") Griffhöhe des Fox 577 deutlich kleiner als der geöffnete Folder.


    Dessen Griff ist maximal 20 mm stark, der Bauch ist - was mir ausgesprochen gut gefällt - dreidimensional ausgearbeitet, was das Messer selbst für meine kleinen Hände - so gerade mal Gr. 8 - zum echten Handschmeichler macht. Das seitliche Taillieren vor und hinter der Griffmitte macht die Haptik einiger Messer so überdurchschnittlich angenehm, etwa bei Reeve, Al Mar oder Jordan.


    Der Griff des Fox - wie des SERE Attack - ist so lang, daß ich mit meiner kleinen Hand drei Griffpositionen wählen kann: Außer mittigem Umfassen sind auch noch eine vordere Haltung direkt am Bolster (z.B. für starken Druck bei drückendem Schnitt nahe der Klingenwurzel) oder eine hintere Haltung unmittelbar vor dem hinteren Knauf (nach Art einer "Machetennase") möglich.


    Fasse ich das Messer in der hinteren Position, liegt die Spitze tatsächlich gute 15 cm vor dem Zeigefinger - das entspricht der Klingenlänge des SOF Attack Fixed :)



    Insgesamt ist das Fox Forest ein nostalgischer, schöner Folder - und da es das Forest in drei Größen gibt, wird man sich eh nur für das 577 entscheiden, wenn man diese Größe - wie beim MPC, dem Nemesis, dem Gerber Applegate Fairbairn Combat oder ähnlich großen Klappmessern - mag und sich auch nicht vor den dreiviertel Pfund Nettogewicht scheut.


    Es fühlt sich ausgesprochen wohl zwischen anderen nostalgischen Messern und feiert - mit dem auf Anhieb zufriedenen Besitzer - designmäßig mit seinen Genossen sozusagen gerade eine "Ü40-Party":



    An einer deutlich gestiegenen Sympathie für diese Art von Messern und am Eingeständnis, auch mal was einfach deshalb zu kaufen, weil man es schön findet, sehe ich mich älter werden...


    Da das üppige Mädel als einschneidiger Zweihänder und Jagdmesser ja auch diverse Grün- oder Blauberockte nicht so stören dürfte, möchte es natürlich auch ausgeführt werden, dazu hat Fox eine einfache, aber praktische Cordura-Tasche beigefügt, in die praktischerweise auch mein Al Mar hineinpaßt. Auf die Dauer wird es dafür aber eine schöne braune Sattelledertasche werden müssen :) Besonders gefallen würde mir natürlich etwas in der Art wie beim ER 185 RAO, in dem man das Messer wahlweise geöffnet oder geschlossen tragen kann...Für große Einsatz- und Gebrauchsfolder finde ich so etwas nützlicher und wichtiger als schnuckelige Vitrinen-Schlafsäckchen :)


    Das m.E. praktische und robuste Messer wird wohl ein Privat-EDC werden, als Teil der üblichen Rotation, und paßt - denke ich - ganz gut zu meinem üblichen "Grünzeug" oder zur 50er-Jahre Kongo-Tarn- Jacke :)

    Gestern beim Stöbern entdeckt:


    http://www.topsknives.com/prod…0m70rpgr05vi67kp0tp73o546


    TOPS Pathfinder


    In US-Foren schon als "Kompaktversion" des Apache-Falcon diskutiert, durchaus auch nicht unkritisch.


    Finde aber die Gestaltung mit dem ergonomisch gebogenen Griff und der Clip-Poin-Klinge in kompakter Ausführung gar nicht uninteressant...


    Leider kann ich noch nirgends Daten dazu auftreiben - befürchte aber, daß es zumindest für den...42a ne Spur zu lang werden wird, denke mal, die Klinge wird 5 oder 5,25 Zoll haben...


    Trotzdem ein interessantes neues Modell, finde ich.
    Falls jemand von Euch dazu Daten auftreiben kann.....

    Mir gefällt es auch richtig gut, mit der gleichen Assoziation zu Sibert beim Griff. Aber diese abgekanteten geraden Flächen mit Querrillen findet man ja z.B. ebenso bei Markus und "Nothelfer". Sehr praktisch!
    Der Clip-Point ist mir hinten eine Idee zu steil, der "Bowie-Bogen" also eine Spur zu tief gekehlt. Ist aber auch sehr schwierig, das auf dem kurzen Stück so zu machen, daß die Spitze eingemittet bleibt bei einer so hohen und kurzen Klinge.


    Insgesamt gefällt es mir also wirklich. Kompakte Bowies interessieren mich zur Zeit auch, etwa auch in der Art des BS-SBP oder des Benchmade Rant Bowie. Also durchaus auch mit geschwungenem, konkaven Clip-Point, eben dem typischen "Bowie-Bogen" , durchaus aber auch moderner in Form des modernen geraden Clip-Point à la Randall & Co.

    Die waffenrechtliche Beurteilung von Messern als mögliche Hieb- und Stoßwaffen ist nach einhelliger Auffassung vieler Waffenrechtsfachleute deutlich schwieriger als die rechtlichen Abgrenzungen bei Schußwaffen. Bislang hat erfreulicherweise das BKA eine noch halbwegs übersichtliche Linie gefahren und sich neben einer klaren „Herstellerzweckwidmung“ an wenigen objektiven Kriterien orientiert – insbesondere der Zweischneidigkeit.


    Und genau dort kommt der nach meiner Meinung absolut verurteilenswerte Einfluß des Ostgathe-Aufsatzes ins Spiel. Ich möchte dem Kollegen nicht unterstellen, absichtlich in vorauseilendem Gehorsam den z.B. in der „Berliner Initiative“ vertretenen Gedanken auszubauen, man könne Messer weit über die grundlegenden und seit Jahrzehnten beim BKA bewährten Unterscheidungen hinaus in „böse“ und weniger böse Messer unterteilen. Jedenfalls erzielt er aber durch seinen Aufsatz in der praktischen Umsetzung genau dieses Ergebnis. Man sollte ihn fragen, ob er das so gewollt hat.


    FALLS er es so gewollt hat, sollten seine Unterscheidungskriterien etwas taugen und einer fachkundigen realistischen Betrachtung standhalten. Das sehe ich so nicht. Es grenzt an Realsatire, wenn uns die GLEICHEN Politiker erzählen, Bundeswehrsoldaten in AFG seien ja primär flecktarntragende Brunnenbohrer und Schulenbauer – einem Gebrauchsgegenstand mit grüner oder Camobeschichtung aber grundsätzlich unterstellen, ohnehin primäres Mordwerkzeug zu sein. Ach, die Bundeswehr hat keine Werkzeuge, nur Waffen?? Es ist völlig abwegig, jedes Armeemesser auch als Waffe verstehen zu wollen.


    Eine grün gestrichene Taschenlampe wird damit dann nach der „Ostgathe-Logik“ zur Waffe? Dann laß ich meinen Kleinwagen oliv spritzen, dann ist er ein Panzer.


    Erstens wird durch eine Einbeziehung von Finish in die Waffenbeurteilung der normale Anwender heillos überfordert. Zweitens werden diverse wichtige Faktoren verkannt:
    Beschichtungen erfüllen materialtechnische Zwecke, insbesondere Korrosionsschutz
    Reflektionsmindernde Beschichtungen machen auch in Anwendungsbereichen Sinn, in denen das Messer nicht als Waffe gegen Menschen vorgesehen ist, z.B. im naturbeobachtenden Bereich bei Gebrauchsgegenständen wie Messern, Ferngläsern usw. – oder sogar im polizeilichen Bereich, in dem das Messer ausdrücklich AUSSCHLIESSLICH als Einsatzwerkzeug und NICHT als Waffe bestimmt ist.
    Und insgesamt ist der gesamte „Tactical“-Look mit Beschalung und Beschichtung sowie entsprechenden Scheiden usw. heute in der Breite längst keine Frage der konkreten „Herstellerzweckbestimmung“ des Messers mehr, ebensowenig übrigens eine Frage einer möglichen „Anwenderzweckbestimmung“ (die nur als Tragegrund eine Rolle spielen würde, nicht für die waffenrechtliche Eigenschaft): Längst ist „Tactical“ eine Stilrichtung, eine Geschmacksfrage, die mit der konkreten Anwendung des Messers immer weniger zu schaffen hat. Und anderseits haben legendäre Kampfmesser wie z.B. MercWorx oder Randall ein ziemlich „untaktisches“ Erscheinungsbild.


    Was taugt da also rechtlich belastbar und als Grundlage für einschneidende Grundrechtseingriffe die Frage nach dem Finish? M.E. wenig bis nichts…


    Und dieses „Spielchen“ könnte man mit allen aufgeführten technischen Kriterien mühelos fortsetzen, ob es die Rutschfestigkeit der Griffmaterialien ist, die heute vernünftigerweise längst ein allgemein spartenübergreifend beliebtes Feature ist, oder ein wirksamer Handschutz, den man z.B. auch an Arbeitsmessern für härteren Gebrauch oder – besonders ausgeprägt – z.B. auch an Rettungswerkzeugen findet. Ist das ASEK primär eine Waffe?? Unsinn!
    Andererseits kenne ich Kampfmesser, die gezielt ohne Handschutz hergestellt werden (man lese nach bei James Williams über sein Hissatsu…) oder die sehr schöne glatte Griffmaterialien aufweisen (z.B. bei Al Mar).


    Da will der Herr Ostgathe also eine Entscheidungshilfe anbieten, stiftet aber im Ergebnis vermutlich erst mal nichts als Verwirrung. Fatalerweise gibt er dem Kontrollbeamten damit aber wirklich erst mal denAnreiz, das „böse schwarze Messer“ sicherzustellen, weil er ja mal gelesen hat, das könne eine Waffe sein. Und möglicherweise liest der Amtsrichter auch in dem schönen Aufsatz, ebenfalls kein Messerfachmann, und bildet sich eine Meinung….


    All das – zurück zur Kontrolle – kann man aber dem Polizisten nicht vorwerfen und ihm abverlangen, vor Ort mehr Durchblick zu entwickeln als die zitierten Fachleute. Also wird er vermutlich sicherstellen und verkennt damit die Sachlage nicht in vorwerfbarer Weise. Die Details klären sich im Verfahren (s.o.). Ohne Häme gegen Jurastudenten oder Leute mit partiell angelesenen Rechtskenntnissen mit und ohne Anführungsstriche: Die „Profis“ unter uns haben einschlägige Erfahrung sowohl mit „Neunmalklugen“ als auch mit der Fraktion „Ey, das darfssu nich, Meista!“ – die verlieren fast immer.


    Sachlichkeit punktet, vor Ort wie im weiteren Verfahren. Und dabei hat man sich zunächst mit der Polizei auseinanderzusetzen, zuerst in der Kontrolle, dann als zuständige Verwaltungsbehörde, wird man sich da nicht einig, mit dem zuständigen Amtsgericht – und dann ggf. weiter im Verfahren…Und dann wird es darauf ankommen, ob die Sache vom 42a erfaßt wird – wird sie es, wird man klären müssen, ob der 42a wirklich rechtmäßig ist.


    Und das – zurück zum Anfang – werden wir nicht dadurch klären, daß wir uns hier weiter in der Art der letzten zwei Seiten dieses Threads unter uns munter im Kreise drehen.
    Also zu damit.


    Das alles ist selbstverständlich ausschließlich meine persönliche Meinung und drückt meine Überlegungen für den eigenen Kontrollfall aus, es ist KEINE Rechtsberatung!

    Seit geraumer Zeit dreht sich dieser Thread nach Austausch vieler Argumente nur noch im Kreise und läuft lediglich auf „Sie dürfen!“-„Sie dürfen nicht“-„Doch!“-„Nein, bäääh!!“ hinaus. Das bringt uns nicht weiter.
    Der Gesetzeswortlaut und die beklagenswerten „Unschärfen“ des 42a sind wohl allen Diskussionsteilnehmern bekannt. Man kann durchaus darüber nachdenken, ob die Norm dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes entspricht, dem die den Bürger verpflichtenden/belastenden Rechtsnormen zu entsprechen haben. Das können wir hier auch diskutieren – was allerdings ebenso wenig das Problem lösen kann wie „Kaffeerundengemecker“ über betriebliche Unzulänglichkeiten. Es steht jedem Bürger frei, dagegen Verfassungsbeschwerde einzulegen – meine Sympathie und Unterstützung hat er, ebenso wie jeder Bürger, der konkret Rechtsmittel gegen 42a-Entscheidungen einlegt.


    „Angemessenes“ Verhalten im Kontrollfall war Thema eines anderen ausführlichen Threads – unter Beteiligung von Profis von der „Kontrollseite“ und somit durchaus authentisch und aussagekräftig. Dort kann man Meinungen nachlesen, wie sich einzelne Teilnehmer im Falle der Kontrolle der eigenen Person verhalten würden.


    Im konkreten hiesigen Fall war das Verhalten des Kontrollierten nach einhelliger Meinung der meisten erfahrenen Teilnehmer – insbesondere der Leute aus der „Profi“-Fraktion – taktisch nicht besonders gelungen. Solange die Norm in der Welt ist (Angehen dagegen: siehe oben) wird man ein „berechtigtes Interesse“ bzw. einen „sozialadäquaten Führungsgrund“ geltend machen müssen. In welcher Form man das macht: s. obiger Thread. Wir sind aber sicher einig, daß das Vorbringen, eigentlich keinen Grund und das Messer „nur so“ oder „eben im Auto dabei“ mitgehabt zu haben, wenig konkret ist und den Kontrollbeamten förmlich „einlädt“, den Sachverhalt weiterzuverfolgen.


    Auch das Vorbringen – in der internen Diskussion durchaus sinnvoll, ich mach das ja auch gern – das Messer zur SV mitzuführen und ein Recht dazu zu haben, das einem auch die Damen und Herren Politiker mit dem wertvolleren, bewaffnet beschützten Leben nicht absprechen können, ist allenfalls geeignet, wenn man vom Start weg bereit ist, die Sache bis zum Bundesverfassungsgericht durchzukämpfen.


    WELCHER Tragegrund eingewandt wird, hängt eben vom Einzelfall ab. Kein Bundesland bis auf Bayern hat bislang in polizeilichen Dienstanweisungen beiden Seiten – dem Bürger und den Kontrollkräften – die Chance gegeben, gemäß dem Bestimmtheitsgebot im voraus festzustellen, welche Gründe das für die Anwendung des Waffenrechts zuständige Bundesland denn für sozial angemessen hält. Wer sich darüber echauffiert, schaue nach oben (Verfassungsbeschwerde…) oder wende dies im konkreten Fall ein. Ich selbst würde im Kontrollfall wohl einwenden, Kenntnis von der bayrischen Anweisung zu haben und sicher zu sein, sozialadäquat gehandelt zu haben, da ich keinerlei Anwendungszweck verfolge, der der Zielrichtung des Gesetzes oder den konkret in der bayrischen Anweisung als unstatthaft bezeichneten Tragegründen entspricht, zwar Kenntnis vom Pluralismusprinzip der Gesetzesanwendung habe, aber nicht davon ausgehen kann, daß die Auslegungsregelungen eines Bundesgesetzes nicht graduell abweichend, sondern diametral entgegengesetzt sein sollten.


    Überzeugt das alles den Kontrollbeamten nicht, hat er einen Verdacht hinsichtlich einer Zuwiderhandlung. Dies berechtigt ihn zum Handeln. Der Sachverhalt muß dabei nicht BEWIESEN sein, sondern lediglich eine Verdachtslage einer bestimmten Gewichtung aufweisen. Solange der Kontrollbeamte dabei nicht sachlich falsch aus blanker Willkür oder unter grober Verkennung von Rechtsnormen handelt, wird man ihm da kaum etwas können. Dabei bitte ich zu berücksichtigen, daß ja offenbar sein Dienstherr bislang nicht willens oder in der Lage war, diese Dinge auch nach Jahren der Anwendung und genügend Zeit für Erwägung und Formulierung ihm und uns zu erklären.


    Da es keine bekannten obergerichtlichen Entscheidungen über „erlaubte“ Tragegründe gibt, werden die allermeisten eingewandten Gründe im weiteren OWi-Verfahren zu klären bzw. zu bewerten sein, da ist der Polizist vor Ort erst mal nicht in der Pflicht, darüber abschließend zu entscheiden. Begründet er die Sicherstellung dokumentiert damit, solche Messer dürften „überhaupt nicht“ geführt werden und will gar nichts über den Tragegrund wissen, verkennt er natürlich die Rechtsnorm und macht sein Handeln anfechtbar.


    Ähnlich sieht es mit der technischen Beschaffenheit von Messern aus. Die waren hier eigentlich überhaupt nicht Ausgangspunkt des Threads, das sichergestellte Messer war ja eindeutig ein „Einhandmesser“. Wird ein „Zweihänder“ unter Berufung auf 42a als „Einhandmesser“ beschlagnahmt, macht das den Beamten wiederum angreifbar, ebenfalls bei der Beschlagnahme von kurzen Fixed unter grober Verkennung der Klingenlänge.
    Eine Beschlagnahme ist ein grundlegender Grundrechtseingriff, da kann man ein Nachmessen schon verlangen, insbesondere, wenn man vorher einwendet, das Messer sei aufgrund der Klingenlänge NICHT vom 42a erfaßt.


    In der Praxis wird sich der Kontrollbeamte vermutlich damit „behelfen“, das Messer sei dann eben vermutlich eine Hieb- und Stoßwaffe und unterliege DAHER dem 42a. Und DAS macht die Sache natürlich wieder kompliziert.


    Wird fortgesetzt!

    Das verleiht dem Gegenstand aber nicht die Eigenschaft einer Waffe im Sinne des WaffG.
    Es ist nicht zielführend, in diesem ohnehin schon verquasten Gesetz jetzt auch noch den als nicht sozialadäquat eingestuften Tragegrund der SV (...eingestuft von Politikern, die sich selbst natürlich liebend gern von bewaffneten Leibwächtern bewachen lassen...) und die waffenrechtliche Einstufung von Gegenständen zu verquicken.


    Übrigens ist die Einstufung von nicht waffenrechtlich qualifizierten Gegenständen als "Waffe" in anderen Rechtsbereichen (z.B. als Schärfungsmerkmal bei Diebstahl mit Waffen oder bewaffnetem Schmuggel eine hochkomplizierte und keineswegs "ausdiskutierte" Sache. In diesen Bereichen liegst Du ergebnismäßig ziemlich richtig nach einer aktuellen richterlichen Entscheidung - waffenrechtlich ist die tatsächliche Anwendung jedoch irrelevant.

    Du hast ein deutlich unter der Handkante herausragendes Schlagelement, mit dem man sowohl wirksam schlagen als auch reißen kann. Bei der Grifflänge ist es sogar auch lang genug, um damit z.B. nach Blocken weiterzuführen usw.
    Wenn die Wicklung fest genug sitzt, wirst Du genug Halt auch bei dynamischer Anwendung haben.
    nach vorn auf die Klinge rutschen kann man bei diesem Absatz zwischen Klingen- und Griffhöhe auch nicht.
    Du kannst das Messer sowohl im Hammergriff als auch im Säbelgriff gut fassen, auch Reverse wird es sich führen lassen, ist für mich aber eher ein Kandidat für Forward-Haltungen.
    Die wuchtige Klinge gibt ordentlich Hiebwirkung für ein ja eigentlich sehr kompaktes Messer - und schneiden sollte es bei diesen Möglichkeiten des Schleifwinkels doch auch sehr wirksam.
    Problematischer finde ich die Penetrationsleistung. Das Messer ist einschneidig und hat eine sehr hohe Klinge, die Verbreiterung nach hinten ist dabei ziemlich steil. Es hat keine obere Schor ("Fehlschärfe"). Es muß sich also für die erhebliche Klingenhöhe seinen Weg nur auf der Schneidenseite freischneiden. Das drückt beim Durchdringen widerstandsfähigen Schneidguts die Klinge zur Schneidenseite nach unten und reduziert insgesamt alles die Durchstichleistung, denke ich.
    Für Penetrationsleistung bei hohen einschneidigen Klingen sind Leaf-Formen wie beim ER-Shrapnel oder beim Fantoni Triglav günstiger - oder z.B. Clip-Point-Formen wie bei der Legion "traditioneller" Fighter wie KA-BAR, Randall usw.
    Andererseits erzielt eine derart hohe Klinge beim ungeschützten Weichziel auch deutlich mehr Klingenwirkung als eine schmale, Larry Harley schreibt dazu überzeugend. Wer sich mal den Einstichkanal meines großen Raptor XL (min. 50 mm) neben dem eines Fairbairn-Sykes anschaut, versteht das ebenfalls sofort :) Du wirst sicher mal erproben, wie die Klinge etwas Widerstandsfähiges durchdringt, meinetwegen einen Plastikeimer...
    Insgesamt kein klassicher "Fighter", eher ein Gebrauchsmesser - aber sinnvoll verwendet, ebenfalls eine wirksame Sache. Soviel in aller Kürze....

    Das Messer gefällt mir wirklich gut. Eine so hohe Klinge bei einer 12cm-Klinge hab ich ja selbst auch schon mal mit meinem "MOZ Recon Bulldog" von BS erprobt - und bin vom Ergebnis ebenfalls überzeugt.
    Viel Klingenwirkung, reichlich Platz für einen besonders schneidfreudigen Schleifwinkel, Hackleistung wie bei einem deutlich längeren Messer.
    Letzteres wird bei Deinem neuen Messer sicher durch den deutlich längeren Griff noch spürbar verstärkt.

    Das ist nur ein gradueller Unterschied, das Shrapnel hat immer noch eine SEHR stabile Spitze, aber die des Fulcrum ist eben noch ein wenig belatbarer. Und die Leaf-Form der Klinge bringt für ein derart hohes (max. 32 mm Klingenhöhe) einschneidiges Messer erstaunlich gute Penetrationswerte.
    Selbst ich mit meiner kleinen Hand - Gr.8 - finde vor allem die OG-Version ohne oberes PE aber bei dem kurzen Griff viel bequemer und praktischer. Es hat Jahre und einen ganzen Haufen Anläufe von diversen Anwendern gebraucht, bis wir ER soweit hatten, das so anzubieten, offenbar entspricht es also dem Bedarf VIELER Anwender...
    Außerdem kenn ich einige Leute, die das obere PE ihres Fulcrum - das es nur MIT diesem Element gibt - dann nachträglich haben "kappen" lassen, um genau die Griffeigenschaften zu bekommen, die das Shrapnel OG bietet...